Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Arbeitsbefreiung bei Prüfung für Auszubildende?
Muß ein Arbeitgeber seine Auszubildenden ca. einen Monat vor ihrer "großen" Prüfung von der Arbeit befreien und ihnen im Betrieb die Möglichkeit einräumen, lernen zu können?
7 Antworten
- Dirk SLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die ganze Ausbildungszeit dient doch dazu den Beruf zu lernen, also gibt es natürlich keine Arbeitsbefreiung. Zu meiner Ausbildungszeit war es allerdings so das ein Tag vor der theoretischen Abschlussprüfung frei war!
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, der Arbeitgeber muss Ihnen kein frei geben. Manche Arbeitgeber geben aber trotzdem einen Tag vor der Prüfung frei, müssen tun sie es aber nicht.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo . nein muss er nicht. bei uns im Betrieb ist es so.
Wenn es Betriebsintern möglich ist , bekommt der Azubi 1Woche Urlaub , bevor er Prüfung hat.
ich mache es so im Betrieb , wenn ich weiss , wo der Azubi seine Schwachpunkte hat , stelle ich ihm während der Arbeitszeit immer über dieses Thema fragen , die er dann beantworten muss. Bis jetzt klappte es immer ganz gut.
Vielleicht hast du ja auch jemanden im Betrieb mit dem du so üben kannst. Viel Glück für die Prüfung.
- vor 1 Jahrzehnt
Hi
ich bin im moment azubi und ich weià nur dass der arbeitgeber den auszubildenden einem tag vor der prüfung freistellen muss
alles andere ist ihm selbtst überlassen
schöne ostern
lg
Quelle(n): BWL- Unterricht - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das wär ja noch schöner ...