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kindergeld für kinder die im ausland leben?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Und wo sind die Erziehungsberechtigten?

    Wie soll man denn auf diese detailarme Frage antworten?

    Quelle(n): ® mein eigener Senf
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das angesprochene Problem sind die Einwandererfamilien, die kurze Zeit in Deutschland gelebt haben, nach der Geburt des Kindes aber die Mutter "zur Familie" zurückgekehrt ist und nur der Vater noch in Deutschland lebt.

    Wenn in der Erklärung angegeben wird, dass das Kind in Deutschland lebt, wird Kindergeld gezahlt ohne dass die Angaben überprüft werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur unter bestimmten Vorraussetzungen

    Hier kannst du es nachlesen

    http://www.sis-verlag.de/Service/kgmb2001.htm#1

    Für meine Tochter (dtsch Staatsbürgerin , geboren in Berlin , wohnhaft mit mir zusammen in den USA ) gibt es kein Kindergeld mehr.

    Aber das ist doch auch ok. wir leben ja nicht mehr in "good ,old Germany".

    vg aus den USA

    doro

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, natürlich nicht!!!!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst einmal vorausgesetzt: Die Eltern und die Kinder sind deutsche Staatsbürger:

    Wenn die Kinder unter 25 Jahre alt sind und im Ausland studieren oder eine andere Ausbildung machen und du weiterhin für sie alles bezahlst, kannst du tatsächlich für diese Kinder Kindergeld beziehen.

    Du musst aber den Nachweis erbringen, dass diese Kinder finanziell von dir abhängen und du quasi alles für sie bezahlst.

    Wenn sie nicht in einer Ausbildung sind bekommst du nichts.

    Die zweite Variante ist, dass du selbst für ein deutsches Unternehmen im Ausland arbeitest und deine Kinder bei dir im Haushalt dort leben.

    In diesem Fall bekommst du ebenfalls Kindergeld vom deutschen Staat.

    Quelle(n): meine Tätigkeit als Lohnbuchhalterin - zuständig u.a. für Mitarbeiter im Ausland
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, natürlich nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein das gibt es nicht,denn sie leben nicht in Deutschland!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soll es geben! Ein Mann, (aus der Gegend von Napoli), der in Deutschland arbeitete, er ließ sich von seinem Dorfbürgermeister ungezählte Bescheinigungen ausstellen über die Geburt und das Vorhandensein von ungezählten Kindern. Der Mann kassierte Kindergeld und das, obwohl er seinen Freund liebte und nie Kinder hatte!

  • vor 1 Jahrzehnt

    WOHNSITZ DER KINDER / STAATSANGEHÖRIGKEIT DES KINDES

    Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

    Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben oder in einem Staat, der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist.

    Darüber hinaus sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder zu berücksichtigen, die sich in einem Land befinden mit dem eine zwischenstaatliche Vereinbarung besteht. Hat das Kind seinen Wohnsitz in einem dieser Länder, kann Sie Ihre Familienkasse über besondere Regelungen informieren.

    Kinder, die sich lediglich zum Zwecke einer zeitlich begrenzten Schul- oder Berufsausbildung im Ausland aufhalten, behalten in der Regel ihren Wohnsitz im Inland bei.

    Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es für den Kindergeldanspruch nicht an.

    Kinder können unabhängig von ausländerrechtlichen Voraussetzungen oder dem Status der Eltern einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder der EU bzw. des EWR begründen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, wenn das Kind im Ausland zur Schule geht(Internat) oder studiert oder eine Ausbildung macht. Kindergeld ist seltsamerweise nicht einkommensabhängig.

    Ist also kein Sozialbetrug. Bei 10 bis 15 Kindern die in XYland leben, wo ich politisch verfolgt werde, mach ich mir schon so meine Gedanken. Nicht das ich da irgendwelche Vorurteile hätte. ;-) Ein Fuchs..........!

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