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Dürfen Strom und Gas wirklich nicht abgeklemmt werden ?
Die letzten Tage erzählte mir ein Bekannter der mit seinem Gaslieferanten im Rechtsstreit liegt auf meine Frage pb er keine Angst habe dass man ihm seine Liefrung einstelle.
Weder Strom noch Gas dürfen rechtlich abgestellt werden, ob man bezahlt oder nicht.
Stimmt das wirklich so?
Er meinte man könne in diesem Falle eine sofortige einstweilige Verfügung einholen.
Ich glaub das nicht.
16 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die stellen ab , aber er kann per einstweiliger Verfügung den Zugang wieder fordern . Allerdings nur wenn er Familie hat . Sonst sieht es bitter aus . Und dann kommt es auf den Sachbearbeiter der Stromwerke an , ob er das Fax akzetiert . Ich hatte das Dilemme auch mal . Mein Bearbeiter akzeptierte das Fax nicht sondern verlangte eine Zustellung per Gerichtsvollzieher . Meine Kids waren krank ( Durchfall) und es war Wochenende . Also niemand zu kriegen . Es hat ne ganze Woche gedauert bis ich wieder Strom hatte .
Mit der einstweiligen Verfügung muss er den Rückstand zahlen , sonst gibts kein Strom . Das geht vor Gericht und dort wird ein Vergleich geschlossen . Ich hatte damals eine Nachzahlung von 1500,00 die sie nicht Sunden wollten . Und das ganz bezahlen konnte ich nicht . Deshalb ist es dazu gekommen . Ich würde mir gut überlegen ob ich es dazu kommen lasse .
Das gilt für Gas sowie Strom und auch Wasser . Ich hab mich nämlich mal mit 1 Mitarbeiter des Wasserwerkes unterhalten .
Die Sperrung des Stromes kann man verweigern . Dann reichen die es ans Gericht weiter und dann kommt ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher in dem er seinen besuch ankündigt und das offen stehende Geld kassieeren kommt . Hast du die Kohle nicht läufts wie oben beschrieben . Die vom EWV lassen sich allerdings nicht auf ein verweigern des Stromsperrens ein. Die sperren sofort .
Quelle(n): eigene Erfahrung - > Beate <Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Das sollte er auch nicht glauben. Ich habe schon zu viele Fälle gesehen, wo nicht nur abgeklemmt war, sondern auch der Zähler abmontiert wurde. Das kostet dann eine schöne extra-Gebühr, den Zähler wieder anschliessen zu lassen.
Es gibt da wohl Härteregelungen, aber nicht jeder fällt darunter und ich bin nicht sicher, inwieweit diese freiwillig sind.
- Dirk SLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn man nicht zahlt darf abgestellt werden. Allerdings muss es vorher angekündigt werden. Also zb. wenn innerhalb der nächsten zwei Wochen nicht bezahlt wurde wird abgeklemmt!
- vor 1 Jahrzehnt
also ich weiß das Stadtwerke gerne abklemmen
der Richter aber eher die Auffassung vertritt bei zahlungswilligkeit darf das nicht geschehen somit hilft eine einstweilige Verfügung immer
zum erstaunen der Stadtwerke
aber man achte immer auf das Wort willig und das erste mal
dabei ist zum deutsch zu erklären die Stadtwerke dürfen es,
das bedeutet nicht das es recht ist nach bgb
man unterscheide das bitte
die stadwerke erhöhen auch gerne um 40% dürfen sie
logisch
nach recht darf ich widersprechen darf ich auch
somit muss ich nicht zahlen
logisch
die stadtwerke stellen die lieferung ein , dürfen sie logisch
nach recht müssen sie wieder einschalten
auch logisch
wer diese logik versteh kann verstehen das es durchaus nicht recht ist wenn in allen fällen abgeschaltet wird
das gleiche gilt bei gas ( sondereglung)
und bei kinder besonderer schutz
die aussage der stadwerke ist zwar eine drohung aber das freiwillige zahlen der schuld ist dann doch keine Erpressung
man hätte ja beim Gericht widersprechen können
somit ist das drohen der einstellung der lieferung keine erpressung sondern normal und das widersprechen genauso
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- edelblumeLv 5vor 1 Jahrzehnt
uns du hast recht, es darf abgeklemmt werden, sogar dann wenn jemand kleine kinder hat
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also meiner Cousine haben sie schon mehrfach den Strom abgedreht, wenn sie nicht bezahlt hat. Warum sollten die verpflichtet sein zu liefern, wenn sie nicht bezahlt werden?
Quelle(n): Erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
Tja ich weiss aus meinem Bekanntenkreis, dass Strom durchaus abgestellt werden kann...und auch erst wieder angestellt wird, wenn der Schuldner zahlungswillig wird d. h. zumindest eine gewisse Summe anzahlt...
- vor 4 Jahren
Blos keine Menschen klonen! guy hat - wie du schon sagst - bei dem Schaf gesehen das diese Technologie nicht ausgereift ist. Außerdem ist das menschliche Erbgut glücklicherweise nicht ganz erforscht und das ist das wichtigste replaced into guy zum klonen brauch! Ich hoffe in dem Zusammenhang das die Wissenschaftler das menschl. Erbgut nie ganz erforschen werden weil das würde nur Unhei bringen. AUßerdem, jeder Mensch ist ein Idividuum und warum sollte guy es kopieren? Die Einzigartigkeit der Menschen soll gewart bleiben! additionally ich bin nicht für das Klonen von Menschen - generell gegen Klonen weil wie gesagt warum sollte guy ein Idividuum vervielfältigen is doch egal ob es Tomaten oder Menschen sind es hat keinen Sinn und die Gentechnik steckt teilweise noch in den Kinderschuhen und wenn etwas nicht ausgereift is passieren Fehler und die können grad beim Klonen von Menschen verherhrende Folgen haben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Doch, wenn man die Rechnungen nicht bezahl und auf die Mahnungen nicht eingeht, dürfen Gas und Strom abgestellt werden.
- KlausLv 7vor 1 Jahrzehnt
Natürlich dürfen Strom und Gas abgeklemmt werden wenn man die Zahlung verweigert. Etwas anders könnte es aussehen wenn man lediglich eine Preiserhöhung verweigert.
Es gibt auch die Möglichkeit einen Münzzähler einzubauen. Dann muss man erst eine Münze einwerfen und kann dann eine bestimmte Menge Strom oder Gas verbrauchen.
- silviajLv 5vor 1 Jahrzehnt
Strom und Gas dürfen abgeklemmt werden, wenn man nicht bezahlt oder ziemlich im Rückstand ist.