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Was soll ich machen, wenn mir dauernd unrechtmaessig Geld abgebucht wird?

Wir hatten vor 6 Monaten unsere Eigentumswohnung verkauft und die Hausverwaltungsgesellschaft bucht immer noch monatlich das Hausgeld ab. Ich lasse es regelmaessig von der Bank stornieren, habe schon 3 mehr oder minder boese Briefe geschrieben, worin ich die Einzugsermaechtigung zurueckgezogen habe und mit rechtlichen Schritten gedroht habe. Und wieder war heute eine Abbuchung :-((

Gibt es ausserdem noch was, was ich da unternehmen koennte, ausser einem bitterboesen Brief zu schreiben, der vermutlich sowieso nichts bewirkt.

Update:

Habe schon die Bank gefragt, ob man das dauerstornieren kann, die meinten nein, ich muesste das jedes Mal aufs Neue veranlassen.

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Deine Briefe sind falsch.

    Du drohst. Und tust dann nichts. Und vermutlich drohst Du mit Gott und der Welt.

    Schreib ganz höflich:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit 6 Monaten buchen Sie unrechtmäßig Geld von unserem Konto ab. Wir entnehmen Ihrem Briefpapier, dass Ihr Vorstandsvorsitzender Herr Dr. Peter Schnirzenfink ist.

    Wenn Sie noch ein einziges Mal eine falsche Abbuchung vor- nehmen (von der Sie wissen, dass sie falsch ist), gehen wir davon aus, dass Sie das auf Anweisung von Herrn Dr. Schnirzenfink tun. Wir gehen ferner davon aus, dass Herr Dr. Schnirzenfink damit vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft zu unserem Schaden gegen § 185 StGB verstößt, indem er unsere Personwürde verletzt mit der offenkundigen Demon- stration, dass wir einer seriösen Behandlung nicht würdig seien und stattdessen dreist ausgeplündert werden dürften durch falsche Abbuchungen.

    Öffentliches Interesse an dieser offenkundigen Straftat des Dr. Schnirzenfink ist nicht ersichtlich. Wir werden wegen dieser Straftat des Dr. Schnirzenfink also nicht Strafanzeige erstatten, sondern den Weg der Privatklage gehen. Dazu werden wir - wenn noch eine einzige Abbuchung erfolgt - den gem. § 380 StPO vorgeschriebenen Sühnetermin beantragen (zu dem Herr Dr. Schnirzenfink persönlich erscheinen muss und sich nicht durch Anwalt vertreten oder auch nur begleiten lassen darf) und die Anreisekosten dahin dem Sekretariat des Dr. Schnirzenfink per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen..."

    Die Anreisekosten wären ja meist nur zur Sühnestelle in Eurer Stadt (sagt Euch das Amtsgericht), also 10 oder 15 Euro. Aber die bringt dem Dr. Schnirzenfink dann ernsthaft der Gerichts- vollzieher. Da kommt Freude auf im Vorstandssekretariat...

    Nach DEM Brief wird die Abbuchung nie wieder stattfinden. Denn ein Angestellter der Hausverwaltungsgesellschaft, dem der Chef verdankt, dass er Gerichtsvollzieherbesuch bekommt und zum Sühnetermin live erscheinen und sich rechtfertigen muss, hat nicht wirklich eine tolle Karriere vor sich...

    Anders geht es nicht. Das sind Arschlöcher. Und die muss man eben so nehmen. Ich habe damit großartige Erfahrungen gemacht.

  • Jan H
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Verkauf einer Eigentumswohnung muß so weit ich weiß

    eine Behörde gemeldet werden und der neue Besitzer eingetragen sein. Ist dieses nicht geschehen kommt der

    voherige Besitzer, was in Deinem Fall Du bist noch für die

    Kosten auf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anstatt "nur" mit rechtlichen Schritten zu drohen, würde ich diese rechtlichen Schritte einfach mal gehen. Am besten einen Anwalt einschalten und mit dem die nächsten möglichen Schritte besprechen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn die Einzugsermächtigung zurückgezogen wurde, handelt es sich um schlichten Betrug. Die Bank dürfte im Grunde bei Kenntnis des Entzuges dieser Ermächtigung auch nicht mehr tätig werden.

    Anwalt aufsuchen / Anzeige bei der Polizei etc. erstatten. Die Kosten dafür dem Betrüger aufbrummen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Rede mal mit der Bank. Lass dir eine neue Kontonummer zuteilen und die alte löschen, dann wird wohl die Abbuchung automatisch abgewiesen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst SOFORT Rückbuchung veranlassen. Der Bank bei dieser Gelegenheit mitteilen, dass diesbezüglich kein müder Cent mehr abgebucht werden darf (sonst wechselst du die Bank). Und einen Anwalt einen bitterbösen Brief schreiben lassen an die Hausverwaltung, wenn alles nichts nützt.

    Alles Gute!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich würde menen anwalt einen bitter bösen brief schreiben lassen und vorher nochmal bei den netten leutchen persönlich auftauchen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tröste dich damit, dass die Bank die Stornokosten dem unrechtmäßigen Abbucher in Rechnung stellt. Die sind happig!

    Ach ja- schick der Hausverwaltungsgesellschaft nach jeder Stornosache eine eigene Rechnung in der du deine Kosten auflistest: Arbeitszeit, Fahrtkosten und Erwähne dass du einen Anwalt wegen Betrugsversuch einschalten willst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du kannst von der Bank nartürlich verlangen das sie keine Geld mehr auf das Konto gehen lassen dürfen und wenn du dein Einzugsermächtigung zurückgezogen hast dann nehme dir einen Anwalt denn es ist jetzt eine Straftat ohne einwilligung Geld von anderen Konten abzubuchen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eröffne ein neues Konto mit neuer Kontonummer.

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