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Kann man entlassen werden wenn...?
...
erst mal zum Anfang.
Meine Freundin ist seit letztem jahr auszubildende als Einzelhandelskauffrau. Nur ihre Haupttätigkeit besteht aus Putzen, und die Arbeitsverhältnisse sind nicht auszuhalten. Sie hat bisher sehr wenig gelernt und andere werden ihr gegenüber bevorzugt.
Nun hat ihr Vater einen beschwerdebrief an die Zentrale der Supermarktkette geschickt damit die mal vorbeischaun.
Das hat der Chef nun mitbekommen und hat sie in verdacht. Sollte es rauskommen das sie es war...
...ist das ein Grund sie zu entlassen? Rechtlich gesehn.
Sieht ja übel aus, kann man nicht dagegen klagen?
Könnte die Möglichkeit bestehen das die von der Zentrale, bei verständnis, sie womöglich in eine andere Filiale versetzen.
Ihr habt recht auf der anderen Seite muss sie sich das ja nciht gefallen lassen, und die Zentrale wird ihr schon entgegenkommen wenn einfach mal Klartext geredet wird.
@ Metusalem
klar ist das 1. ausbildungsjahr immer schwer, doch das ist unfair was dort abläuft und warum muss sie alles putzen und kein anderer Azubi? auserdem darf sie immer schön die toiletten immer erst spülen, was insbesonders spaß macht, in herrentoiletten zu putzen.
12 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo.
Ein Kündigungsgrund ist das meiner Meinung nach nicht.
Also, rein rechtlich gesehen ist der Arbeitgeber Deiner Freundin verpflichtet, ihr die für ihre Ausbildung wesentlichen Kenntnisse/Fertigkeiten zu vermitteln (dass man als Azubi mal kehren muss, ist klar, aber sie macht ja keine Ausbildung zur Putzfrau...). Das ist im Zweiten Abschnitt des Berufsbildungsgesetzes geregelt. In § 6 Abs. 2 dieses Gesetzes heißt es: "Dem Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Zweck der Ausbildung dienen...." In § 99 des Berufsbildungsgesetzes ist sogar der Ordnungswidrigkweitentatbestand beschrieben. Gemäß Absatz 1 Ziffer 3 handelt der Arbeitgeber deiner Freundin ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld (in Höhe bis zu 5.000 €) belegt werden.
Deine Freundin hat umgekehrt eine Lernpflicht, aber dieser scheint sie ja nachkommen zu wollen, wenn sie bzw. ihre Eltern sich beschwert haben, dass sie nichts lernt.
Deine Freundin unterliegt einem besonderen KÜndigungsschutz während der Ausbildung (sofern die Probezeit beendet ist, denn während der Probezeit darf von beiden Seiten aus ohne Angabe von Gründen gekündigt werden). So wie ich das sehe, besteht kein besonderer Grund, ihr zu kündigen. Als besonderer Grund wäre z. B. Diebstahl anzusehen.
Ich weiß ja nicht, ob Deine Freundin noch minderjährig ist, aber ich würde zunächst einmal ein klärendes Gespräch suchen. Falls sie noch minderjährig ist, sollten - ganz klar - die Eltern mitkommen.
Es ist ganz offensichtlich, dass der Arbeitgeber deiner Freundin seinen Pflichten aus dem Gesetz nicht nachkommt.
Ihr solltet sicher gehen, dass ihr die gesetzlichen Vorschriften kennt, damit der Arbeitgeber deiner Freundin sieht, dass er euch nichts erzählen kann.
Allerdings solltet Ihr Euch im Klaren darüber sein, dass es der Arbeitgeber Deiner Freundin Euch das ziemlich übel nehmen könnte und Deine Freundin das indirekt (mit schlechtem Arbeitsklima z. B.) zu spüren bekommt. Arbeitgeber denken nunmal oft, dass Azubis Freiwild sind, mit denen man machen kann, was man will.
Sollte das Gespräch nichts bringen, solltet Ihr euch an die für die Ausbildung zuständige Handelskammer wenden bzw. Euch mal an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und Euch beraten lassen.
Ich hoffe, das hilft Euch ein wenig und ich konnte Euch einen kleinen Einblick in die rechtliche Lage geben.
Viel Glück.
Liebe Grüße
P. S.: Hebt von allem, was ihr in der Angelegenheit an Briefen versendet, Kopien auf, bzw. verschickt sie so, dass ihr einen Nachweis habt (z. B. per Einschreiben) und vielleicht sollte Deine Freundin eine Art Tagebuch schreiben über ihre täglichen Arbeiten und ggf. die Namen und Anschriften von Personen, die das bezeugen können, sammeln. Für den Fall, dass es hart auf hart kommt. Ich hoffe das zwar nicht für Euch, aber man will ja gewappnet sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Fuzzies von der GL der Firma werden sich hüten, diesen Brief als "Grund" anzugeben. Aber sie werden sich einen einfallen lassen! Wetten dass???
