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Niki
Lv 4
Niki fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

§ 20 Angestelltengesetz?

Hallo liebe Leute...Ich arbeite seit 2 Jahren bei einem Rechtsanwalt und möchte gerne wiessen nach § 20 Angestelltengesetz wielange ich Kündigungsfrist habe....

Danke für eure Hilfe

Update:

Ist zwar ein netter Tipp geht aber schwer denn wenn mich irgendwer erwischt fragen sie warum ich das wissen mag und die sollen ja nicht wissen das ich kündigen mag ;-)

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kann z.T. unterschiedlich sein. Abgesehen davon, sollte das in deinem Vertrag stehen unter "Kündigungsfrist".

    Laut Gesetz nach einem bestehenden Arbeitsverhältnis von 2 Jahren - einen Monat zum Ende eines Kalendermonats (es sei denn es ist vertraglich anders geregelt).

    Na, wenn du dir schon das Gesetzbuch nicht nehmen willst, dann schau dir zuhause deinen Vertrag an. DA steht das auch drin!!

  • yol
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wiki hilft sofort:

    "Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB. Grundsätzlich gilt (wie allgemein im Arbeitsrecht) das Günstigkeitsprinzip: Die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung (also immer die längere Frist, auch dann, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigen will!) geht anderen Regelungen vor.

    Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB lauten:

    (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

    1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,

    2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,

    7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt." (Zitat Ende)

    Bitte bedenken: die gesetzliche Frist gilt nur, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.

    Alles Gute wünscht

    yol

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sunny ... nimm Dir doch mal das entsprechende Gesetzbuch - steht bestimmt bei Deinem Chef im Schrank - und schau nach was dort unter "gesetzliche Kündigungsfristen" steht!

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