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Steht mir wirklich kein Geld von Amt zu??

Ich(24) habe mich vor ungefähr 2 Monaten von meinem Ehemann getrennt und lebe seit dem bei meinem neuen Freund.Bis heute hat mich mein Freund und meine Familie finanziell unterstüzt.

Heute wollte ich Sozialhilfe (Hartz IV) beantragen,weil mein Mann nicht in der Lage ist mir Unterhalt zu bezahlen.(Wir haben keine Kinder).

Bei Amt wurde mir jedoch gesagt,es stehe mir keine Hilfe zu,da mein Freund zu viel verdient,wir werden als Lebensgemeinschaft angesehen.Es fällt mir aber schwer zu glauben,dass das Amt von meinem Freund erwarten kann,dass er mich vollkommen finanziert.

Steht mir wirklich keine Hilfe zu?Kennt sich jemand damit aus?Bitte um ehrliche Antworten.

Update:

Ich war bis zu meiner Trennung Hausfrau und habe zusammen mit meinem Mann schon Hartz IV bekommen.

Update 2:

Also Leute,hetzt mal ganz im Ernst!Meint ihr wirklich,dass ich nicht lieber wieder arbeiten gehen würde!?Meine private Sitaution hat mich leider dazu gezwungen meinen Job aufzugeben(bzw.Mein Mann).Das als erstes.Ich habe nicht danach gefragt,ob ich arbeiten gehen soll,oder nicht,das ist mir schon klar,und glaubt mir,sobald ich meine Schule(unbezahlte Asubildung )fertig hab,werd ich arbeiten gehen.

Und das zweite:heißt das,wenn ich mir ne eigene Wohnung nehmen würde,müsste die das Amt bezahlen?Es wäre doch eine reine Verarsche.Aber nu,danke für eure Antworten.Clevert weiter und dabei viel Spaß noch!

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi, ja dies nennt sich eheähnliche Gemeinschaft, am Besten du suchst dir eine Arbeit, dann bist du weder auf deinen Freund noch auf irgendwelche Ämter angewiesen!

    ...viel Glück und viel Spaß noch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du keine Kinder zu versorgen hast, dann such Dir doch endlich einen Job und sorge für Dich selbst, anstatt Dich von Freund oder Staat finanzieren zu lassen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das stimmt. Ihr beide bildet eine Lebensgemeinschaft.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Jede Wohngemeinschaft, die eine Lebensgemeinschaft bildet, ist eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Egal, ob ihr nun verheiratet seid oder nicht, Dein Freund hat Dich bisher unterstützt, also kann er das (für das Amt) weiterhin auch tun. So die ist neue Regelung seit 1. Januar 2005. Es gibt aber auch noch weitere Ämter, zu den Du vielleicht gehen könntest, was ist mit Wohngeld?

    Wie Dir geht es ganz vielen anderen Pärchen. Auch wenn man nicht verheiratet ist, aber trotzdem zusammen lebt, Tisch, Kühlschrank und Bett miteinander teilt, auch das finanzielle miteinander teilen kann.

    Eine Alternative: Einen Job suchen, oder sich trennen und in eine eigene Wohnugn ziehen.

    Andersrum fände ich es auch sehr ungerecht, wenn ein Partner gaaaaanz viel verdient, der andere Partner aber auch noch Geld vom Staat kassiert. Ist ein zweischneidiges Schwert!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dein Freund zu viel verdient dann bekommst du nichts vom Amt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist vollkommen richtig. Da du keine Kids hast , musst du arbeiten gehen . Was steht diesem im Weg ? Und da du mit deinem Freund zusammen wohnst ist er unterhaltspflichtig dir gegenüber.

    Also musst du dir ne Arbeit suchen . Ich habe 5 Kids und gehe arbeiten , da wird es ohne Kids nicht zu schwer werden . Sorry , daür hab ich kein Verständnis

    Unbezahlte Ausbildung ? machst du eine schulische Ausbildung wie Erzieherin oder Kinderpflege ? Dann steht dir Bafög zu , beantrage das , ich habs auch gekriegt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das stimmt.

    Wenn dein Freund und du zusammen wohnt, ist er finanziell völlig für dich verantwortlich, wenn du nicht arbeiten gehst und er genug verdient.

    Auseinanderziehen ist auch nicht drin, da du keine 25 bist und somit kein Anrecht auf eine eigene, vom Staat finanzierte Wohnung hast.

