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Dr.Seuss fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist es vertretbar über eine bekannte Person ein Buch zu veröffentlichen (siehe Details)?

Ohne diese Person darüber zu informieren.

Es soll keine Biographie sein, aber ein Paar Erlebnisse und Gedankengänge sollen widergegeben werden. Die Person wird keinenfalls schlecht geredet. Weder der Name des Autors, noch der Romanfiguren lässt auf diese Person schließen. Höchstwahrscheinlich wäre sie die einzige, die sich wiedererkennen würde, wenn sie das Buch lesen würde.

Ist es vertretbar Geheimnisse zu veröffentlichen?

Wie sieht das moralisch aus und wie sieht das Gesetzlich aus? Kann man verklagt werden, weil man Träume und Sehnsüchte einer anderen Person widergibt und wie sieht es aus mit Begebenheiten, die sich genauso zugetragen haben?

Update:

Mit bekannte Person meine ich eine mir bekannte Person.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du darfst genauso schreiben wie Du es oben aufgeführt hast. Ich habe das ebenfalls schon getan. Das Schreiben und veröffentlichen dieser Texte macht mir sehr viel Freude. Besonders über Menschen die ich kennen gelernt habe und über die gemeinsamen Abenteuer oder Gefühle. Kann Dir gerne mal was von mir zuschicken wenn es Dich interessiert?

    Liebe Grüße

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn diese Person es nicht weiß, kannst Du nicht wissen, ob sie es will. Ich würde einfach 'mal vermuten, daß sie vielleicht etwas dagegen hat, weil Du sie nicht einfach um Erlaubnis bittest, und 'mal ganz im Ernst, wie kannst Du dann fragen, ob es vertretbar ist?

    Verklagen könnte diese Person Dich nicht, zumindest nicht, wenn Deine Erzählungen in keiner Weise rufschädigend sind und erst Recht nicht, wenn sie nicht erkannt werden kann. Es gibt natürlich immer Möglichkeiten, wenn man einen gewitzten Anwalt hat: Seelische Grausamkeit zum Beispiel... leider ist Vertrauensbruch per se nicht strafbar.

    Aber nebenbei, wie soll das denn gehen, daß sich "Begebenheiten zugetragen haben" und keiner würde sie wiedererkennen, außer, Ihr beide wart die einzig Anwesenden?

    Du fragst, ob es vertretbar ist, Dir anvertraute Geheimnisse, Träume und Sehnsüchte öffentlich zu machen? Nein, ist es definitiv nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    vertretbar ist es schon, aber es kann strafbar sein, wenn du dabei wichtige dinge ausser acht lässt...

    du musst für die person selbst und alle sich in ihrem umfeld befindlichen personen pseudonyme verwenden

    du musst die rahmenhandlung so verändern, dass nicht ein unmittelbarer rückschluss auf eine noch lebende tatsächliche person gezogen werden werden

    das kann sehr, sehr teuer werden....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schon einmal etwas vom Schutz der Persönlichkeitsrechte gehört?

    Eine nicht autorisierte Biografie ist in aller Regel wertlos und Papierverschwendung!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ich würde davon wirklich abraten, nicht aus juristischen gründen, sondern weil du damit konsequenzen auslöst, die du vorher vielleicht nicht abschätzen kannst.

    möglicherweise hast du mit dieser person ja beruflich oder privat noch zu tun. wenn nicht: man sieht sich immer zweimal im leben.

    außerdem, ohne dir nahetreten zu wollen, wirst du das vielleicht erst mal in einem blog oder einer internetseite veröffentlichen wollen. naturgemäß sind es vor allem bekannte und freunde, die sich das in erster linie ansehen.

    hätte ich ein ganz, ganz schlechtes gefühl bei der sache.

    p.s. ich wüsste einiges interessantes über meinen früheren mann zu erzählen, aber unter anderem aus diesen gründen lass ich es.

    lg schneeball.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Zur moralischen Seite habe ich Bedenken.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine andere Person (egal, wie nahe sie mir steht), meine Träume und Sehnsüchte so wiedergeben kann, wie ich sie empfinde. Selbst gemeinsame Erlebnisse werden sicher von beiden Seiten unterschiedlich wahrgenommen. Kurz: Dein Drama kann meine Komödie sein und umgekehrt.

    Es kommt nun auf die Person an, über die du schreiben willst. Wie schätzt du die Person ein? Ich kann dir nur sagen, dass es mir nicht lieb wäre, wenn sich jemand (ohne es mit mir abzustimmen) auf ein so hohes Ross setzen würde zu behaupten, er könne mein Inneres wiedergeben. Aber vielleicht sieht deine Person das ja ganz anders. Ich schreibe hier nur von mir und meinen Gefühlen dazu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also. Ich weiss im Moment nicht, wo genau es im Gesetz steht und ich habe auch keine Lust, es jetzt nachzuschlagen aber:

    Wenn es eine bekannte Person ist (im Sinne von öffentlichem Interesse) darfst Du so ziemlich alles über sie schreiben, es sei denn Du lügst bewusst, beleidigst diese Person oder schadest dieser Person in unzumutbarer Weise mit der Veröffentlichung.

    Sollte es eine Person sein, die nur Du kennst, dann ist die Sache schwieriger. Dann geht das ganze wirklich nur, wenn auf keinen Fall erkennbar ist, um wen es geht. Aber dann musst Du wirklich vorsichtig sein. Denn die Definition dazu ist, daß nahe Bekannte diese Person nicht in der Schilderung oder Darstellung erkennen dürfen. Das gilt für Fotos, aber auch wenn Du schreibst, "die 40-jährige Lehrerin Angela K., die im Sommer in Grevenbroich war und einen roten KIA fährt" könnte ausreichen, wenn eben jene Bekannte damit wissen, wer gemeint ist.

  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke in dem von Dir beschriebenen Fall, ja, denn nur sie würde sich darin wiedererkennen.

    Wie aber wäre die Situation, wenn Du einfach offen mit dieser Person reden würdest und sie darum bitten würdest. Siehst Du da ein Problem?

    Es würde Dich auf alle Fälle absichern.

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