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Ist ein vergrabener Swimmingpool ein versteckter Mangel?

Bei Hauskauf 1999 war davon noch nichts zu sehen. Im Lauf der Zeit bildete sich jedoch eine leichte Senke, die uns wunderte. Nun, ich denke durch die anhaltende Trockenheit, ist der Boden, mit dem man den Pool bedeckt hat, ca 1/2m abgesackt, es bilden sich Löcher im Rasen, in die man bis zu 70cm tief einen Stab hineinstecken kann. Wir fanden durch ältere Nachbarn heraus, das dort ein Swimmingpool in 8-Form von ca. 8m Länge, 4m Breite ca. 1,20m tief eingelassen ist, den man mit Bauschutt aufgefüllt und zugeschüttet hat. Wie soll ich das nur wegbekommen? Bei Hauskauf war dort ganz normale Rasenfläche. Ist das ein versteckter Mangel? Kann ich den Verkäufer nach so langer Zeit noch dafür belangen?

Update:

Leider haben wir schon an einer Stelle beim Nachsehen festgestellt, das die metallische Außenhaut des Pools durch den Bauschutt erheblich beschädigt ist - also nix mit ausgraben und schwimmen!

Es ist auch eine Menge Bauschutt, Steine, Gehwegplatten und Holz darin, das müßte mit einem Bagger ausgehoben und entsorgt werden - das läuft sicher nicht unter EUR 2000,0 und der Bagger müßte in meinem, im Schweiße meines Angesichts teuer bepflanzten Garten rangieren...ich bin so sauer!

Update 2:

Vielen Dank für Eure guten Antworten!

Ich habe von Euch viele Tipps bekommen, die mich auf eine gute Spur führen und ich werde wohl einen Anwalt beauftragen.

Danke nochmal an alle Antworter!

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich kenne auch jemand, der einen großen Pool zugeschüttet hat, weil das Wasser und der Unterhalt zu teuer waren. Jetzt hat er ein größeres Grundstück zum Nutzen. Vielleicht läßt sich der Mangel beheben, wenn man einfach nochmal Erde aufschüttet und den Rasen neu anlegt. Der Verkäufer hätte eigentlich schon auf den vergrabenen Swimmingpool hinweisen müssen. Was sagt er denn zu der Misere? Beteiligt er sich im Nachhinein wenigstens an den Kosten für die Mängelbeseitigung? Aufgraben und die Poolmauern mit Bauschutt komplett beseitigen würde ich nur, wenn der Verkäufer die Kosten übernehmen müßte. Aber wer klärt das? Um Sondermüll handelt es sich sicherlich nicht. Vielleicht wird das Grundstück später mal eine historische Ausgrabungsstätte!;-)

  • keks
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ja wohl eine Schweinerei!

    .

    Ich würde auf jeden Fall versuchen, Makler und/oder Vorbesitzer darauf anzusprechen

    (wird vielleicht nicht viel bei heraus kommen, aber die Wut wärst du los...)

    Haben die Nachbarn dir nicht weiterhelfen können?

    Wenn der Dreck vom Vorbesitzer ist, würde ich auf Kostenhalbierung pochen...

    Bist du Mitglied bei Haus-+ Grund o.ä.? Mach dich dort doch mal schlau...

    Viel Glück!

    Boah, ich wäre auch stinkesauer!!!

    .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich kann dir zwar nicht sagen, ob das ein mangel ist, aber ich persoenlich wuerde den schutt rausraeumen und ihn auffuellen... ein pool umsonst.. da wuerde ich sterben fuer..;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich sollte man einen Fachanwalt zu Rate ziehen(Rechtsberatungsgesetz)

    Nach meiner persönlichen Erfahrung handelt es sichm wenn der Pool vom Vorbesitzer verfükllt wurde definitiv um einen versteckten Mange, der u.U. sogar zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen kann.

    Aber letzte Gewissheit kann nur ein Fachanwalt geben, zwar ist der Verweis im Norarvertag auf versteckte Mängel gesetzlich vorgeschrieben, aber sicher ist sicher!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage ist ja, ob der Verkäufer das wusste....Vielleicht hat der Vorbesitzer des Hauses dem Makler ja nix von dem Pool gesagt.

    Wenn du den Pool nicht willst, dann füll die Löcher einfach auf.

    Wenn die Erde abgesackt ist sollte da nix weiter passieren.

  • Polly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da würde ich an deiner stelle mal einen Anwalt fragen .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist ein versteckter Mangel!!!!!! Ich würde einen Anwalt empfehlen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Arglistige Täuschung, der Bauschutt und dieses Ding

    bei mir müsste der Verkäufer den Schaden zahlen.

    Die verjährung hier zu rechnen auf 5 Jahre halte ich für unseriös

    ich vermute weil "absichtlich" versteckt 30Jahre Verjährung.

    Miau

  • vor 1 Jahrzehnt

    MHmmmmm, kommt mir irgendwie bekannt vor.

    Ich hatte eine erhöhte Terasse im Garten, die beim einebnen den kompletten Bauschutt aus den 60igern freigab.

    Es Waren Waschbecken, Fliesen und jede Menge Schutt dabei.

    Die entsotgung hat uns für 3 Mulden damals 600 DM gekostet, aber die Arbeit!!! Ich hätte den Vorbesitzer am liebsten...................!Und der WUSSTE es, den er war es selbst!MAchen kannst Du da nichts da die Frist von 5 Jahren rum ist.

    Da hillft nur ein Minibagger und schaufeln schaufeln und nochmal schaufeln.

    Vieleicht bekommst Du ja für den Riesenmetallpoll von einem Schrotthändler noch etwas Geld wenn Ihr den zerlegen könnt.

    Viel Glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Frag bei Haus und Grund. Dass du sauer bist kann ich gut verstehen.

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