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Gleichheit vor dem Gesetz?
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das ist eine der Grundsäulen eines demokratischen Rechtsstaates. Handelt die deutsche Justiz nach dieser Vorgabe? Beispiele.
14 Antworten
- FieneLv 7vor 1 Jahrzehnt
Einer ist immer der Verlierer vor Gericht - und der wird Dir immer und immer wieder bestätigen, dass er ungerecht behandelt wurde und dass keine Gleichheit vor dem Gesetz gilt.
Ansonsten ist jetzt hiermit der Stammtisch für alle Parolen geöffnet...
- ingoLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das kann leider nicht sein...
Denn jeder hat Familie, Freunde und Bekannte.
Dann kommt noch die Geschäftlichen Beziehungen
und dann schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
Das lässt sich nicht so einfach über einen Kamm scheren.
Es fällt eh immer nur auf, was missfällt.... und wenn es um das Gesetz geht,
finde ich das auch richtig.
Beispiel ???
Pfusch beim Hausbau... der beauftragte Unternehmer hat einen Subunternehmer.
Das Haus ist nicht bewohnbar, der Subunternehmer ist pleite und nun muss das Haus abgezahlt werden, die Mietwohnung finanziert und der Unternehmer verklagt werden, der aber das Haus nicht gebaut hat !
Die Verhandlung verzögert sich... was offensichtlich ist, soll erst einmal von einem Gutachter bewiesen werden und irgendwann geht der Bauherr in die Knie.
Dahinter stehen Existenzen, Familien gehen daran kaputt und in den Familien gibt es auch Kinder... aber das Gesetz ist träge.
Ich finde, das alles ist nur scheinbar... und bequem für die ausführende Gewallt.
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- enovi64Lv 4vor 1 Jahrzehnt
tja,meine schwester ist anwältin und ich kann nur eins sagen:alle menschen sind gleich!,aber Einige sind Gleicher.
oder glaubt irgendjemand von euch,dass es so abgeht wie im fernsehen?
also ich kenn keinen,der einen dedektiv,sich leisten kann,geschweige denn,wo der anwalt dafür aufkommt,oder ähnliches.
statistisch gesehen ist deutschland das 6 korrupteste land der erde,wer hätte das gedacht.
mit geld und einem namen,bist du hier ganz klar im vorteil.leider
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vor kurzem laß ich, dass gegen einen Richter ermittelt wurde wegen Besitz von Kinderpronographie. Tatsächlich fand man bei ihm erhebliche Mengen solcher Filme. Was bekam er? 6 Monate suspendiert vom Richterstuhl. Mehr nicht - zumindest wurde in der Presse nichts weiter erwähnt, oder ich habe es nicht gelesen. Andere, die gleiche Straftaten begangen hatten (also Kinderpronos besaßen), wurden zu Gefängnisstrafen nicht unter einem Jahr verurteilt. Also: Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen. Dieser Spruch ist ja nicht erst 1 Jahr alt, hat mit Sicherheit seinen Grund! Und - welcher Anwalt legt sich schon in's Zeug für seinen Mandanten, wenn er nur über Prozesskostenhilfe bezahlt wird? Geld regiert die Welt!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hast du gute Beziehungen, einen sehr guten Anwalt oder kennst vielleicht sogar den Richter, dann hast du bessere Chancen als jemand der niemanden kennt.
Das ist deutsche Rechtsprechung.
Gruß
Franky
- vor 1 Jahrzehnt
Inwieweit die Justiz nach dem Grundgesetz handelt kann ich nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, das deutsche Behörden willkürlich das Grundgesetz auslegen oder so interpretieren, das ihnen das Gesetz in den jeweiligen Verwaltungsvorgang passt.
Beispiel:
Nach Art. 6 GG Schutz der Familie, hat jeder deutsche Staatsangehörige die Freiheit, zu heiraten, wann - wo und wie er will.
Um aber diesen Artikel des Grundgesetzes zu blockieren werden § 28 Ausländergesetz und § 70 Ausländergesetz gerne herangezogen wenn man Binational heiratet. Und schon liegt der deutsche Staatsbürger in der Beweispflicht. Schon der Anfangsverdacht einer "Scheinehe", der von einem Sachbearbeiter unbegründet in den Raum geworfen wird, ersetzt das Kainsmal und man hat dann nur noch die Möglichkeit des Spießrutenlaufens durch alle Instanzen.
Die Vergabe eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung wird willkürlich verweigert, weil ein Sachbearbeiter in der Botschaft unter zusammenwirkung von Unkenntnis und Willkür behauptet, die Dokumente sind nicht echt. Auch hier liegt nun der Staatsbürger wieder in der Beweispflicht mit dem fatalen Umstand, das er die Echtheit von vorgelegten Dokumenten, die das Drittland ausgestellt hat, überhaupt nicht beweisen kann. Auch hier besteht dann nur noch die Möglichkeit des Spießrutenlaufens durch alle gerichtliche Instanzen.
Gleichheit vor dem Gesetz? Nein, das Grundgesetz wird durch die unsachgemäße Anwendung, wenn nicht sogar durch Rechtsbeugung im Amt zur Makulatur. Psychische und Finanzielle Belastungen die dadurch entstehen und der teilweise jahrlangen Trennung beider Ehepartner, sind Eckpunkte, die den Behörden völlig egal sind.
Menschsein in dieser Republik heißt in erster Linie, mit dem Strom schwimmen, heißt seinen eigenen Geist aufgeben und zum Instrumentarium willkürlicher Behandlung werden. Der Bürger in Deutschland hat sein Previleg, im Zuge des Menschseins an den Staat abgetreten. Er ist zu einer Mastgans in Käfighaltung geworden.
Moral und Ethik sind den Behörden fremd geworden und es gilt der Grundsatz, niemanden mehr nach Deutschland herein zu lassen, auch wenn es den Preis der Rechtsbeugung kostet.
In diesem Sinne
Paul Pütz
Quelle(n): selbst - TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Justizia hat die Waagschale in der Hand und eine Augenbinde vor den Klüsen. So wird sie gerne dargestellt. Sagt doch eigentlich schon alles.
Ibi fas ubi proxima merces. Wo der Gewinn am höchsten, da ist das Recht. ( Lucanus)
- profilerLv 6vor 1 Jahrzehnt
So sollte es sein aber es wird mit zweierlei Maß gemessen. Der kleine Mann wird hart bestraft, während die mit genügend Geld, Macht und Stellung im Rücken weitestgehend glimpflich davon kommen. Die haben die Möglichkeit Richter, Staatsanwälte und Polizisten zu schmieren und unter Druck zu setzen. Wahrscheinlich sind sie noch im selben Golfklub oder besuchen die gleichen Bordelle. Wie auch immer - Geld und nicht Gerechtigkeit spielt da überwiegend eine Rolle
Quelle(n): eigene Erfahrung aus Anwaltskanzlei und Freundeskreis, der überwiegend in der Justiz tätig ist