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Kann ich Förderungsmittel beantragen für meine Heilpraktikerausbildung? Ich bin Hartz 4 Empfänger?
Hallo,
ich fange im Mai eine Ausbildung zur Heilpraktikerin an. Es ist für mich ein großer Wunsch diese Ausbildung zu machen. Die Schule muß ich aber selbst bezahlen. Ich zwacke mir monatlich die Gebühren für die Ausbildung von meinem Hartz 4 ab.
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit wo ich einen kleinen Zuschuß bekommen könnte? Ich mache diese Ausbildung auch hauptsächlich um aus diesem Teufelskreis Hartz 4 irgendwann herauszukommen.
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Liebe Grüße
4 Antworten
- ☆☆ -o(◔␣◔)o- ☆☆Lv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Genaue Auskunft kann dir dein Fallmanager geben ,ich denke aber es wird nichts geben .
Da du die Gebühren von Hartz IV bezahlen kannst sagen die du wärst nicht bedürftig.
Du hättest vor Abschluss eines Vertrages um Hilfe nachfragen müssen ,rückwirkend wird nichts bezahlt.
Bei Bezug von Hartz IV nie vorher bezahlen !!!
Immer erst Antrag stellen !!
Hier kannst du mal schauen
- vor 1 Jahrzehnt
Ich habs vor etwa 2 Jahren versucht.es wurde mir damals nicht genehmigt.heute warscheinlich erst recht nicht.
also heilpraktiker wird nicht gefördert,ist nicht förderungswürdig ,hat man mir damals erklärt was immer auch das heisen mag.
es ist keine pflicht eine schule zu besuchen soweit ich das weis.du kannst dir bücher oder cds besorgen und das ganze selbst lernen.ist nicht unbedingt ein einfacher weg. die prüfung kannst du dann machen wenn du glaubst reif dafür zu sein.
wünsche dir viele glück dabei
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi,
versuchs mal mit BaföG. Als ich bei meinen Eltern wohnte, habe ich auch Hartz4 bekommen. Seit dem letzen Jahr mache ich eine Ausbildung und muss meine Schule auch selber bezahlen. Habe deshalb BaföG beantragt, was mir auch bewilligt wurde. Kann auch einen Zuschuss für die Unterkunft (Wohnung) beinhalten. Aber dann kannst du kein ALG II mehr beziehen. Das max. was man an BaföG bekommen kann, ist
412 €. Musst du selber entscheiden ob sich das lohnt.
- vor 1 Jahrzehnt
Wie Pitbull schon geschrieben hat. Jeder Antrag auf finanzielle Unterstützung muà vorher beantragt werden. Eine Umschulung/Weiterbildung zum Heilpraktiker wird mit Sicherheit nicht genehmigt, da die Bundesagentur lediglich wenige Umschulungen fördert und diese Berufe müÃen Berufe mit sehr guten Zukunftsaussichten sein, dazu gehört der Heilpraktiker nicht (es gibt zuviele!). Ich habe damals vom Arbeitsamt selbst die Frage gestellt bekommen, ob ich in einem Call Center arbeiten würde. Als ich ja gesagt habe und nach einer 3-6 monatigen Förderung zum Call Center Agent gefragt habe, hat man dies abgelehnt. Ich wollte aber lieber einen Lappen in der Hand halten; auÃerdem habe ich sowas noch nie zuvor gemacht.
Auch eine Umschulung zur Altenpflegerin hat man mir nicht genehmigt. Grund: ich hätte mit meinem DRK-Zertifikat als Schwesterhelferin genug Qualifikation um an die (O-Ton) Alten angesetzt zu werden. Für sowas bräuchte man keine Zusatzquali. Ich könne als Hilfskraft in einem privaten Altenheim arbeiten.
Jetzt nehme ich an einem Auslandsprogramm teil. Diese Kosten zahlt aber nicht die Bundesagentur sondern die EU!!!