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anita z fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Hilfe, Anzeige wegen Betruges , was tun ?

Hallo Ihr lieben , ich bin grad etwas neben der Spur. Wer weis Rat ?

Ich habe im Internet (ebay) ein Handy versteigert,

nun sagt die Käuferin Sie hätte es nicht erhalten und machte eine Anzeige wegen Betruges .

Ich habe das Päckchen jedoch Verschickt (unversichert ) es sollte Versichert Verschickt werden laut meiner Aussage jedoch war der Tag der Abgabe bei der Post so Stressig da einige Päckchen nicht angenommen wurden (wegen nicht Stapelfähig) das wir nicht darauf Achteten ob es Versichert verschickt wurde .

Nun habe ich nur die Nummer von Normalen Päckchenaufkleber .

Womit aber eine Nachforschung nicht möglich ist .

Mein Freund Packte mit mir zwar alle verkauften Sachen ein und brachte Sie mit mir auch zum Verschicken - jedoch was bringt mir das als Zeuge kommt doch sicherlich die Aussage : Der steht auf Ihrer Seite.Mitwoch muß ich zur Polizei zur Aussage , mir geht echt der ***** denn ich hatte noch nie was mit der Polizei zu tun .

Aussage gegen Aussage , aber ich habe kein

Update:

Ich habe keinen Perfekten Beleg , weil ich nicht drauf geachtet habe das es Versichert Verschickt wird , das Ärgert mich schon denn der Käufer hat 0 Bewertungspunkte.

Was kann nun daraus kommen ?

Was soll ich nun tun ?

Update 2:

@Michael , warum ???

Ich habe in der Artikelbeschreibung geschrieben :

Privatauktion , keine Garantie ,Rücknahme , Umtausch ... ...

Das sollte doch wohl Reichen ???

Geld zurück - Freiwillig ich nieee ,

Denn 1.ich habe Verschickt,2.mit Zeuge,3.Der Bote kann sich mit Sicherheit an mich erinnern , 4. Käuferin hat keinen Versicherten Versand gefordert !

Update 3:

5. ich habe eine quittung das ich am besagten tag 6 päckchen verschickt habe .

6.alles andere ist angekommen(29 Auktionen)

17 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da hast Du wohl Pech gehabt. Das Versandrisiko liegt immer beim Verkäufer, so dass Du für den entstandenen Schaden aufkommen musst. Selbst wenn Du beweisen kannst, dass das Päckchen abgeschickt wurde, kannst du nicht belegen, dass es auch wirklich angekommen ist. Du musst dem Käufer also den kaufpreis und die Versandkosten erstatten.

    In Zukunft solltest Du also grundsätzlich nur den versicherten Versand anbieten und berechnen.

    Warum jetzt "Daumen runter"???? Die Antwort ist objektiv und korrekt gemäß der Rechtsprechung, auch wenn´s nicht gefällt. Manchen kann man aber wirklich nichts recht machen . . . Es ist eben völlig egal, ob Du Dein Handy versendet hast oder nicht. Solange es nicht angekommen ist, haftest Du dafür. Nur durch einen versicherten Versand kannst Du vermeiden, einen finanziellen Schaden zu erleiden.

    Wie gesagt: egal ob Du den Versand beweisen kannst, der Käufer ist im Recht. Und freiwillig musst Du das Geld auch gar nicht erstatten. Wenn Du weiter stur bleibst, wirst Du wahrscheinlich gerichtlich dazu gezwungen werden - und zwar mit einem Mehraufwand, der Dir Hören und Sehen vergehen lassen wird. Und was soll das jetzt heißen? "Der Käufer hat keinen versicherten Versand gefordert". Du hast doch geschrieben, dass Du entgegen Deiner Zusage unversichert versendet hast. Ob sich da irgendwer an Dich erinnert, wie Du das Päckchen verschickt hast oder Du mit Zeugen aufwartest, wird niemanden interessieren. Du bist für den Versand verantwortlich.

