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Tiny Apple fragte in TiereSonstiges - Tiere · vor 1 Jahrzehnt

Hund für 2 Wochen in Pflege nehmen-muss ich den Vermieter um Erlaubnis bitten?

Meine beste Freundin möchte sich aus dem Tierheim einen kleinen Hund holen (wahrscheinlich einen Dackelmischling).

Bevor sie das tut, möchte sie sicher gehen das der Hund auch während ihres Urlaubs gut betreut wird. Da ich sowieso viel Zeit bei-und mit ihr verbringe, würde ich für diese 2 Wochen auf den Hund aufpassen.

Das heisst, der Hund käme für diese Zeit zu mir in die Wohnung. In meinem Mietvertrag steht, dass der Vermieter mit der Haltung einverstanden sein muss. Anscheinend gilt das auch dann, wenn die Haltung nur zeitlich begrenzt ist.

Wie würde es dann ablaufen? Muss ich ihn dann den Hund zuerst "begutachten" lassen?

Eigentlich will ich aber keine große Sache daraus machen. Er wird den Hund eh sehen, denn seine Firma ist direkt neben meiner Wohnung.

Reicht es nicht ihn nur telefonisch darüber zu informieren? Vielleicht spielt es ja eine Rolle-ich wohne in Köln (NRW).

Mein Verhältnis zu meinem Vermieter würde ich als sehr neutral bezeichnen.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ruf ihn an, schildere ihm den Sachverhalt und biete auch eine alternative an, sollten sich die Nachbarn gestört fühlen kann er in eine Tierpension,Tierheim oder so.

    Ich dachte auch, dass ein Hund bis zu 6 Wochen zu Besuch kommen darf, fand aber dieses aktuelle Urteil:

    Die regelmäßige Betreuung eines Hundes an allen Werktagen ist wie eine Hundehaltung zu beurteilen, entschied das Amtsgericht Rheine (4C 673/03).

    Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes war die Hundehaltung laut Vertrag im Mietshaus verboten. Der Mieter versorgte aber den Hund seines Sohnes, einen 50 cm hohen Dalmatiner-Mischling. Er betreute das Tier in der Wohnung während der Arbeitszeit seines Sohnes, das heißt an den Werktagen zwischen 8.00 und 17.00 Uhr.

    Das, so das Amtsgericht Rheine, hat mit „Hundebesuch“ nichts zu tun, eine derart umfassende, tagtäglich erfolgende Betreuung unterliegt dem mietvertraglich vereinbarten Verbot der Hundehaltung.

    Zwar darf ein Mieter trotz Hundehaltungsverbot Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt, informierte der Deutsche Mieterbund. Unzulässig sei es aber zum Beispiel, wenn der Besucher einen Hund in häufigen Abständen regelmäßig mitbringt oder das Tier nachts in der Wohnung bleibt oder sich das Tier – wie hier – regelmäßig den ganzen Tag über in der Wohnung befindet. Das sei kein „vorübergehender Aufenthalt“ eines Hundes, das entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne verboten werden. Quelle: Deutscher Mieterbund

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du den Hund nur für 2 Wochen hast, kann Dein Vermieter das nicht verbieten. Das ist Fakt!

    Aber da Hundehaltung laut Deinem Mietvertrag ja nicht grundsätzlich verboten ist, hat er auch bestimmt nichts dagegen. Er wird wohl auch wissen, daß er das nicht verbieten kann.

    Also sag ihm einfach Bescheid.

    In unserem Haus ist die Hundehaltung verboten, aber ich habe öfters für ein paar Tage den Hund meiner Freundin. Dagegen kann niemand was machen - wenn er nicht andere Mieter belästigt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hier hast du es schwarz auf weiss. wenn hundehaltung verboten ist, darfst du trotzdem 4-6 wochen einen hund in pflege nehmen.

    gruss,p.e.

    http://www.wdr.de/tv/service/tiere/angebote/aktuel...

    schließe mich ansonsten ffm...s worte an, falls verhältnis nicht getrübt ist...

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Du solltest schon das tun, became dir nun empfohlen wird, sonst hättest du gar nicht zum *Hunde-Psychologen* gehen müssen, dann wäre ihm und dir die Tortur erspart geblieben. Jetzt heisst es "durchziehen" alles andere wäre sträflich. Du schaffst das ;) LG Betty

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Sag ihm bescheid das du vorübergehend einen Hund zur Pflege hast.Frag halt nach ob das OK ist.Wenn er das nicht will, ziehe in der Zeit wo deine Freundin im Urlaub ist zu Ihr in die Wohnung.viell kann Sie ja auch so Urlaub machen, das Sie ihren Hund mitnehmen kann?!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am besten währe es wenn du dem Vermieter Bescheid gibst bevor es ärger gibt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Dein Verhältnis zum Vermieter auch künftig nicht getrübt sein soll, ist er auch zu informieren bzw. sein Einverständnis einzuholen.

    Da der Hund ja nur für einen begrenzten Zeitraum (2 Wochen) da ist, wird er kaum etwas dagegen haben, kann aber, wenn der Hund die Ruhezeiten durch Bellen, Jaulen, Winseln zu arg und wiederholt stört, das Einverständnis jederzeit widerufen/zurücknehmen.

    Also in jedem Fall vorher schriftlich das Einverständnis einholen. Und nicht "verschweigen" wie oft im Jahr der Hund in Pflege genommen werden soll.

    Viel Glück.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Hundehaltung ausdrücklicherlaubt ist, ist auch die Pflegestelle kein Problem sonst schon!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja .Du muss den Vermieter um Erlaubnis bitten.Es wird besser so.Du kannst auch telefonisch machen .Hauptsache du hast es gemacht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter kann auf einer "Vorführung" des Dackelmodells bestehen. Auf jeden Fall muß gefragt werden besser noch das Einverständnis der Mitbewohner nachgewiesen werden!

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