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? fragte in Politik & VerwaltungPolitik · vor 1 Jahrzehnt

Einberufung zum Wehrdienst verschieben???

Hallo,

ein Bekannter von mir wurde im letzten Jahr gemustert, und hat vorgestern den Einberufungsbescheid zum 01.07.07 bekommen. Da er erst vor 2 Monaten die Ausbildung beendet hat, übernommen wurde und im Betrieb DRINGEND gebraucht wird, möchte er wissen, ob und wie er die Einberufung verschieben kann. Härtefallregelung wegen Unentbehrlichkeit?? Inwieweit kann ihn der Arbeitgeber unterstützen, in dem diese auch ans KWEA schreibt????

Vielen Dank für Eure Antworten, die das Problem hoffentlich lösen können.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Arbeitgeber kann hier eine ganze Menge tun. Normaler-weise reicht es aus, dem KWEA mitzuteilen, daß Dein

    Bekannter auf Grund seiner in der Lehrzeit erworbenen

    Fähigkeiten übernommen wurde und diese speziell im

    Hinblick auf die die vom Betrieb angestrebte Nachwuchs-

    förderung von hohem Interesse sei, die Azubi-Zeit durch

    Ablegen der Prüfung beendet, die innerbetriebliche Aus-

    bildung aber noch längst nicht abgeschlossen sei.

    Eine Unterbrechung der Fortbildung von mehreren Monaten

    würde eine Lücke in der Weiterbildung auftun, die für den

    Betrieb nicht tragbar ist. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnis wäre auf Grund gesetzlicher Bestimmungen

    natürlich gegeben, aber es wäre schon jetzt absehbar, das

    sich der Arbeitgeber nach Ableitung des Wehrdienst über

    kurz oder lang wegen des Defizides in der Weiterbildung

    von dem Mitarbeiter trennen müsste. Frei nach dem Motto:

    Ein Unternehmen unseres Standes kann sich es nicht leisten,

    Ausbildungsplätze zu schaffen, die Leute sogar übernehmen

    zu wollen, sie dann aber aber an die BW abgeben zu müssen. Ich habe jetzt hier keinen Vordruck für einen Brief

    an das KWEA niedergeschrieben, sondern nur einige Bei-

    spiele für Argumente gegeben, für die die zuständigen

    Organe recht offen sind. Da die Bundeswehr im Moment

    eigentlich mehr freiwillige Bewerber hat als je zuvor, zieht das

    Argument: Einen sicheren Arbeitsplatz für einen Jugendlichen

    nach der Lehre ist besser als ein arbeitsloser Jugendlicher

    nach Beendigung der Wehrdienstzeit.

    Der Arbeitgeber sollte sich persönlich mit dem zuständigen

    KWEA in Verbindung setzen, seine Situation schildern und

    diese auch schriftlich fixieren.

    Ich halte die persönliche Kontaktaufname der Arbeitgebers

    für einen sehr wichtigen Schritt, der ohne weiteres auch zur

    Freistellung vom Wehrdienst führen kann. Man muß sich aber

    diese durch ein Besprechungsprotokoll bestätigen lassen.

    Sollte sich der Ansprechpartner als ein "paragraphenreitendes *********" erweisen, bleibt eine

    schriftliche Eingabe an den nächst höheren Vorgesetzten.

    Grundsätzlich kann man gegen einen Einberufungsbescheid

    Widerspruch einlegen, wenn die Frist noch nicht verstrichen

    ist. Steht normalerweise in der Rechtsbehelfslehrung des

    Bescheides. Notfalls sollte man auch einen Anwalt konsultieren.

    Quelle(n): Möchte ich hier nicht nennen, um sog. Drückebergern nicht Tür und Tor zu öffnen, da ich an sich der Meinung bin, daß der Grundwehrdienst eine Einrichtung ist, der sich niemand entziehen sollte. Ausnahmen sind natürlich die berufliche Kariere, die durch die BW nicht negativ beeinflusst werden darf und Gewissensgründen, die im Gegensatz zu Einsätzen mit Waffen stehen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Betrieb unentbehrlich zu sein ist kein Verschiebungsgrund (hatte meine Firma auch mal versucht, hatte aber keine Chance) Und was heisst schon unentbehrlich, wenn er stirbt oder einen Unfall hat (was Gott verhueten moege) oder krank wird, dann steht er ja der Firma auch nicht zur Verfuegung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns hatten wir auch mal so einen Fall und da hat unsern Arbeitgeber an das KWEA geschrieben und dann konnte er noch bleiben. Der Arbeitgeber muss halt gut begründen von wegen unentbehrlich weil...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Arbeitgeber kann eine Unentbehrlichkeitserklärung abgeben... dann wird er glaube ich ein Jahr später einberufen...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sein Arbeitgeber soll an das Wehramt schreiben und seine Gründe vorbringen.

    Quelle(n): Unteroffizier der NVA 1989-1990
  • vor 1 Jahrzehnt

    Am besten soll er mal seinen Wehrdienstberater fragen, die kennen sich da besser aus.

    Grüße aus dem Dschungel

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