    Du kannst in Deinem Auktionstext alles mögliche schreiben, wie keine Rücknahme, keine Garantie, Privatauktion, Versandrisiko liegt beim Käufer usw. und dennoch kannst Du damit nicht die Rechtsprechung aushebeln.

    Ich meine das gar nicht böse. Ich dachte nur, Du wolltest eine Auskunft haben, wie Du Dich rechtskonform zu verhalten hast und nicht irgendwelche auf Halbwissen begründete Aussagen, die Dir jetzt gerade gut gefallen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Um einer Verurteilung zu entgehen sehe ich nur den Weg der Rückerstattung. Fehler kosten eben manchmal Geld! Dummheit auch!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist echt dumm gelaufen! Die Schuld liegt leider bei Dir, Du mußt sicherstellen bzw. überprüfen, das die Ware auch als versicherter Versand verschickt wird, dann hast Du auch einen Beleg, der das Beweist!

    So hast Du im Grunde nichts in der Hand, was positiv für Dich ist!

    Versuche doch mal mit der Käuferin zu sprechen, um sie vielleicht von der Anzeige abzubringen, aber dafür trägst Du leider sämmtliche Kosten...! :-(

    LG und viel Erfolg

    Quelle(n): Meine Meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Belege, daß Du an dem Tag mehrere Päckchen verschickt hast, reichen leider nicht aus. Denn es steht ja nicht drauf, an wen diese gingen.

    Der Käufer hat versicherten Versand bezahlt, Du hast unversichert geschickt, also liegt die Verantwortung bei Dir. Dann haftest Du auch bei Verlust des Päckchens. So hart das auch klingt.

    Egal, ob die Post geschlampt hat oder nicht, Du bist verpflichtet, darauf zu achten, daß Deine Ware so rausgeht, wie es angegeben wurde. D.h. immer nachkontrollieren bei der Paketabgabe, ob alles seine Richtigkeit hat.

    Ich selbst verschicke nur noch mit Hermes, denn da bekommst Du auf jeden Fall bei Verlust Dein Geld wieder.

    Dir wird nichts anderes übrigbleiben, als dem Käufer das Geld zurück zu erstatten. Denn der Fehler liegt eindeutig bei Dir. Du warst der Versender, und Du hast nicht aufgepasst bei der Paketabgabe.

    Das nennt man Berufsrisiko beim Verkauf über ebay.

    Spreche aus Erfahrung, mache es auch schon lange genug. Und habe über 2300 positive Bewertungen.

    Nimm es als teuer bezahltes Lehrgeld, und passe beim nächsten Mal besser auf. Doch ich denke, dieser Fehler wird Dir kein zweites mal mehr passieren. Ich habe auch schon Lehrgeld wegen der Post gezahlt, deshalb nur noch Hermes.

    Quelle(n): Langjährige ebayerfahrung
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo. Nur keine Panik ! Also der Käufer hat Versicherten Versand bezahlt und du hast es aber unversichert verschickt. Da mußt du dem Käufer sofort das Geld zurück geben was ich dir auch schnellstens raten würde denn sonst kommen mehr kosten auf dich zu. Du solltest immer Versichert Versenden weil wenn dann etwas verloren geht die Post dafür haften muß !

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wegen der Betrugsanzeige würde ich mir keinen Kopf machen, Dein Freund ist schon ein Zeuge! Ansonsten bist Du für den Versand verantwortlich. Also, Geld zurück!

  • Laredo
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer Sachen als Päckchen verschickt, muss mit dem Verlust rechnen. Ist wahrscheinlich beim Empfänger angekommen und dann dort entwendet worden.

    Schicke deine Sachen zukünftig als Paket, dieses ist auf jeden Fall automatisch bis zum Wert von 300 Euro versichert.

    Außerdem hast du einen vernünftigen Beleg über die Einlieferung.

    Wegen der Polizei brauchst du dir keine Sorgen zu machen, die nehmen deine Aussage zu Protokoll und wenn du denen gegenüber erklärst, dass du den Kaufbetrag zurückerstattest, dürfte auch für den Staatsanwalt die Sache erledigt sein.

