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Warum wird Schulgeld an einer Altenpflegeschule ganzjährig erhoben, also auch bei schulfreier Zeit?
Mein Sohn ist in der Berufsausbildung zum Altenpflegehelfer in Königslutter. Die Berufsschulzeiten sind in Blockform. Pro Monat werden ganzjährig 220 € Schulgeld erhoben, obwohl es mehrere Monate schulfreie Zeiten gibt.
Mit welcher Berechtigung?
Eine nannte das Sekretariat: "Auch in schulfreien Zeiten steht das Lehrpersonal für Fragen zur Verfügung, muss sich vorbereiten etc.".
Da kann ich nur lachen. Das reicht mir nicht als ernsthafte Begründung.
Wer weiß da näheres?
4 Antworten
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Laredo hat schon schon Recht, und Deine Argumentation ist lächerlich. Sie könnten auch eine Jahresgebühr im Voraus verlangen, aber das wäre für die meisten wohl schwierig zu bezahlen. Also stückeln sie die Kosten in Monatsraten. Ist doch fair, oder?
Übrigens, als ich mal studierte, stand das Lehrpersonal tatsächlich auch in vorlesungsfreien Zeiten für Fragen zur Verfügung: Per Email und auch mal am Telefon. Und ich war bestimmt nicht der einzige Student, der eine Frage hatte.
Du kannst da ruhig lachen, wenn es Dir Spaß macht. Aber vom Betrieb an einer Schule (bei mir war es eine FH), deren Dozenten ihren Job wirklich ernst nehmen, scheinst Du keine Ahnung zu haben.
- LaredoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ganz einfach, wenn dem nicht so wäre, dann müsstest du in den Schulmonaten mind. das 1,5-fache bezahlen. Es ist nur eine Zahlungserleichterung sonst nichts!
- vor 1 Jahrzehnt
Diese Berufsschulzeiten in Blockform (Blockunterricht) sind keine einzelnen Kurse, die einzeln bezahlt werden, sondern es handelt sich um einen einzigen "Kurs", der auf die gesamte Zeit der Ausbildung verteilt ist.
Ich vermute, das gesamte zu zahlende Schulgeld wird einfach in Form von gleichmäÃigen Zahlungen auf das ganze Jahr verteilt (anstatt sie an die Unterrichtszeiten gebunden einzufordern), da das die Zahlungsabwicklung um einiges erleichtern dürfte.
Dies ist aber nur eine Vermutung, wirklich wissen tue ich es leider nicht.
- Helga MLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du musst die Rechnung anders aufziehen: Die Schule kostet im Jahr Summe X und wird umgelegt auf 12 Monate und das ergibt einen Monatsbeitrag von Summe Y. Sie wird nicht dadurch günstiger dass die Beträge für die schulfreien Zeiten nicht umgelegt werden, sondern es verteuern sich dann die Schulzeiten. Um die Rechnung und Umlegung zu vereinfachen wird man diesen Weg gewählt haben. Andere Schulen benennen Jahres oder Halbjahresbeiträge. Die Sekretärin war sicher etwas hilflos und hat versucht eine Antwort zu geben anstatt zu sagen, sie erkundigt sich. Ãrgere Dich nicht, es wird so Rechtens sein.