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geld zurück?
mein freund hat sich letztens einen motorradhelm gekauft, aber beim fahren gemerkt, dass der nicht so optimal sitzt und der fahrtwind zu sehr reinzieht. also hat er ihn im laden zurückgegeben und nun hat er im gegenzug einen gutschein dafür bekommen... eigentlich wollte er sein geld wiederhaben, aber die wollen ihm das geld dafür nicht zurückgeben...
gibt es irgendeine rechtliche grundlage, auf der er sein geld zurückverlangen kann? es gibt doch sowas wie ein rückgaberecht/ umtauschrecht bzw. eine geld-zurück-garantie...?? wer kann mir einen tipp geben?
5 Antworten
- chrissylady2000Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hey, ich hab etwas gestöbert und das hier gefunden:
Umtauschmöglichkeit vor Kauf erfragen und ggf. auf Kassenbon bestätigen lassen; Händler tauschen Waren oft aus Kulanz um. Sie sind nicht verpflichtet, den Kaufpreis in bar zu erstatten, sondern stellen in der Regel einen Gutschein aus.
Erfüllt der Händler doch den Kundenwunsch, müssen zurückgebrachte Artikel unversehrt sein, der Verkäufer kann zudem auf Rückgabe der Verpackung bestehen. Auf der sicheren Seite ist derjenige, der ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart - dann gibt es den Kaufpreis in bar zurück.
Ist die gekaufte Ware fehlerhaft, gilt folgendes:
Ansprüche wegen Mängel verjähren nach 2 Jahren. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht darf vom Händler nicht eingeschränkt werden! Das gilt auch für preisreduzierte Waren und Sonderangebote, sofern sie nicht z.B. als 2. Wahl gekennzeichnet sind.
Bei gebrauchten Waren ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr beschränkt.
"Geld-zurück-Anspruch" besteht gemäß § 440 Satz 2 BGB erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen des Händlers - entweder Ersatzlieferung oder Nachbesserung
- Michael K.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Es gibt kein Umtauschrecht. Es gibt eine Gewährleistung bei Fehlerhaftigkeit! Er kann froh sein, dass er einen Gutschein bekommen hat, die hätten den alten gar nicht zurücknehmen müssen!
Alles weitergehende liegt im Ermessen der Firma.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Zu einer Rücknahme ist ein Geschäft nicht verpflichtet. Nimmt es einen Artikel zurück geschied es nur aus Kullanz. Und hierbei muà man auf die Bedingungen des Geschäfts eingehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Rückgaberecht existiert nur bei fehlerhafter Ware. War der Helm bei Kauf einwandfrei, ist es schon Kulanz vom Händler, ihn gegen Gutschein zurückzunehmen. Kundenfreundlich ist es allerdings nicht unbedingt. Motorradfans empfehlen ihre Quellen gern weiter- wenn sie gut sind. Macht das dem Händler klar- vlt geht dann noch was.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Händler ist nicht verpflichtet in diesem Fall, wenn dem Kunden der Artikel nicht gefällt, den Artikel überhaupt zurückzunehmen. Das ist reine Kulanz und da kann der Händler sich aussuchen ob er Geld oder Gutschein gibt.
Anders ist es bei Mängeln der Ware.