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fahrt zum tüv ohne zulassung?

darf ich ohne zulassung und ohne kennzeichen aber mit der deckungskarte der versicherung zum tüv fahren?

19 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi...

    Siehe StVZo § 19 Stand 1. März 2007 !!!!!

    Absatz 5 dieses Paragraphen :

    (5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

    Nachzulesen, wie gesagt, in der Strassenverkehrs - zulassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland...falls du deine Frage überhaupt darauf beziehst...

    Gruß Hennes

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz klares NEIN !!

    Gruß D.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf gar keinen Fall.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, aber Du darfst Dir schon mal die Kennzeichen anschrauben, auch ohne Zulassung, um damit zum Tüv zu fahren

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ergänzend zu dem,was Hennes geschrieben hat: Ja,Du darfst,denn du kriegst das Fahrzeug ja nur zugelassen mit TÜV und ASU.Stand die Tage in einer Motorradzeitschrift

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo Sascha,

    fahre einfach zu Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren und lasse dir überführungskennzeichen geben. Kosten: ca. 150 Euro. Dann kannst du damit zur Zulassungsstelle. ...aber die Fahr bitte mit nem anderen Fahrzeug ja :-)

    kleiner Tipp: wenn du eine Werkstatt kennst oder einen Autohändler, frage ihn einfach ob du dir seine Händlerkennzeichen leihen kannst. ...gegen. z.b. 50 Euro. Ist schneller für dich und fast ohne Zeitaufwand. Ich habe das schon zwei mal gemacht bei eihem Händler, okay er wollte mir die schilder nicht geben sondern mein Auto selbst da hin fahren, aber für 60 Euro war das okay.

    wichtig: auf keinen Fall ohne Zulassung fahren, wenn du z.b. gegen eine neue Mercedes S-Klasse auffährst und schuldig bist, bist du eventl. für den Rest deines Lebens in der Schuldenfalle .... son Auto kostet mal in der höheren Klasse ne viertel Mille Euronen.....

    viel Spass und gute Fahrt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du das Gefährt auf nen Hänger Packst .. dann darfst du das .. Scherz bei seite.. Natürlich darfst du das nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein das darfst du nicht, ohne Zulassung darfst du

    nicht im Strassenverkehr teilnehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi

    Ja du darfst mit Deckungskarte und den Papieren direkt zum TÜV und dann zur Zulassung. Aber nur auf den direkten Weg!!!

    Du darf auch mit einen gerade Abgemeldeten Kfz noch nach Hause fahren. Aber immer nur auf den direkten weg und nur im gleichen Landkreis

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das darfst Du nicht. Du benötigst Überführungskennzeichen, um das Fahrzeug zum TÜV oder einer anderen technischen Überwachungseinrichtung zu fahren.

    Die Zulassung bekommst Du dann nur mit Fahrzeugbrief, gültigem Nachweis einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO und gültigem Nachweis einer AU, deinem Personalausweis und der Deckungskarte bei der Zulassungsstelle.

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