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
einen grund lässt sich immer finden,wenn das beabsichtigt ist
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rechtlich geht das natürlich nicht. Da wir aber in einer anderen Welt leben, wird es nicht nur einen Weg geben, damit sie geht, wenn man das will.
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- keksLv 7vor 1 Jahrzehnt
na, da hat der Vater seiner Tochter keinen guten Dienst erwiesen...
Sie hätte vielleicht eher den Weg zum Betriebsrat (Jugendvertretung) gehen sollen.
.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Als Azubi einer Supermarktkette hat sie das Recht auf einen Ausbildungsplan , heisst: dort ist zeitlich geregelt , welche Tätigkeiten sie in welchem Zeitraum zu durchlaufen hat . Dieser Ausbildungsplan muss vom Betriebsrat abgezeichnet und vom Betrieb eingehalten werden . Ausser kleinen Abweichungen auf Grund betriebsbedingter Verhältnisse , welche der Azubi zu akzeptieren hat , muss der Plan eingehalten werden. Grundsätzlich ist, wenn vorhanden , der Ansprechpartner 1. der Filialleiter, 2. der Betriebsrat , sowie der Regionalleiter . Einen Beschwerdebrief an die Zentrale zu schreiben ist , ohne den vorher beschriebenen Weg einzuhalten ein , Schwachsinn und wird das Ausbildungsverhältnis keinesfalls verbessern .
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Was heiÃt denn hier Verdacht??? Hat Papa etwa anonym geschrieben?? Das wäre doch sehr, sehr grob. Und solche Menschen liebt absolut niemand!!!!!!! Zuerst einmal geht es um die rechtlichen Voraussetzungen. Wenn es sich um einen Ausbildungsvertrag handelt, ist dieser bei der zuständigen Kammer eingetragen. Dann gibt es dazu einen gegliederten Ausbildungsplan, der dem Berufsbild entspricht und der von der Kammer abgesegnet ist. Und der für beide Seiten (Ausbildungsbetrieb und Auszubildende) bindend ist. Kontrolliert wird durch ein zeitnahes Berichtswesen. Die Kündigung eines Ausbildungsvertrages durch den Ausbildungsbetrieb ist nur aus wirklich wichtigem Grund möglich (zb Azubi klaut, stört den Betriebsfrieden, kommt betrunken zum Dienst, beachtet wichtige Sicherheitsbestimmungen nicht usw., usw.) Eine Beschwerde wegen unzureichender Ausbildungsqualität ist KEIN Kündigungsgrund. Aber, beschuldigt der/die Auszubildende wissentlich falsch, so könnte dies durchaus ein Grund sein. Wenn nun der Auszubildenden das Betriebsklima nicht gefällt, so ist dies zuerst einmal ihr subjektives Empfinden und das Auszubildende im 1.Ausbildungsjahr auch und intensiv lernen müssen, wie man putzt, ist im Einzelhandel eine ganz besondere Anforderung. SchlieÃlich wird Hygiene ganz besonders und aus gutem Grund gefordert und von den Behörden auch überwacht. Wer diese Notwendigkeit nicht erkennt, muà sich fragen lassen, ob er/sie in diesem Beruf richtig ist. Vielleicht wäre die Suche nach einem anderen Job (zB Kohlen- und Heizölhandel) besser.
- Die PetraLv 5vor 1 Jahrzehnt
hallo
einen grund findet solche leute immer wurde auch schon geschrieben .... rechtlich ist es natürlich nicht ...
ich würde einmal auf der berufsschule nachfragen was ich da machen könnte ... oder die innung anrufen
es ist ja ihre ausbildung ... und die sollte so optimal wie möglich sein ... was nütz eine ausbildung wenn ich am ende nur grundkenntnise erworben habe..
sie soll da ruhig einigen leute auf die füÃe treten ... sich alles gefallen bringt auch nichts ...
viel glück die petra
Quelle(n): nachtrag : ihr müÃt jetzt nägel mit köpfen machen da ihr den stein ins rollen gebracht habt ... vielleicht läÃt ja die hauptzentrale mit sich reden sie muà dort nur tacheles reden ... das ist wichtig - Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein würde ich jetzt mal sagen.aber obs der richtige weg war ,bezweifel ich,denn der erste ansprechpartner ist der lehrausbilder in der filiale.lehrjahre sind keine herrenjahre wie man so schön sagt.ich muÃte damals auch sehr viel putzen,da kommt man nicht drumm herum.und probleme die machen einen auch stark,das sind erfahrungen.hoffentlich kommt der bummerang nicht zurück dann kanns sein das die kleene gemobbt wird.ich drücke den daumen das es nicht so kommt.
- kuchenmacherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Brief ist kein Kündigungsgrund, aber man wird jetzt einen Grund suchen, um das Ausbildungsverhältnis beenden zu können. Deine Freundin kann da nur eines machen: sich einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen, wo sie mehr praktische Ausbildung erhält. In der Regel hilft da die Berufsschule mit, da die Lehrer im Unterricht merken, wie gut der praktische Ausbildungsstand ist.
Quelle(n): Ich habe soetwas während meiner Ausbildung bei Kolleginnen in anderen Betrieben erlebt.