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Joachim A fragte in Beauty & StyleFrisur · vor 1 Jahrzehnt

wie mache ich mich als heimfriseurin selbständig ?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Heimfriseurin? Sollen die Kunden zu dir nach Hause kommen oder möchtest du die Kunden aufsuchen?

    Meistertitel vorhanden?

    Solltest du vielleicht noch ergänzen.

    Mit Meistertitel kannst du beides machen (dann bitte bei >>> weiterlesen).

    Ohne Meistertitel und ohne die Voraussetzungen für die Altgesellenregelung zu erfüllen, darfst du als Friseurin nur im Reisegewerbe tätig werden. Das heisst, du musst von Türe zu Türe laufen und deine Dienste anbieten. Die Initiative muss vom Kunden ausgehen. Du darfst einen Kunden NICHT aufgrund vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Wenn du Werbung machst, darf diese NICHT darauf ausgerichtet sein, Kunden zu gewinnen. Hört sich jetzt total verrückt an. Du darfst zwar Werbung machen, um die Leute darauf aufmerksam zu machen, dass du sie in den nächsten Tagen mal aufsuchen wirst, um dich bei ihnen vorzustellen. Du darfst die Kunden aber nicht auffordern, dich zwecks Terminvereinbarung anzurufen. Denn dann ist es kein Reisegewerbe mehr, sondern ein stehender Gewerbebetrieb

    (nur mit Meistertitel/Altgesellenregelung). Auch keine Werbetafel an der Hauswand.

    Das ist ein ganz heikles Thema. Manche Gemeinden stellen ohne Meisterbrief keine Reisekarte aus, weil sie die Rechtslage nicht kennen.

    Der BUH (Berufsverband für unabhängige Handwerkerinnen und Handwerker) ist eine gute Anlaufstelle zwecks Klärung der Voraussetzungen. Vielleicht machst du dich da auf den Seiten mal ein bisschen schlauer.

    >>>Und dann -vor irgendeiner Anmeldung- zur Beratung und Planung zu einem Steuerberater.

    LG vom kleinen Zotteltier

    Quelle(n): 25 jährige Tätigkeit im steuerberatenden Bereich http://www.buhev.de/seiten/index.html
  • vor 1 Jahrzehnt

    Meisterbriefzwang --> Gewerbeanmeldung für den Bereich Kosmetik vorziehen (kein Meisterzwang) und dann schweigen bis zur nächsten Reform

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dürfte kein Problem sein. Ohne entsprechenden !!! Berufsabschluss könnte es ggf. Probleme geben. Aber mit "persönliche Dienstleistungen" in der Anmeldung könnte man das umgehen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    das hättest du eigentlich in der schule gelernt und wenn nicht da,dann spätestens,als du deinen meister gemacht hast...weil ohne meister kann man sich in unserer branche leider nicht selbstständig machen,ausser,du stellst einen ein...also bezweifele ich stark,dass du überhaupt gelente frisörin bist!

    Quelle(n): bin frisörin
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schild raus, Flyer in die Hände drücken und die Schere in die Hand.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sehr viel mundwerbung ein kunde sagst dem anderen das du gut bist.

    Quelle(n): frohe ostern.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Gewerbe anmelden. Frisörbedarf bestellen. Dann durchrechnen, was man für eine Frisur nimmt (Produkte, Fahrtweg und Arbeitszeit). Anschließend aktiv Werbung machen (Zeitung, Flyer usw.) und schon kann es losgehen. Vorher würde ich mich auch nochmal mit einem Steuerberatung in Verbindung setzen, was man alles beachten muss und wie die Buchführung aussehen muss.

    Viel Erfolg.

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