    Hebe aber alle Unterlagen über die Rücküberweisung auf, kann sein der Staatsanwalt will sie sehen. Wenn du die Überweisung vor deiner polizeilichen Vernehmung veranlasst, dann kannst du der Polizei ja schon die Sachen vorlegen und damit dürfte es sich garanbtiert erledigt haben und du wirst einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens erhalten.

    In Zukunft etwas weniger "blauäugig"sein!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also vorweg zur Beruhigung, das ist ein Bagatellfall.

    Der Staatsanwalt prüft nach Sachlage ob die Sache im öffentlichen Interesse steht. Wenn nicht, und davon kannst du ausgehen, wirds privatrechtlich. Dann solltest du den Kaufpreis erstatten damit da nichts nachkommen kann.

    Also für solche Dinge gibts keine Haftstrafen soviel ist sicher

  • Mukmuk
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja... ich fürchte, du hast in diesem Fall echt die A***Karte! :-( War das Handy teuer? Aus Kulanz könntest Du natürlich den Kaufpreis erstatten. Wenn der Käufer jedoch 0 Bewertungspunkte hat, könnte es sich auch um ein schwarzes Schaf handeln...

    Bei der Post kommt in der Tat ja auch sehr häufig etwas weg, so dass die Beweislage natürlich wirklich kompliziert ist und natürlich bei Dir liegt. Ein Päckchen ist bei der Post generell unversichert, ein Paket schon. Bei einem Paket bekommst Du einen Beleg, beim Päckchen nicht. Hast Du denn nun einen Beleg vorliegen oder nicht??

    Ich kann nur raten, zukünftig ausschließlich versichert und am besten über Hermes (habe damit bessere Erfahrungen) zu verschicken. Dann kannst Du solche Dinge wirklich ausschließen!

    Bei der Polizei wird Dir schon zunächst nichts passieren. Du sollst doch nur zu einer Aussage dort hinkommen! Da wird ein Protokoll aufgenommen und fertig. Wenn Du locker aus der Sache rauskommen willst, würde ich wirklich den Kaufpreis erstatten, mich entschuldigen und die Sache ist erledigt. Das ist dann zwar ggfs. teures Lehrgeld, jedoch kannst Du die Sache so am einfachsten aus der Welt schaffen!

    Viel Glück! :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    erst einmal ganz ruhig bleiben - gehe zur Post evtl. erkennt dich die Postfrau wieder und lass dir schriftlich bestätigen das du wenigstens dort ein Päckchen versendet hast und stelle trotzdem einen Nachforschungsantrag denn das geht auch bei unversicherten Sachen- bei der Polizei gibst du diese Unterlagen mit ab und benennst auch deinen Freund als Zeuge egal was die davon halten..... machst deine Aussage ruhig und seriös......und danach musst du eh abwarten was dann kommt. Denn die Käuferin muss ja auch beweisen, das bei ihr nix angekommen ist -- --um vielleicht dem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen kannst du der Käuferin ja die hälfte des Geldes anbieten was du fürs handy bekommen hast - und lass dich nicht so schnell einschüchtern

    Gruß Katja

    Quelle(n): +++wenn du sagst das der Käufer nur 0 Bewertungen hat, ist das doch echt klasse für dich ---denn wenn du schon wer weiß wieviele Transaktionen gemacht hast und alles gutlief, wird man dir keinen Betrug unterstellen können - und vielleicht ist das Handy ja dort angekommen und der jenige weiß das bei unversicherten Versand nicht verfolgbar ist, ob er das Päckchen angenommen hat und denkt sich oh cool neues handy und jetzt brauche ich nur noch die kohle zurück, dann habe ich ein kostenloses handy ----- muß nicht kann aber alles sein ----ich selber habe schon die lustigsten Dinger bei Ebay erlebt - habe selber über 1000 Bewertungen ****kann deine Einstellung verstehen, da würde ich mich auch weigern das komplette Geld zurück zugeben, denn dann hast du kein Geld und kein Handy - wäre echt hart
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