Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Darf der Ges.Führer einer Immobiliengesellschaft sich als Makler beauftragen und dann Provision verlangen?

Wir wollen gerade eine Wohnung von einer Immobiliengesellschaft mieten. Der GF dieser Gesellschaft tritt als Makler einer anderen Gesellschaft auf (gehört seiner Frau) und verlangt 2 KM + MwSt Provision. Wollte zuerst Staffelmiete vereinbaren, "um uns zu schützen". Hat dann auf unseren Wunsch aber darauf verzichtet.

5 Antworten

Bewertung
  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nein, bei Vermietungen durch Eigentümer selbst darf keine Maklergebühr verrechnet werden.

    Nachtrag:

    Horsch könnte mit seiner Aussage Recht haben, steht auch so im velinkten Dokument, aber es läßt sich durchaus eine wirtschaftliche Verflechtung erkennen.

    Erkundige Dich beim örtlichen Mieterbund, dort sind oft solche Vermieter; Makler schon bekannt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mir erscheint die Provisionsforderung berechtigt. Aber, man muß da ja nicht mieten !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du direkt Kontakt mit der Immogesellschaft aufgenommen hat, ist es m.E. nicht korrekt, danach später von einer anderen Firma eine Maklerrechnung präsentiert zu erhalten.

    Anders sähe es aus, wenn die Maklerfirma inseriert hätte.

    Übrigens, was sind 2KM? Die Zeiten der DM sind doch vorbei... :-)

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, die Gesellschaft der Frau darf es. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nur bei Personengleichheit oder bei enger wirtschaftlicher Verpflechtung darf er es lt. Wohnungsvermittlungsgesetz nicht!

    Siehe hier:

    http://www.jura.uni-sb.de/sr/iii0101.htm

    Höre also nicht auf meinen Vorschreiber, sonst kann`s teuer werden!

    Gruß

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Darf er nicht. Notfalls zuerst zahlen und dann zurück fordern.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.