Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Darf ein Komponist eine Coverversion verbieten...?
...vorausgesetzt weder Song noch Text werden entstellt.
Muß ein Komponist zu jeder Coverversion seine Zustimmung geben und darf er/sie verweigern, wenn er z.B. den Interpreten nicht mag?
Und wenn er/sie es darf - warum gibt es dann so viele unsäglich schlechte Cover-Versionen?
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
"vorausgesetzt weder Song noch Text werden entstellt. "
das ist der springende punkt. denn wenn nix verändert wird, darf er es NICHT verbieten. Das hat etwas damit zu tun, das man, als das gesetz gemacht wurde, sich davor fürchtete, das jemand, und sei es der komponist, ein monopol auf sein werk hat, denn musik ist ja (meistens;) ) kunst, und daher wollte man verhindern das die musik irgendwo in den tresors von plattenbossen verschwindet. das ist der grund warum es soviele coverversionen gibt.
anmerkungen:
1. man muss , wenn man covert, NATÜRLICH trotzdem zahlen.
2. man darf nur unwesentliche veränderungen machen, wie die tonhöhe des gesangs verändern (hat halt nicht jeder dieselbe stimme)
sobald mehr verändert werden soll, bedarf es zustimmung des rechteinhabers (beispiel: ich vermute mal, das daniel küblböck für seine coverversion von "könig von deutschland" KEINE zustimmung hatte, deshalb durte er nichts veränder, deshalb sang er 2006 immer noch von helmuth kohl usw.. weils halt der originaltext war)
3.die nicht zustimmungspflichtigen coverversionen werden über die gema abgerechnet (in der regel jedenfalls). bei 100000 coverbands die auf hochzeiten, geburtstagen usw auftreten ist das auch besser für die rechteinhaber, sonst müssten die verwerter der song der beatless z.b. bestimmt 20leute anstellen, die sich nur um anfragen von coverbands beschäftigen.
es wurde scon öfter mal versucht, vom rechteinhaber/komponisten coverversionen zu verbieten. auf grund der rechtslage ohne erfolg.
und, ja, wer aufgepasst hat, wird merken, das herbert grönemeyer dem olli p. für die coverversion ZUGESTIMMT hat, sonst hätte er die nicht machen dürfen.
- Dr. ZaiusLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, soweit ich weiÃ, darf er das nich. Das Urheberrecht hat er zwar, aber das bedeutet nur, dass der Autor Tantiemen erhält, wenn seine Texte gesungen werden.
Es ist ja oft genug vorgekommen, dass Autoren nicht zufrieden über Neuinterpretationen waren, wie bspw. bei "It's raining men" von Geri Halliwell. Die Weather Girls fanden die nich so toll.
- vor 1 Jahrzehnt
Nach deutschem Recht kann ein Komponist entscheiden, inwieweit seine Werke öffentlich gespielt, kopiert (nachgespielt) und veröffentlicht werden dürfen. Dafür muà er sich das Urheberrecht sichern, indem er sein Stück z.B. bei der GEMA anmeldet. Die meisten Komponisten werden dies tun, da jemand, der das Stück öffentllich spielen (Konzerte, Radio) oder eine Coverversion veröffentlichen will, eine Gebühr an die GEMA zahlen muÃ, wovon ein Teil dem Komponisten - dem Inhaber des Urheberrechts - zuflieÃt. Die meisten Komponisten werden also dem zustimmen um Geld zu verdienen. In den meisten Ländern gibt es ähnliche Organisationen wie die GEMA, die miteinander kooperieren. Nun kann aber ein Komponist nicht verlangen, daà er die Coverversionen vor Veröffentlichung prüfen möchte. Entweder gibt er das Sück für die Allgemeinheit (gegen Gebühr) frei und muà mit schlechten Kopien rechnen, oder er läÃt es und verdient kein Geld damit. So kommt es auch zu unsäglich schlechten Coverversionen.
Quelle(n): GEMA - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Urheberrecht. Wäre ja noch schöner wenn er es nicht dürfte.
Warum es schlechte gibt? Weil die wahrscheinlich viel Geld zahlen, dass sie das dürfen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Klaro, er hat ja Rechte für seinen Song.
(Deshalb steht auf den CDs auch oft "all Rights reserved"=alle Rechte vorbehalten)
Aber meistens überreden die Agenten ihn dazu, eine Coverversion zu erlauben, das bringt nämlich massig Knete.
Richtig gesetzlich verbieten kann er es natürlich nicht, sowas kann nur gemacht werden, wenn es Gesellschafts-gefährdende Auswirkungen hätte.
Selbst dann haben aber die Politiker darüber zu entscheiden, nicht der Musiker selbst.
- gberkelenzLv 5vor 1 Jahrzehnt
Klar darf er, er hat das Recht, es ist sein Song. Daher das Urheberrecht, kein Kopiern, Verändern, etc.
- Onkel BräsígLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Urheber hat ALLE Rechte. Auch die der "künstlerischen" Bearbeitung und diese zu verbieten!