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Wann darf mich mein Vermieter kündigen ?
Ich konnte am ersten die Nebenkosten von 250 euro nicht zahlen und wollte dies am 15 Nachholen jetzt hat er mich aber am 5 Fristlos gekündigt weil ich nicht rechtzeitig gezahlt habe ! Darf er das so einfach ?
12 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Normal nach 3 Monaten, kommt jedoch darauf an, ob irgendetwas vorgefallen ist, das kann man ja aus deiner Frage leider nicht ersehen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei Eigenbedarf, wenn du über längere Zeit die Miete nicht gezahlt hast oder aber gegen sämtlche Vereinbarungen verstoÃen hast (keine Haustiere, aber du hast trotzdem welche etc.).
GruÃ
Franky
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du keine Miete bezahlst. Deine Wohnung verkommen lässt, vor allem wenn es für andere sichtbar ist(Fenster),
oder wenn drei mal die Woche die Polizei bei dir ist, wegen
Ruhestörung.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei ansonsten regelmäÃiger Mietzahlung sind Rückstände in dieser Höhe unbedenklich. Erst, wenn mehr als 2 MM Rückstand zusammenkommen wirds eng!
- vor 1 Jahrzehnt
Eine Kündigung kann erst nach Erreichen bei einem Rückstand von 2 Monatskaltmieten ausgesprochen werden. Wenn der Vermieter aus finanziellen Gründen kündigt.
Hier ist es aber auch so, dass Nebenkostennachzahlungen die diese Summe erreichen, mitzählen.
Beispiel, Kaltmiete pro Monat € 200,00 - € 400,00 überstiegen, muà der Vermieter zuerst mahnen udn abmahnen. Dann kann er eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn kein Geld kommt.
In Deinem Fall würde ich zum Mieterbund gehen und gegen die Kündigung angehen, da die Kündigung nicht den gestzlichen Bestimmungen entspricht. Es gibt Fälle, in denen der Vermieter für die Umzugkosten und die Renovierung der neuen Wohnung aufkommen muÃte.
- vor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter darf "ausserordentlich" d.h. in der Regel fristlos kündigen, wenn der Mietrückstand trotz Mahnung mehr als 2 Bruttomieten beträgt. Dieser Kündigung kann man widersprechen aber - weit besser - man kann den Mangel "heilen" (heiÃt wirklich so). Zahle den Rückstand und die fristlose Kündigung ist erloschen. Widerspruch aber immer einlegen (Einschreiben).
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der einmalige Zahlungsrückstand ist kein Grund für eine Kündigung. Eine fristlose Kündigung muà begründet werden und kann binnen einer Woche angefochten werden. Per Einschreiben!
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei Zahlungsverzug von 2 Monaten, bei ständigen VerstöÃen gegen die Hausordnung, bei tätlichem Angriff auf den vermieter und bei Eigenbedarf.
Wenn Du Dich normal verhälst darf er Dir nicht kündigen.
- marga_spanielLv 7vor 1 Jahrzehnt
du meinst vertragsgerecht kündigen, keine fristlose?
- wenn es der Vertrag vorsieht
- bei Mietschulden
- nach mehreren Verwarnungen
- bei Messitum
- wenn sich permanent über Ruhestörung beschwert wird.
- wenn du was mutwillig demolierst oder ohne Erlaubnis umbaust
- wenn du unerlaubt einen Untermieter einquartierst
- bei Eigenbedarf
- wenn du in der Wohnung unerlaubt Gewerbe betreibst
usw.