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Dein Haus oder mein Haus?
Zwei Menschen kaufen ein Haus. Der eine wird Eigentümer des Hauses, der andere Besitzer des Hauses. Wem gehört dass Haus und warum?
Bitte nur Antworten, die eurem eigenen Verstand entsprungen sind.
psybloch, besteht die Möglichkeit in Deinem Toleranzbereich, das die Form der Frage absichtlich so gewählt wurde?
19 Antworten
- PimboliLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich denke wenn zwei Menschen zusammen ein Haus kaufen, jeder es zur Hälfte finanziert, dann sind doch beide Eigentümer und Besitzer dieses Hauses. Beide können ins Grundbuch eingetragen werden.
- TnschnLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich erklärs mal am Beispiel einer Uhr.
Emil ist der Eigentümer und Besitzer der Uhr.
Emil gibt seine Uhr an einen Freund Armin
Sobald Armin die Uhr trägt,
ist er der Besitzer der Uhr.
Emil ist nun nicht mehr Besitzer, bleibt aber weiterhin der Eigentümer.
Es sei denn er schenkt/verkauft Armin die Uhr, dann wäre Armin der Eigentümer. Und wenn Armin sie dann auch noch trägt, ist er Eigentümer und Besitzer.
Wenn Armin die Uhr stiehlt, ist er Besitzer, aber noch lange nicht Eigentümer.
Beim Haus wäre es so:
Der Hausbesitzer ist nur dann der Besitzer, wenn
a) weder der Eigentümer nicht im Hause ist noch der Besitzer
b) der Besitzer im Haus ist (wenn der Eigentümer ebenfalls im Haus ist, dann ist auch er Besitzer)
Quelle(n): Meine Auffassung, gewonnen aus 3 mühsamen Jahren Wirtschaft - vor 1 Jahrzehnt
der besitzer ist in diesm fall der mieter, ihm gehör das haus nicht, aber er nutzt es im moment.
der eigentümer ist der, der das haus wirklich gekauft hat. er muss es aber nicht nutzen.
allerdings wär dann noch zu klären, warum der eigentümer auch "hausbesitzer" genannt wird ?!
- vor 1 Jahrzehnt
Gemäà § 985 BGB gehört das Haus dem Eigentümer , und er hat auch somit die mächtigste Position . Beim Besitzer kommt es nun darauf an , ob dieser ein berechtigter Besitzer ist . In diesem Fall scheint es so zu sein . Dann hat der Besitzer Schutzrechte , zum Schutz des Besitzes an der Sache , teilweise auch gegen den Willen des Eigentümers . Apropo nur so am Rande der Eigentümer ist auch mittelbarer Besitzer.
Quelle(n): Sachenrecht - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- > Beate <Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Meinem Verstand ist es nicht entsprungen, ich habe es irgendwann mit den Hausaufgaben meiner Tochter gelernt:
Eigentümer = gehört das Haus, kann es verschenken oder verkaufen.
Besitzer = darf es nutzen, aber weder verkaufen noch verschenken.
Mein eigener Verstand hätte gesagt, dass beide Begriffe das gleiche Aussagen, so ist es in der allgemeinen Umgangssprache. Du sagst, beide Menschen hätten es gekauft? Wer ist im Grundbuch eingetragen.
- vor 1 Jahrzehnt
Dem Eigentümer - rechtlich gesehen
denn der Eigentümer ist im Grundbuch eingetragen
Besitzer ist der, der im Haus wohnt
- vor 1 Jahrzehnt
laut gesetz gehört dem das haus der als eigentümer im grundbuch eingetragen ist.
Quelle(n): noch aus der schule behalten. 2. jahr berufschule - Anonymvor 1 Jahrzehnt
der eigentümer steht im grundbuch
der besitzer hat die schlüssel zum haus
haben unser haus verkauft und den schlüssel sofort nach der unterschrift abgegeben,aber solange wir noch im grundbuch standen,waren wir auch die eigentümer,der käufer allerdings besitzer
lg Luzia
- vor 1 Jahrzehnt
Beispiel eines Stuhles (zur bildhafteren Erklärung):
Ich kriege Besuch und biete dem Besucher einen Stuhl an. Derjenige ist dann der Besitzer des Stuhles, denn er sitzt darauf. Der Stuhl ist aber weiterhin mein Eigentum.
Genauso kannst Du das auch mit allen anderen Sachen vorstellen. Wobei das Wort SITZEN hier nicht in Form des Hinhockens auf einem Möbel gemeint ist.