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Kann ein leasingwagen gepfändet werden?

Hallo ich hab mal ne frage bezüglich Leasingautos ... wenn ich von der Stadt eine Pfändung vorliegen habe .. können die Beamten mir meinen Leasingwagen pfänden ? obwohl der ja rein rechtens nicht mir gehört ? Sondern immernoch der leasinggesellschaft ...

danke im vorraus

Update:

hhmm gibt es darüber irgendwo rechtssprüche bzw infoquellen?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wie du schon sagst, Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Entsprechend kann er nicht gepfändet werden. Das ergibt sich aus der Natur des Vertragsverhältnisses zwischen dem Händler, dir als Nutzer und dem Eigentümer des Fahrzeugs, der Leasinggesellschaft. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft wirst du einen Punkt finden der sich Freistellung von Rechten Dritter nennt. Dieser Punkt sagt nichts anderes aus, dass das Fahrzeug nicht als Sicherheit für Forderungen dient welche nicht direkt vom Eigentümer (Leasinggesellschaft) stammen. Es gibt hierzu kaum Bücher oder Literatur, da Leasing in Deutschland durch Rechtssprechung geregelt ist. Aber wie gesagt, lies die AGB`s durch und da speziell den Punkt "Freistellung von Rechten Dritter". Salopp formuliert, man das Eigentum des Leasinggebers nicht bei dir pfänden".

    Nachtrag: Die Leasingsonderzahlung ist eine Mietvorauszahlung. Die monatliche Leasingrate setzt sich also aus der anteiligen Leasingsonderzahlung plus deiner monaltichen Zahlung zusammen. Diese Mietvorauszahlung gehört der Bank, aus ihr leitet sich eine Nutzungsüberlassungsverpflichtung der Bank ab. Gleichzeitig dienst sie natürlich auch als Sicherheit. Ich hab in zehn Jahren als Angestellter einer großen Leasinggesellschaft nie erlebt, dass jemand die Mietvorauszahlung pfänden wollte.

  • Mpu
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein er gehört Dir ja nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn erst mal wegen der Kontenpfändung die Leasingrate nicht mehr bezahlt werden kann, dann stellt sich die Frage eh nicht.

    Ich denke mal, es kommt wie immer bei juristischen Fragen darauf an.

    Wenn du bei Abschluss des Leasingvertrages einen Eigenanteil gezahlt hast, dann ist da durchaus was zu holen. Wenn der Wagen vollständig geleast ist, dann sieht das wieder anders aus.

    Quelle(n): @ich bin neugierig Danke, der Begriff fiel mir leider nicht ein. Aber die Mietsonderzahlung bezieht sich auf die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrages. Ist halt ein Rechenexempel, ob da hineingepfändet wird. Wirtschaftlich mag das sinnfrei sein, aber ich halte es rechtlich für möglich, vor allem bei einem jungen Vertrag und einer hohen Mietsonderzahlung.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das kann er nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ne kann er nicht ist ja nur geliehen der wagen

    ja in den agb von deinen Leasing vertrag

    und es kann nur gepfändet werden was dein Eigentum ist, weiss auch jeder, sobald man den Leasingvertrag vorlegt ,ist das auch kein Thema mehr .

    dazu brauch es keine Rechtssprechung so steht es im gesetzt

    und ich kenne viele mit Leasingvertrag wo gepfändet werden sollte und beim wagen konnte man nichts machen

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