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KFZ-Versicherung nach bezahlen, aber Schuld von Versicherung???

Seit diesem Jahr habe ich eine neue KFZ-Versicherung, die ich jetzt auch auf meinen Namen habe (davor ist sie auf mein Vater gelaufen). Ich habe die Prozente zum Teil übernehmen können und wurde in die Schadensfreiheitsklasse 4 eingeteilt. Jetzt habe ich eine Nachbelastung bekommen, da ich nur in die SF 3 gehöre, da ich mitte dieses Jahres erst 4 Jahre den Führerschein habe. Dies wurde aber vom Versicherungsmarkler falsch eingetragen und somit auch seine Schuld. Ich soll das Bezahlen oder mir eine andere Versicherung suchen, hat er mir jetzt gesagt. Was kann ich tun??? Ich kenne mich da ja nicht aus und wenn er sagt ich gehöre in die SF 4 und ihm lag auch mein Führerschein vor woraus er es hätte ersehen können kann ich ja nix dafür oder???

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Versicherungen sind grundsätzlich "unschuldig". Der Versicherungsmakler ist (k)eine Schreibkraft. Unterschreiben muß man schon selbst. Wer lesen kann, der unterschreibe erst "danach".

    Dazu: Versicherungsmakler gehen gern mit einem "guten Gefühl" des Kunden aus dem Haus. Und dabei passieren schon mal kleine Fehlerlein wie dieser, denn wer freut sich nicht, wenn er noch weiter unten in der Beitragstabelle angesiedelt wird, als es ihm zusteht. - Grenzt zwar an Betrug ist aber kein Einzelfall!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Plädiere auf falsche Beratung des Vers.-Agenten.Bitte die Gesellschaft daß sie Dich richtig einstufen tut ,aber für die Zeit,wo Du nicht richtig eingestuft warst,auf die Nachforderung zu verzichten.Geht nur über die Hauptverwaltung.Schildere denen den Fall und die helfen Dir.

    Ach ja ,frag doch mal Deinen Vers -Vertreter was passiert wäre wenn Du einen Unfall gehabt hättest.Ich glaube das hätte gravierende Folgen für Ihn gehabt ,denn in dem Fall kann Die Versicherung sich weigern den Schaden zu übernehmen,weil Du dafür unterschrieben hast.Hättest Du einen Anwalt einschalten müssen.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    SF heisst "schadenfreie Jahre"! Wie sollst du 4 SF haben bei 3 Jahren Führerschein? Ob der Versicherungsmensch da etwas falsches eingetragen hat, spielt keine Rolle. Du kannst keine SF4 bekommen, weil das nicht möglich ist, bei keiner Gesellschaft! Du zahlst jetzt also für die gesetzlich vorgeschriebene Einstufung! Oder soll deinetwegen das Gesetz geändert werden?

    Quelle(n): 22 Jahre Versicherungsbranche
  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch wenn Dir meie Antwort eventuell nicht gefallen wird ...

    Du hast den Antrag unterschrieben??? Hast Du Dir alles genau durchgelesen???

    Da heißt es: >> Der Versicherer ist berechtigt, nach Abschluß eines Vertrages den im Antrag genannten Beitragssatz bzw. die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ab Vertragsbeginn entschprechend den Angaben des Vorversicherers über die Schadenfreiheit zu ändern.<<

    Dies gilt auch für das Datum des Führerscheinerwerbs.

    Die Versicherungsgesellschaft darfst Du dafür nicht verantwortlich machen. Dein Makler hätte dies wissen und erkennen müssen. Der Sachbearbeiter bei der Versicherung bekommt nur alle Unterlagen und policiert nach Daten, nicht nach Nase! :o)

    Gerade bei einer Übernahme der SF-Klasse ist der Führerscheinerwerb sehr wichtig. Wenn Du Deinen Führerschein noch keine 4 Jahre besitzt, kannst Du ja auch noch keine 4 Jahre schadenfrei gefahren sein!!??

    Und genau das sagt doch die SF-Klasse aus! Für jedes schadenfrei gefahrene Jahr wirst Du eine Schadenfreiheitsklasse hochestuft. 3 Jahre = SF3

    Sorry aber Du wirst den Beitrag wohl bezahlen müssen. Sonst riskierst Du noch Deinen gesamten Versicherungsschutz!!!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier sind mehrere Dinge passiert:

    1.) Du hast die Versicherung gewechselt.

    2.) Du hast eine Rabattübertragung von einem Vertrag Deines Vaters auf Deine neue Versicherung beantragt.

    Grundsätzlich gilt, dass Du nur den Rabatt übernehmen kannst, den Du selbst seit Führerscheinerwerb hättest erfahren können, vorausgesetzt, Du hast gleich ein Fahrzeug versichert. Hierbei zählen nur volle Versicherungsjahre, im ersten Jahr muß der Vertrag mindestens 6 Monate bestanden haben.

    Der Makler hat vermutlich volle Jahre gerechnet. Die neue Versicherung hat dann die übliche Rabattanfrage bei der Vorversicherung gemacht und anschließend korrigiert.

    Ich würde das an Deiner Stelle akzeptieren, weil jede KFZ-Versicherung so verfahren würde. An der "Bürokratie" hat der Makler keine Schuld. Er geht zunächst von den Daten aus, die er von seinem Kunden erhält.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Erstmal mußt Du zahlen. Eine andere Versicherung würde Dich ja auch nicht günstiger einstufen.

    Ich würde aber versuchen, ab "Mitte des Jahres" eine Reduktion auf SF 4 zu bekommen.

    Rede mit dem Versicherungsfritzen - vielleicht ist das ja nicht die einzige Police die Du oder Deine Eltern bei DER Versicherung haben ..........

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nimm es in kauf bevor du deinen Versicherungsschutz verlierst. Das ist ein Versehen gewesen.

    Stell dir vor du arbeitest als Verkäuferin und gibst zuviel Geld raus, das du dann aus eigener Tasche zahlen mußt, dann biste auch froh wenn der jenige bescheid sagt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    alles selber bezahlen ist viel besser

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