    Für dich gibt es jetzt 3 Möglichkeiten:

    1. Du lässt dich von deinem Freund finanzieren.

    2. Du ziehst zu deinen Eltern zurück und lässt dich von denen finanzieren.

    3. Du finanzierst dich selbst.

    Wenn du wirklich in einer unbezahlten Vollzeit-Ausbildung bist (was auch immer das bei dir sein mag), kannst du evtl. Bafög bekommen (aber nur, wenn deine Eltern wenig Einkommen haben und für deine förderungswürdige Ausbildung nicht aufkommen können). Schau dafür mal im Internet (www.bafoeg.de).

    Auch ein Nebenjob (z.B. auf 400Euro-Basis) ist neben einer Ausbildung machbar und du könntest zumindest einen Teil deines Unterhaltes selber bestreiten, um nicht die ganze Zeit irgendwem auf der Tasche zu sitzen.

    Welchen Grund gibt es denn, dass sowohl dein Noch-Ehemann als auch du gaaaaaanz unschuldig aus privaten Gründen die Arbeit aufgeben musstet. Bei einem könnte ich es ja noch irgendwie logisch erklären,aber gleich beide (jung und ohne Kinder)!?!?!?

  • Maresa
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, leider - ich kenn das nur zu gut, ging mit mit meinem Fraund auch so. Wenn du allerdings erst zwei Monate mit deinem neuen Freund zusammenbist und lebst, dann würde ich trotzdem mal versuchen, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, dem die Situation zu schildern und vor allem folgende Urteile mitzunehmen:

    Sozialgericht Düsseldorf: Az.: S 35 SO 28/05 ER

    Sozialgericht Saarbrücken: Az.: S 21 ER 1/05 AS

    Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Az. L 19 B 85/05 AS ER

    In allen Urteilen gehen die Richter davon aus, dass man zwar grundstzlich sagen kann, dass auch nicht verheiratete Paare füreinander einstehen müssen, dass sie dies aber erst nach einer angemessenen Zeit des gemeinsamen Zusammenlebens - also des Austestens, ob es überhaupt gut geht und die Beziehung dauerhaft hält - tun müssen.

    Wenn es eine Chance gibt, dann über diese Urteile, die du beim Einspruch mit angeben kannst. Zwei Monate sind einfahc zu früh, um davon auszugehen, dass das eine gefestigte, auf Dauer ausgerichtete Beziehung ist.

    Und als kleines edit, da das schon wieder auftaucht: Die Unter-25-Regelung heißt nicht, dass du mit unter 25 Jahren wieder zurück zu deinen Eltern ziehen musst. Du hast die letzten Jahre mit deinem Ehemann einen eigenen, von deinen Eltern eigenständigen Haushalt geführt, vielleicht sogar in einer anderen Stadt. Das heißt, dass dein Leben so gefestigt ist, dass das Amt dir nicht vorschreiben darf, dass du wieder zu deinen Eltern musst. Diese Regelung gilt nur für Leute, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bei den Eltern wohnen oder freiwillig zu ihnen zurückgezogen sind. Und auch unter 25jährige können von den Eltern einen Antrag für sie stellen lassen, das einzige Problem ist, dass dabei das VErmögen der Eltern mit einberechnet wird. Du kannst auch jetzt bereits eine eigene Wohnung nehmen, das ist kein Problem, denn nochmal: die Arge darf dir nicht vorschreiben, wie du dein Leben auszurichten hast oder dass du eine gefestigte Eigenständigkeit aufgibst, um wieder zurück zu deinen Eltern zu ziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man mit 24 keine andere Lebensperspektive hat, als daheim rumzugammeln und Hilfe von den arbeitstätigen Menschen zu erwarten, die sich mit 60 noch den Buckel krumm schuften, dann wundert mich die wirtschaftliche und auch intellektuelle Misslage dieses Landes nicht mehr. Man sollte sich zumindest vor Augen führen, dass das "Amt" die Scheine die es ausgibt nicht selbst druckt sondern sie bei der arbeitstätigen Bevölkerung einsammelt. Doch dafür reicht die kognitive Leistung wohl nicht....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein da steht Dir kein Geld zu. Ist auch richtig so. Mit 24 Jahren kann man wohl erwarten, dass Du selbst mal ans Arbeiten denkst.

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