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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Muss ein 84 jähriger noch Flur und Keller putzen?

Muss ein 84 jähriger noch den Flur und Keller in einer Mietwohnung putzen ,obwohl es einen Hausmeister gibt,oder ist er davon befreit?

23 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    laut vertrag ist er es.

    wenn er es körperlich nicht kann, muss er jemanden finden, der für ihn den flur macht.

    leider, aber so ist es nun mal.

    der hausmeister ist auch nicht dazu verpflichtet, ihm den flur zu putzen. wenn der hausmeister für alle mieter den flur macht, so lässt er sich natürlich dafür bezahlen und das wird dann auf die mieter umgelegt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Mietvertrag und seine Gültigkeit sind vom Alter des Mieters unabhängig. Wenn aber eine Hausgemeinschaft dazu neigt, diesen alten Mieter gegen alle soziale Rücksichtnahme zu diesen Dienstleistungen heranzuziehen, so ist das in meinen Augen ein Armutszeugnis. Nicht für den alten Herrn übrigens!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich denke er muss es nicht machen wenn e szu den aufgaben des hausmeisters gehört. ich als nachbar würde es für ihn sonst einfach mitmachen. da ist er doch sicher dankbar

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Wenn zur Wohnungsanmietung auch das Putzen von Flur und Keller gehört, dann muss auch ein 84-jähriger noch Flur und Keller reinigen. Er kann aber jemanden bitten, diese Arbeit für ihn zu erledigen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn er als mieter verpflichtet ist, entbindet ihn das alter nicht davon. allerdings wäre es nicht mehr als höflich, wenn ihm die mitmieter im haus diese arbeit abnehmen würden, vorausgesetzt, dass er dies will.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt auf den Mietvertrag an. Wenn Flur und Keller durch den Mieter geputzt werden, ist sie dafür Verantwortlich - sie muß es nicht unbedingt selbst machen - Sie kann die Arbeit an den Hausmeister weiterleiten, aber muß dafür auch die Kosten tragen. Der Hausmeister wird von den anderen Mietern getragen, die Ihre Putzordnung auch selbst ausführen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na ich weiß nicht wie das Rechtlich ausschaut . Aber ich denke die Nachbarn könnten sich doch absprechen, wer es übernimmt. Bzw. abwechselnd. Das wäre doch mal nett .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er noch fit dafür ist, warum nicht. Wenn nicht, kann ja ein Nachbar die Treppe für ihn putzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sicherlich gibt es dafür keine feste Regelung.

    Aber der Anstand gebietet an sich, ihn davon zu befreien, sofern er die Putzarbeiten nicht selbst gerne verrichten möchte. Denn manche Menschen in diesem Alter bleiben mitsamt den Aufgaben fit, die sie in Eigenverantwortung ausführen. Ehrensache ist das für sie. Doch sollte es ihm schwer fallen, sollte er damit nicht mehr belastet werden, so meine ich.

    Ein anderer oder die Mietergemeinschaft könnte sich ja stark machen für eine Umverteilung o. g. Putzarbeiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo .-)

    wir wohnen in deutschland da ist in dieser richtung nichts unmöglich:-))

    nee da soll der hausmeister einmal ran ansonsten einfach den putzplan ändern ... und die alte dame von deutscher putzsucht befreien ...:-))

    liebe grüße petra

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