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Bin angeblich über eine rote Ampel gefahren, soll mich zu dem Vorfall äußern, wie verhalte ich mich?

"Sie mißachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage"

so der Text ,

Beweismittel: Zeugenaussage

will nichts falsch machen, sonst wird mir das noch als vorsätzlich angekreidet, kann mich an die Situation nicht errinnern, liegt schon 4 Wochen zurück.

11 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Am wenigsten machst Du falsch, wenn Du gar nichts sagst. Schliesslich müssen sie nicht nur den Verstoß beweisen, sondern auch, dass Du der Fahrer warst. Das ist nur auf Basis einer Zeugenaussage kaum möglich, auch wenn der Zeuge vermutlich ein Polizist war.

    Alle Aussagen wie "Sonne geblendet" oder so helfen Dir nicht weiter. Wenn Du das sagst, hast Du zugegeben, dass Du gefahren bist. Keine gute Idee.

    Am besten wirst Du fahren, wenn Du einen Anwalt nimmst. Der kann Akteneinsicht beantragen und Dich eingehend zu möglichen Aussagen und Strategien beraten. Ansonsten in dem Bogen ausser den Personalien (als Halter) nur angeben, dass Du nicht aussagen möchtest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beratung beim RA ist dringend anzuraten, wegen dem Monat Entzug.

    Ist als Zeugenaussage ein Staatsdiener oder eine Zivilperson benannt?

    Bist Du während einer Verkehrskontrolle aufgefallen, sind die Chancen eher schlecht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf jeden Fall Einspruch einlegen. Hast du ein Foto oder ähnliches.Bestehe darauf falls du geblitzt worden bist auf das Eichprotokoll des Tages an dem es passiert ist.Da hast du meistens Glück das sie es fallen lassen.Du kannst bis 3 Monate nach dem Vorkommnis Post bekommen.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Am besten nen Rechtsanwalt einschalten, is manchmal am besten. Vor allem wenn du nicht weißt was du machen sollst.

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  • Thomas
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    zeugenaussage von wem ? liegt vielleicht ein foto vor ? oder war die Polizei hinter dir ..? das solltest du wissen bevor du dich dazu äußern kannst........Th.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du Beruflich total auf deinen Führerschein angewiesen bist dann geh zu einem Rechtsanwalt und mach das alles mit ihm der kann dich am besten aus der Scheiße hohlen.

    Ansonsten sind die Tipps hier nicht schlecht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Standen Bäume in der Nähe.. Kannst es ja mal mit dem "vom-Ast-verdeckt-und-habe- deswegen-das- Licht-nicht-gesehen-Trick" probieren...

    Wenn Du über'ne rote Ampel fährst, bist Du aber auch dappisch.. Hoffentlich kriegen die net raus, daß Du am Handy beantworten warst, als Du die Ampel überfahren hast..

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du unter einer Sekunde auf der Kreuzung warst, als das Rot anging, bekommst Du zwei Punkte, 50€ Strafe und 28€ Verwaltungsgebühr, ja, ich glaube, so viel war das. Hatte das auch schon mal, war zu dicht hinter einem LKW hergefahren im Feierabendverkehr und der Affe fuhr bei gelb, ich sah die Ampel nicht, nur den "FLUNK" habe ich dann gesehen.... Wenn Du dich nicht erinnern kannst (hast Du es denn nicht gemerkt????) dann sag das doch einfach: es sei Dir nicht bewußt, diesen Verstoß gegen die StVO begangen zu haben. Sie mögen Dir bitte die Beweismittel vorlegen.

    Das verschlimmert gar nichts, das ist Dein gutes Recht!

    Wer soll denn da Zeuge gewesen sein und ein Zeuge reicht erstmal schon gar nicht, das müssen, glaube ich, immer zwei bezeugen.

    Zu einem RA würde ich nur gehen, wenn es über eine sek. war, ich habe damals auch in meiner Panik den Fehler gemacht, weil ich dachte, ich verliere den Führerschein und der hat mich eiskalt abgezockt, OBWOHL er wußte, das unter 1 Sek. noch nicht der Führerschein weg ist. Habe ihm genau mit dieser Begründung nur die Hälfte gezahlt und er hat es akzeptiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Genauso schreiben. Fehlende Erinnerung nach 4 Wochen. Ggf. Bescheid abwarten und dann Klageweg und den Richter endscheiden lassen.

    Probleme sind hierbei:

    Wer war der Zeuge? Polizei, anderer Kraftfahrer??

    Bis Du schon öfter aufgefallen?

    Steht vielleicht doch was von Foto drin?

    Ansonsten: Gehört zu den teueren Vergnügen im Verkehr. Sollte man nicht machen oder ggf. versuchen aus der Welt zu schaffen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    oha....da war aber einer richtig fies zu dir!!!

    kommt drauf an, wer der zeuge war, war es einer von der stadt, so ein "hippo" (ordnungsamt), dann stehen deine chancen ziemlich schlecht, da kannst du dich äussern wie du willst.

    ich würde rotzfrech behaupten, die ampelanlage stand auf gelb und da soll man sich ja bekanntlich entscheiden....fährt man weiter, oder bremst und wenn der bremsweg zu kurz gewesen ist, bist halt drüber gefahren, sonst wären die hinter dir aufgefahren.

    und das soll dann mal der "zeuge" widerlegen

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