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Warum wird reduzierte Ware oft vom Umtausch ausgeschlossen?

Was macht es für einen Unterschied ob Ware reduziert ist oder nicht? Hat der Verkäufer einen Nachteil davon, wenn er reduzierte Ware wieder zurücknimmt?

Update:

Naja, aber wenn die Ware offensichtliche Mängel hat, die beim Kauf nicht ersichtlich waren, wie sieht es dann aus?

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Generell kann ein Verkäufer die Ware vom Umtausch ausschließen. Dies muss aber beim Zeitpunkt des Verkaufes dem Käufer bekannt gemacht sein, z.B. durch ein Schild, etc. Das Nichtvorhandensein eines Schildes zum Zeitpunkt des Kaufes ist jedoch sehr schwer nachweisbar.

    Ist kein Grund für die Reduzierung angegeben, dann gilt der Ausschluß des Umtausches grundsätzlich. Davon ausgenommen ist jedoch dann ein Mangel, der die Nutzung der Ware unmöglich macht oder einschränkt. D.h. dann muss die Ware nachgebessert, getauscht oder gewandelt (Geld zurück) werden. Dies nach Wahl des Verkäufers.

    Anders verhält es sich, wenn die Ware ausdrücklich aus einem bestimmten Grund als reduziert ausgelobt wird. Dann ist dieser Artikel nicht tausch- oder wandelbar, da ja dieser Mangel der Grund für die Preisreduktion war, dies dem Kunden bekannt und er beim Kauf damit einverstanden war.

    Nachtrag: Naja, und vor diesem Hintergrund ist es durchaus verständlich, wenn der Verkäufer Ware, die er günstig abverkauft, um sie vom Lager wegzubekommen, nicht mehr zurücknehmen möchte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur zur Info:

    Viele Kunden meinen, sie könnten gekaufte Gegenstände ohne Angabe von Gründen innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Händler zurückgeben oder umtauschen.

    Ein solches Umtauschrecht kennt das Gesetz jedoch nicht. Vielmehr lautet der Grundsatz, dass einmal geschlossene Verträge (und dazu gehört auch der Einkauf einem Laden) einzuhalten sind. Reut der Käufer seine Entscheidung, so geht das zu seinen Lasten.

    Quelle(n): mein eigener Senf
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die meisten Geschäfte nehmen Ja auch waren Zurück die Fehlkäufe waren(obwohl sie es nicht müssen)das vom Umtausch Ausgeschlossen ist im dem Sinne nur ein Hinweis das der Händler das bei der Ware nicht macht(da er ja sein Lager frei bekommen will).Ist die Ware jedoch Fehlerhaft nimmt er sie natürliche Zurück (die sind Ja auch wegen umtausch aus Qualitätsmängeln versichert).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Stimmt nicht. Wenn reduzierte Ware Mängel hat die die Nutzung in ihrem Sinn zuwider steht, hat der Käufer das Recht auf einen Umtausch. Extrembeispiel: 10er Pack reduzierte Strumpfhosen, alle mit Laufmaschen. Kann ja wohl kein Käuferrisiko sein.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist eine frage der Bilanz. Reduzierte Ware ist oft ältere Ware die in der Bilanz ganz anders gehandhabt wird. Mit Abschreibung und ähnlichen Sachen. manchmal ist es auch fehlerhafte ware oder speziefisch sommer winter kleidung.

    Tauscht man die um ist es immer schwer nachzuvollziehen ob die ware schon vorher beschädigt war oder nicht und bei Sommer oder winter ist die gefahr das teil nicht mehr zu verkaufen weil saisonende ist oder das teil nächstes jahr nicht mehr in ist einfach zu gross.

    Heutzutage ist das motto raus mit dem Zeug platzt für neue Ware.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich persönlich denke nicht, dass reduzierte Ware auch gleichzeitig irgendeinen Mangel aufweist. Ich gehe auch davon aus, dass diese Waren Ladenhüter sind und wenn diese dann auch noch umgetauscht werden kriegen die Kaufhäuser diese ja nie los. Lassen sich dann weiter schlecht verkaufen, da vielleicht auch viele “Auslaufmodelle".

    Habe hierzu folgenden Artikel gefunden:

    Auch reduzierte Ware kann reklamiert werden

    Bei reduzierter Ware findet sich oft der Hinweis "Vom Umtausch ausgeschlossen". Das gilt aber nur, wenn die Ware einwandfrei ist. Weist sie einen Mangel auf, kann sie genauso reklamiert werden wie nicht reduzierte Ware.

    Einen kurzen Bericht dazu findest Du auch auf

    www.focus-campus.de

    Geschrieben von Micky Rust

    Unter Irrtümer: Reduzierte Ware kann man nicht umtauschen

  • hage
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist sie nur vom so genannten freiwilligen Umtausch. Die normale gesetzliche Gewährleistung gilt auch hier.

    http://www.osnabrueck.ihk24.de/produktmarken/recht...

    http://www.talkteria.de/forum/topic-27.html

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja,der Laden muss das reduzierte schnellstens ausverkaufen,sonst liegt es nur im Lager rum und passt nicht zu allem anderem ,was so verkauft wird... Und das müssen sie denn einfach im lager lassen. Also ist es nicht gut für den laden,wenn sie das reduzierte zurück nehmen

  • vor 1 Jahrzehnt

    1. Wurde die selbe Ware schon teurer verkauft (was Betrug erleichtern würde)

    2. Wird die reduzierte Ware meist zum Einkaufspreis oder sogar darunter verkauft und beim Umtausch und Verkauf entstehen Kosten (Tüte,Personal, Kassenzettel,...)

    3. Man reduziert, damit man die Ware loshat, wenn dann nach ein paar Wochen wieder die Hälfte da ist, hat man dafür keinen Verkaufplatz und kann mit der Ware überhaupt nichts anfangen.

  • marple
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ....sicherlich, weil sie ihr zeug endlich aus dem laden haben wollen!

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