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Zulässiges Gesamtgewicht mit alter Klasse 3?

Also die Frage ist: Wieviel zulässiges Gesamtgewicht darf oder kann ich mit der alten Klasse 3 fahren?

Hat sich da etwas in den letzten Jahren geändert?

9 Antworten

Bewertung
  • Dirk S
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Verzeih mir wenn ich Dir die Frage nicht beantworten kann, aber bin ein Leidensgenosse! Habe auch noch den alten rosa Lappen, also Klasse drei! Ich habe schon so einiges gehört das wenn man den Führerschein umschreiben lässt auf die neue Karte, einiges an Fahrerlaubniss verloren geht! Alte Klasse 3 heißt ja bis 7,5 Tonnen plus Anhänger der einachsig ist, bzw. zwei Achsen am Anhänger, die direkt hintereinander sind, also nicht die großen LKW Anhänger, waren erlaubt! Ich habe schonmal ne Email ans Strassenverkehrsamt (Führerscheinstelle) geschickt, was verloren geht, oder ob was verloren geht wenn ich auf die neue Karte umschreiben lasse, aber keine Antwort bekommen! Meines wissens darf man mit der alten Klasse drei die Zugmaschine bis 7,5 Tonnen plus anhänger fahren, je nach anhänger und bauweise kann der Zug dann bis knapp 20 Tonnen haben! Je nach dem was der Anhänger noch darf!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist immer noch so: 7,5 t ohne Anhänger und bis 12 t mit einachsigen Anhänger!

    Wenn du dir den lappen umschreiben lässt auf den neuen, achte darauf, dass die alles, was Du jetzt hast, da rein schreiben!!!!

    Machen die nämlich nicht immer automatisch.

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    nein hat sich nix geändert! und auch beim umschreiben auf den "neuen" lappen musst du nur darauf achten das das nix verloren geht, einige leutchen beim amt haben eben genauso wenig ahnung wie du!

    es bleibt bei 7,5 Tonnen ohne hänger und bis 12 mit einachsigen hänger!

    Quelle(n): schon neuen lappen hab!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hat sich nichts geändert. Ich habe meinen Führerschein 2003 umschreiben lassen und habe für die alte Klasse 3 die Klassen B (Pkw), BE (Pkw mit Anhänger), C1 mit Zusatz 171 (Nutzfahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht) und C1E (Leichte Lastzüge bis 12 t Gesamtgewicht) ohne jede Einschränkung bekommen. Eine sehr ausführliche Darstellung aller Klassen mitsamt Vergleich alt-neu findest Du im Link.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    mit der neuen Klasse 3 ist es so geblieben wie die anderen schon Geschrieben haben nur das sich die Bezeichnungen Geändert haben es steht jetzt auf dem neuen Lappen für die Klasse 3 folgender Massen drauf. B, C1, BE, C1E, CE bis 12t, M, L. wie gesagt musst nur angeben das die alles eintragen sollen was Du vorher schon hattest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit der alten Klasse Drei kannst du bis 7,5t also genau 7,49t zulässiges Gesamtgewicht inklusive der Anhängelast fahren.

    Du kannst dir jedoch den alten Klasse 3 (das rosa Schweinchen) umschreiben lassen und dabei aufrüßten bis 12t zulässiges Gesamtgewicht.

    Damit kannst du Fahrzeuge mit nicht mehr als drei Achsen fahren wobei ein Anhänger geführt werden darf der eine Tandemachse mit einem Achsabstand unter 90cm hat, denn dann gilt die Tandemachse als "eine" Achse.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    die alte Klasse III, ich habe sie auch noch,

    berechtigt, unter anderem, zum führen eines Solofahrzeuges bis zu einem Zullässigen Gesamtgewichts von unter 7,5 Tonnen, also auch so ausgedrückt bis zu 7,5 Tonnen, sollte das Fahtzeug bis zu 1 % überladen sein, so wird dies noch allgemein ohne Strafe tolleriert, (7500 kg : 100 * 1 = 75 kg, dann also 7500 + 75 = 7.575 kg) ist eine Kann Bestimmung keine Mußbestimmung,

    weil es manchmal kein Mensch so gut abschätzen kann was und wieviel er nun wirklich geladen hat,

    berechtigt auch, einen Anhänger (wichtig einen einachsigen Anhänger, auch zwei Achsen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m von einander entfernt montiert sind, gilt dann als Einachser oder als Tandemhänger) mit einem Zulässigen Gesamtgewicht, nun aber vom ganzen Gespann, von nicht mehr als 12 Tonnen, also, hat das Zugfahrzeug 7,5 Tonnen, darf der Anhänger nur noch 4,5 Tonnen zGG haben, und natürlich erreichen, hier gilt dieser 1 % Überladungs Rabatt natürlich dann auch, (einmal fürs Gespann 12000 Kg :100 * 1 = 120 Kg heißt dann 12120 Kg, oder für den Anhänger seperat 4500 Kg : 100 * 1 = 45 Kg, heißt hier dann 4545 Kg,

    wenn der Führerscheininhaber

    zum Datum der neuen Geltung der neuen Führerscheinregelung, bereits ein Alter von 50 Jahren erreicht hatte, so gilt der Neue Führerschein mit der alten Regelung weiter sein ganzes Leben lang, ohne Zeitbeschrängung,

    war der Führerscheininhaber zur Geltentmachung der neuen Regelung unter 50 Jahren, so muß er alle weiteren 5 Jahre zum Doc und sich auf Fahrtüchtigkeit und Sehtüchtigkeit untersuchen lassen,

    tut er dies nicht, so verfällt seine Fahrerlaubnis für diesen Bereich,

    mfg

    rjs

    Quelle(n): neue Füherscheinregelung, beommt man wenn man seinen alten in den neuen umschreiben läst, und aus der Praxis
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an wann Du den Führerschein gemacht hast. Mit dem alten 3er Führerschein darfst Du bis 7,49 t mit Hänger der einen Achsenabstand von nicht mehr als 1m hat fahren. Ab einem gewissen Jahr darfst Du nur noch 3,5 t fahren. Ab wann weis ich leider nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi!

    Also...die alte Klasse 3 ist nun die Klasse C1E. Mit dieser darfst Du eine Zugmaschine (7,49t) mit Anhänger (egal ob Tandem oder Deichsel und wieviele Achsen!) fahren. Die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Kombination 12 t nicht überschreiten.

    Außerdem mußt Du ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre den C1E verlängern lassen (ärztliche-, sowie augenärztliche Untersuchung, Kosten ca. 120,- € zzgl. Gebühren vom Amt). Du darfst KEINEN 12-Tonner fahren...dieser gehört bereits in die Klasse C (also alte Klasse 2)!!!!!

    Eine genaue Gegenüberstellung der alten und neuen Führerscheinklassen findest Du hier:

    http://www.landkreis-goeppingen.de/servlet/PB/menu...

    Quelle(n): Selbst Berufskraftfahrer
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