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Einberufung zum Wehrdienst verschieben???
Hallo,
ein Bekannter von mir wurde im letzten Jahr gemustert, und hat vorgestern den Einberufungsbescheid zum 01.07.07 bekommen. Da er erst vor 2 Monaten die Ausbildung beendet hat, übernommen wurde und im Betrieb DRINGEND gebraucht wird, möchte er wissen, ob und wie er die Einberufung verschieben kann. Härtefallregelung wegen Unentbehrlichkeit?? Inwieweit kann ihn der Arbeitgeber unterstützen, in dem diese auch ans KWEA schreibt????
Vielen Dank für Eure Antworten, die das Problem hoffentlich lösen können.
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Arbeitgeber kann hier eine ganze Menge tun. Normaler-weise reicht es aus, dem KWEA mitzuteilen, daß Dein
Bekannter auf Grund seiner in der Lehrzeit erworbenen
Fähigkeiten übernommen wurde und diese speziell im
Hinblick auf die die vom Betrieb angestrebte Nachwuchs-
förderung von hohem Interesse sei, die Azubi-Zeit durch
Ablegen der Prüfung beendet, die innerbetriebliche Aus-
bildung aber noch längst nicht abgeschlossen sei.
Eine Unterbrechung der Fortbildung von mehreren Monaten
würde eine Lücke in der Weiterbildung auftun, die für den
Betrieb nicht tragbar ist. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnis wäre auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
natürlich gegeben, aber es wäre schon jetzt absehbar, das
sich der Arbeitgeber nach Ableitung des Wehrdienst über
kurz oder lang wegen des Defizides in der Weiterbildung
von dem Mitarbeiter trennen müsste. Frei nach dem Motto:
Ein Unternehmen unseres Standes kann sich es nicht leisten,
Ausbildungsplätze zu schaffen, die Leute sogar übernehmen
zu wollen, sie dann aber aber an die BW abgeben zu müssen. Ich habe jetzt hier keinen Vordruck für einen Brief
an das KWEA niedergeschrieben, sondern nur einige Bei-
spiele für Argumente gegeben, für die die zuständigen
Organe recht offen sind. Da die Bundeswehr im Moment
eigentlich mehr freiwillige Bewerber hat als je zuvor, zieht das
Argument: Einen sicheren Arbeitsplatz für einen Jugendlichen
nach der Lehre ist besser als ein arbeitsloser Jugendlicher
nach Beendigung der Wehrdienstzeit.
Der Arbeitgeber sollte sich persönlich mit dem zuständigen
KWEA in Verbindung setzen, seine Situation schildern und
diese auch schriftlich fixieren.
Ich halte die persönliche Kontaktaufname der Arbeitgebers
für einen sehr wichtigen Schritt, der ohne weiteres auch zur
Freistellung vom Wehrdienst führen kann. Man muß sich aber
diese durch ein Besprechungsprotokoll bestätigen lassen.
Sollte sich der Ansprechpartner als ein "paragraphenreitendes *********" erweisen, bleibt eine
schriftliche Eingabe an den nächst höheren Vorgesetzten.
Grundsätzlich kann man gegen einen Einberufungsbescheid
Widerspruch einlegen, wenn die Frist noch nicht verstrichen
ist. Steht normalerweise in der Rechtsbehelfslehrung des
Bescheides. Notfalls sollte man auch einen Anwalt konsultieren.
Quelle(n): Möchte ich hier nicht nennen, um sog. Drückebergern nicht Tür und Tor zu öffnen, da ich an sich der Meinung bin, daß der Grundwehrdienst eine Einrichtung ist, der sich niemand entziehen sollte. Ausnahmen sind natürlich die berufliche Kariere, die durch die BW nicht negativ beeinflusst werden darf und Gewissensgründen, die im Gegensatz zu Einsätzen mit Waffen stehen. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im Betrieb unentbehrlich zu sein ist kein Verschiebungsgrund (hatte meine Firma auch mal versucht, hatte aber keine Chance) Und was heisst schon unentbehrlich, wenn er stirbt oder einen Unfall hat (was Gott verhueten moege) oder krank wird, dann steht er ja der Firma auch nicht zur Verfuegung.
- vor 1 Jahrzehnt
Bei uns hatten wir auch mal so einen Fall und da hat unsern Arbeitgeber an das KWEA geschrieben und dann konnte er noch bleiben. Der Arbeitgeber muss halt gut begründen von wegen unentbehrlich weil...
- vor 1 Jahrzehnt
Der Arbeitgeber kann eine Unentbehrlichkeitserklärung abgeben... dann wird er glaube ich ein Jahr später einberufen...
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sein Arbeitgeber soll an das Wehramt schreiben und seine Gründe vorbringen.
Quelle(n): Unteroffizier der NVA 1989-1990 - vor 1 Jahrzehnt
Am besten soll er mal seinen Wehrdienstberater fragen, die kennen sich da besser aus.
GrüÃe aus dem Dschungel