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Ist es verboten "Geisterfahrer" auf Radwegen zu sein, oder nur lästig gegen den Rest zu fahren?

In städten gibt es straßen mit beidseitigen Radwegen. Darf ich auf dem Radweg auf der "linken" Straßenseite gegen die Fahrtrichtung fahren? Also kann mich die Polizei aufhalten und Bußgeld verlangen oder ist es nur eine "Abmachung" um weniger Unfälle zu haben?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gemäß Paragraph 2, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung ist das Radfahren gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung eines Fahrradweges untersagt.

    Interessante Urteile und Details dazu liefert:

    http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links

  • Jolly
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist verboten, nur leider hält sich kaum einer dran.Hier in der Straße ist eine Schule, da gab es schon ziemlich viele gefährliche Situationen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist nicht nur eine Abmachung, sondern tatsächlich verboten und kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist verboten und auch ziemlich lästig für die anderen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja, ist es, es kann so viel passieren...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man muß zwischen benutzungspflichtigen und anderen Radwegen unterscheiden:

    Benutzungspflichtig Radwege muß man auch linksseitig benutzen (sagt ja schon der Name ;-)). Wenn also ein entsprechendes Schild für die Richtung in der Gegend rumsteht, muß man sich selber besonders gefährden.

    Andere Radwege, also ohne Radwegschilder, darf man nur rechtsseitig benutzen. Linksseitge sind tabu! Das gilt auch für kurze Strecken oder wenn es rechts keinen gibt.

    Es wurde ja schon angesprochen, es ist besonders gefährlich, entgegen der Fahrtrichtung zu fahren. Autofahrer rechnen noch weniger damit. Es ist ausserdem die Hauptursache für Unfälle zwischen Radfahrern. Man sollte es aus eigenem Interesse nicht machen.

    Quelle(n): § 2 (4) StVO
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist verboten!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn beidseitig Radwege vorhanden sind, ist es verboten entgegengesetz der Fahrtrichtung zu fahren.

    die Polizei kann dich dann anhalten und Bußgeld verlangen, so ca. 25€

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also wenn der Fahrradweg nur 'Einspurig' ist, dann ist das Fahren in entgegengesetzter Richtung verboten!!!

    Ich habe letztens 10€ Bussgeld bezahlt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich hätte mal fast so einen "Geisterfahrer" übersehen, als ich mit dem Auto rechts abbog und nicht damit rechnete, dass ein Radfahrer von links kommt. Fand ich gar nicht gut. Hat wohl schon seinen Grund warum das verboten ist.

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