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Anonym
Anonym fragte in Nachrichten & MedienAktuelle Themen · vor 1 Jahrzehnt

Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Ich wundere mich, dass die Frau, die 2 Babys ins Gefrierfach gesteckt hat, wegen Totschlag angeklagt wird.

Warum nicht wegen Mordes? Wäre da die Strafe nicht höher?

Ich war so geschockt, als ich davon gehört hab! Wie kann eine Mutter so etwas Grausames tun?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mord ist das Töten nach Plan,

    Todschlag ist Töten aus einer Situation heraus im Affekt.

    Bei beiden Fällen stirbt ein Mensch auf unnatürliche Art und Weise und ist somit eine Straftat, welche nicht verjährt.

    Ein Vergleich der diesem genau entgegensteuert.

    Eine Geplante Operation ist voll Steril.

    Eine Notoperation an einem Menschen ist um das Leben zu retten schnell aus der Situation heraus zu agieren.

    Die Risiken der fehlenden Vorbereitung bei der Notoperation, sind mögliche Sepsis und Nebenwirkungen die so schnell nicht abzusehen sind.

    So ist bei dem Todschlag oft eine Spur der Indizien.

    Auch zeigt sich der die Gewalttat begangen hat, oft selber an.

    Bei einem geplanten Mord sind diese Beweise wesentlich geringer.

    Und ein Alibi ist auch oft vorhanden, das es dann gilt genau zu durchleuchten für die Polizei.

    Gruß

    Einervonuns

  • joxxx
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja, das ist gar nicht so einfach.

    Fälschlicherweise wird immer angenommen, Mord sei vorsätzlich (also mit voller Absicht) und Totschlag fahrlässig (eher "zufällige" Folge des Handelns).

    Von Mord spricht der Gesetzgeber, wenn eine besondere Verwerflichkeit (" sozial unerträglich und wegen seines grob anstößigen Charakters sozialethisch in besonders hohem Maße zu missbilligen ") und Gefährlichkeit vorliegen. Fehlen diese Merkmale., spricht man von Totschlag.

    In dem von Dir genannten Fall hätte ich jetzt aber auch eher auf Mord plädiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich gebe meinen Vorrednern recht, was den Tatbestand des Vorsatz, Planung bzw. Handlung im Affekt anbelangt. Aber kann beim 2. Kind noch von Handlung im Effekt reden?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mord ist immer ein Tötungsdelikt aus niedrigen Beweggründen und er ist immer geplant, d. h. Du planst den Tod eines anderen Menschen, triffst Vorbereitungen dazu.

    Totschlag ist ein Tötungsdelikt, bei dem Du "nur" in Kauf nimmst, dass der andere stirbt, aber nicht wirklich drauf aus bist.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Todschlag geschieht in jedem Fall ohne Planung.

    es wird mit der Tat nicht bezweckt,daß das Opfer stirbt.Auch fehlen die niederen Beweggründe,etwaige Vorteile,die aus dem Tod des anderen gezogen würden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mord: Tötungsabsicht aus niederen Beweggründen (z.B: Verdeckung einer Straftat, Befriedigung des Sexualtriebes) mittels einer gemeingefährlichen Waffe!

    Du kannst nicht einfach die Strafe höhersetzen, nur weil dir die Nase der Täterin nicht gefällt, wir leben hier in einem Rechtsstaat!

    Und übrigens, frag mal nen Psychologen, wieviele Mütter ihre Kleinen ab und an hassen, was auch vollkommen normal ist, die gute alte Mutterliebe gibts leider nur im Märchen!

    Menschen sind nicht besser als Tiere, und da empfindet es doch fast jeder als normal, wenn eine Mutter ihr Kleines nicht annimmt (Knut, und zigtausend weitere in Zoos und freier Wildbahn)!!

    Grüße, Andreas!

  • vor 1 Jahrzehnt

    mord bedingt den vorsatz und niedere beweggründe

    selbstverständlich ist die strafandrohung für mord höher

    die frau muss psychisch sehr krank sein, kein mensch macht soetwas, wenn er alle sinne beisammen hat

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als fernsehgebildeter Zeitgenosse sehe ich beim Mord die "niederen Beweggründe", Habgier o.ä. im Vordergrund während der Totschlag eine oft eher "zufällige" Erscheinung ist, die sich aus verfahrenen Situationen heraus ergeben kann!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mord und Totschlag

    Die Sache mit den Beweggründen

    Der Glaube, "Mord" sei eine vorsätzliche Tötung und "Totschlag" nur fahrlässig, ist so weit verbreitet wie falsch.

    Nach § 211 Strafgesetzbuch begeht derjenige einen Mord, der einen anderen Menschen aus einem besonders verwerflichen Beweggrund, auf besonders verwerfliche Art und Weise oder zu einem besonders verwerflichem Zweck tötet. Die besondere Verwerflichkeit und Gefährlichkeit der Tat sowie auch der Begriff des Mörders werden durch die einzelnen Mordmerkmale beschrieben. Verwirklicht der Täter eines der Merkmale, unterscheidet er sich vom "Totschläger" durch seine verwerfliche Art und Gesinnung, die Tat zu begehen.

    Es gibt also wesentliche Unterschiede zwischen Mord und Totschlag. - Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung kann man also auch vorsätzlich töten, ohne einen Mord zu begehen: Nur die besonders verwerflichen Merkmale machen den Totschläger zum Mörder.

    Quelle(n): www.123-recht.net
  • Leo84
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Mord ist, wenn du jemandfen tötest, um diesen z.B. zu berauben, wenn du also vorher den Plan fasst, ihn zu töten.

    Totschlag ist z.B. wenn du nach einem Streit in Rage bist und ihn mit dem Nudelholz erschlägst.

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