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Blöde kuh zu Ordungsamtmitarbeiterin?

Und was meint Ihr wenn man Arbeitslos ist und die nächsten 2 Monate vom Arbeitsamt gesperrt ist und kein einkommen hat?? meint ihr das die Strafe auch dann bis zu 1000,00 EUR sein kann??

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich hatte dir diese Frage doch gerade erst beantwortet oder etwa nicht....Hmmmmm?Na ja was solls,hier ist nochmal meine Antwort darauf:

    Versuch es mit einer Entschuldigung und sprich in Ruhe mit ihr über deine Verfehlung,aber laß die Blumen etc. weg,denn das kommt einer Bestechung gleich.Vielleicht hast du dann Glück und sie macht keine Anzeige,ansonsten wird es wirklich teuer und es wird keine Rücksicht darauf genommen ob du nun arbeitslos bist oder nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde es nicht ausprobieren!

    Denn vor dem Gesetz ist jeder gleich!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es wirklich zu einer Anzeige und einer Gerichtsverhandlung kommt,kann die Bürokratentusse das denn überhaupt beweisen?

    Außerdem,seit wann ist es verboten,Selbstgespräche zu führen.Wenn Dich Dein Schuh drückt,kannst Du doch <blöder Schuh> zu Dir selber sagen oder.

    War Dein Kumpel nicht in der Nähe,der alles mit angehört hat,sich aber in der konkreten Situation aus Vorsicht nicht einmischen wollte?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sag doch: Großer, weißer Vogel. Heißt soviel wie Dumme Gans.

    Da kann sie nichts machen...

    Quelle(n): sach ich jez ma so...
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Bemessung von Bußgeldern und Strafen vor Gericht ist durchaus einkommensabhängig. Wenn Oetker und der Pinkelprinz das gleiche sagen würden, wie ein Arbeitsloser, würde deren Strafe oder das Bußgeld wesentlich höher ausfallen.

    Das macht Deinen Ausspruch aber nicht besser:

    Beschimpfungen sind die Gründe jener, die Unrecht haben

    (frz. Sprichwort)

  • vor 1 Jahrzehnt

    sag mal, hängt deine Platte?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bis jetzt hast du doch noch keine Anzeige,hatte sie einen Zeugen,wenn nein dann gilt Aussage gg Ausage.Oder Du mistest den Kuhstall dann mal richtig aus.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hast Du etwa zu Deinem Chef auch "Blöde Kuh" gesagt und bist deshalb gesperrt?:-))))))))))))

    LG Nasenbaerchen

    Den Richter interessiert es nicht, ob Du arbeitslos bist oder nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Liegt dran:

    Was Sie zahlen müssen, wenn Sie Ihrem Ärger im Straßenverkehr lautstark Luft machen:

    Wegelagerer, dumme Kuh Hilfspolizist(in) 900

    "blödes Weib" Politesse 1200

    blöde Kuh, ******** Autofahrerin 150

    blöde Kuh Hilfspolizistin 600

    Bullenschwein und Mittelfinger zeigen Kripobeamter 2000

    Holzkopf, Vogel zeigen Polizist 1500

    "Ihr armen Schweine, ihr habt doch eine Mattscheibe" Polizisten 700

    "Scheibenwischer"-Geste Polizist 2000

    "Du *******" Polizist 2000

    "Ihnen hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt" Polizist 1200

    "Idioten, ihr gehört in die Nerverheilanstalt" Polizisten 3000

    Trottel in Uniform Polizist 3000

    duzen Polizisten 1200

    gestreckter Mittelfinger Autofahrer 2200

    Ring aus Daumen und Zeigefinger Autofahrer 1350

    Depp Autofahrer 500

    Gruß Sven

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