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Arbeitsbefreiung bei Prüfung für Auszubildende?

Muß ein Arbeitgeber seine Auszubildenden ca. einen Monat vor ihrer "großen" Prüfung von der Arbeit befreien und ihnen im Betrieb die Möglichkeit einräumen, lernen zu können?

7 Antworten

Bewertung
  • Dirk S
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die ganze Ausbildungszeit dient doch dazu den Beruf zu lernen, also gibt es natürlich keine Arbeitsbefreiung. Zu meiner Ausbildungszeit war es allerdings so das ein Tag vor der theoretischen Abschlussprüfung frei war!

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    nein, denn sie sind ja im Betrieb um zu lernen

  • Mack
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, muss er definitv nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, der Arbeitgeber muss Ihnen kein frei geben. Manche Arbeitgeber geben aber trotzdem einen Tag vor der Prüfung frei, müssen tun sie es aber nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo . nein muss er nicht. bei uns im Betrieb ist es so.

    Wenn es Betriebsintern möglich ist , bekommt der Azubi 1Woche Urlaub , bevor er Prüfung hat.

    ich mache es so im Betrieb , wenn ich weiss , wo der Azubi seine Schwachpunkte hat , stelle ich ihm während der Arbeitszeit immer über dieses Thema fragen , die er dann beantworten muss. Bis jetzt klappte es immer ganz gut.

    Vielleicht hast du ja auch jemanden im Betrieb mit dem du so üben kannst. Viel Glück für die Prüfung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi

    ich bin im moment azubi und ich weiß nur dass der arbeitgeber den auszubildenden einem tag vor der prüfung freistellen muss

    alles andere ist ihm selbtst überlassen

    schöne ostern

    lg

    Quelle(n): BWL- Unterricht
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wär ja noch schöner ...

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