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Handelsgewerbe-Girokonto?

Muss ich ein eigenständiges Geschäftskonto eröffnen oder kann ich das Privatkonto, von meinem Ehemann und mir, genutztem hernehmen?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, ein Betriebskonto ist nicht zwingend vorgeschrieben. Seitens der Finanzbehörde gibt es da keinerlei Verpflichtung zur Führung eines betrieblichen Kontos. Solange das Girokonto von der Bank aus noch als Privatkonto geführt werden kann, sind auch von der Bank keine Probleme zu erwarten.

    Wenn nur geringe Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit vorliegen und die übers Konto bezahlten Betriebsausgaben überschaubar sind, würde ich alles über ein Konto abwickeln.

    In diesem Fall wirst du (in der Regel) ja auch noch nicht buchführungspflichtig sein und musst nur deine Einnahmen und Ausgaben ordentlich aufzeichnen (Excel-Tabelle). Da reicht es aus, wenn auf den Rechnungen vermerkt ist, wann und wie die bezahlt wurden (evtl. noch Kontoauszugsnummer auf Rechnung vermerken). Im Falle einer Betriebsprüfung kann man auf die privaten Kontoauszüge zwecks Nachweis zurückgreifen.

    Wenn deine betriebliche Tätigkeit schon umfangreicher ist, ist ein separates Konto schon angebracht, aber auch nur der Übersicht halber. Eine Verpflichtung gibt es, wie eingangs schon erwähnt, nicht.

    Selbst bei bilanzierungspflichtigen Unternehmern gibt es welche, die alles über ein Konto abwickeln.

    Der betriebliche Anteil der Kontoführungsgebühren/Sollzinsen stellt immer Betriebsausgaben dar, egal für welche Variante du dich entscheidest...

    Quelle(n): 25 Jahre im steuerberatenden Bereich tätig
  • vor 1 Jahrzehnt

    Geschäftskonto,damit Du Einnahmen mit Ausgaben vernünftig nachweisen kannst.

    Das Geschäft ist vom privaten zu trennen,sonst kann es Schwierigkeiten zwecks Abrechnung geben.

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    extra- konto, muß sein

  • vor 1 Jahrzehnt

    Seperates Konto!

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