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Ordungsamtmitarbeiterin mit Blöde Kuh beschimpft??
Genau genommen war es ja nicht die Politesse zu der es gesagt worden ist, sondern zu einer Ordnungsamtmitarbeiterin in der Verwaltung beim Ordnungsamt bei der angerufen worden ist, später dann um sich zu beschweren das eben schon zum 6 mal ein Straftzettel vergeben worden ist obwohl man einen Anwohnerausweis hat. Und was meint ihr nun hierzu?? Wie sieht die Strafe in so einem Fall aus vor allem wenn man wie gesagt Arbeitslos und die nächsten 2 Monate vom Arbeitsamt gesperrt ist liegt die Strafe dann auch bei 1.000,00 EUR??
11 Antworten
- ?Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Höhe der Tagessätze wird vom Gericht bzw.von der Staatsanwaltschaft bei Einstellung,festgelegt.
Tipp-Da es sich um ein Antragsdelikt-Beleidigung handelt,ist eine Entschuldigung mit Blumen immer das richtige.
Ob es hilft ist schwer zu sagen,aber schaden wird es auf keinen Fall.
Zeigt es doch tätige Reue ............
- Little MoonchildLv 5vor 1 Jahrzehnt
Versuch es mit einer Entschuldigung und sprich in Ruhe mit ihr über deine Verfehlung,aber laà die Blumen etc. weg,denn das kommt einer Bestechung gleich.Vielleicht hast du dann Glück und sie macht keine Anzeige,ansonsten wird es wirklich teuer und es wird keine Rücksicht darauf genommen ob du nun arbeitslos bist oder nicht.
- Karlchen *Lv 7vor 1 Jahrzehnt
So etwas macht man doch nicht, warum klärt ihr es nicht sachlich.
Schicke Beschwerden in das Ordnungsmacht, am besten per Mail, das geht sehr schnell. Du muÃt sie regelrecht mit mails zuschütten.
Den Text kopieren und haust eine nach der anderen raus.
Kann sein das sie dann wach werden, hab es mal mit yahoo gemacht, haben reagiert.
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- vor 1 Jahrzehnt
Nun bleib mal ganz ruhig. Beamte, besonders im Ordnungsamt, sind relativ schmerzresistent und schlimmere Beleidigungen "gewohnt". Das heiÃt nicht, das Deine Bemerkung sonderlich passend war, aber ich glaube kaum, dass sich die benannte Beamtin dem Papierkram einer Anzeige aussetzen wird. Trotzdem, sie könnte... Also überleg´ Dir demnächst, wem Du was wie sagst. Der Ton macht die Musik.
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- vor 1 Jahrzehnt
Die Beleidigung nach § 185 StGB wird nur auf Antrag verfolgt, also wenn der Beleidigte einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft einreicht. Dann ist da noch die Frage, ob es die Beamtin überhaupt machen wird und es nicht vielleicht wegen Geringfügigkeit gar nicht verfolgt wird.
Wenn es jedoch verfolgt wird entscheidet der Richter über die Höhe der Geldstrafe, hierbei kommt es halt auf die Gesamtsituation an. Vielleicht wird er deine Situation berücksichtigen, vielleicht auch nicht.
Jedenfalls solltest du dich demnächst etwas gewählter ausdrücken :)
- Big TomLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hättest besser gesagt, daà sie mit ihrem Dienstauftrag völlig überfordert sei. Das klingt netter, ist aber eine knallende, verbale Ohrfeige, die sie einsteckt und sich nicht wehren kann
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Quatsch. Das gibt eine Verwarnung. Jeder Richter, weià doch wie eingeschränkt so manche Verwaltungsangestellten sind. Er wird auch die Arbeit der Angestellten in Frage stellen.
Liebe GrüÃe
- old knitterfaceLv 5vor 1 Jahrzehnt
vielleicht solltest du dich in aller form entschuldigen, und zwar bevor die sache angezeigt wird. dann sind die chancen gröÃer, daà die entschuldigung ernst genommen wird. auch wenns einem noch so wurmt es gilt immer die regel: vor inbetriebnahme des mundes gehirn einschalten.
- vor 1 Jahrzehnt
Also das mit dem arbeitslos ist eine andere Frage, aber wenn man trotz gültigem Anwohnerausweis, der ordnungsgemäà angebracht war, irrtümlicherweise zum 6. mal einen Strafzettel bekommen hat, dann hat man meiner Meinung nach mindestens 20 Minuten übelste Beschimpfung gut, vor allem wenn die Ordnungsamtmitarbeiterin ignorant wird.
- vor 1 Jahrzehnt
schlieÃe mich dem vorgänger an. wenn du sonst nichts auf dem kerbholz hast, dann hast du gute chancen, mit einem blauen auge davonzukommen.
lg schneeball.