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ich bin 62 Jahre (w) und habe 45 Arbeitsjahre. Kann ich ohne Abzug in die Rente gehen?
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
mein letzter Wissensstand ist: Du kannst als Frau erst mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Vorher werden dir pro Monat früher 0,3% abgezogen, d. h. ein Jahr früher 0,3 mal 12 =3,6 %. Dieser Abzug bleibt bestehen solange du Rente beziehst.
Wenn du gehen willst, stell möglichst bald den Antrag, bei dem momentanen Chaos in der Gesetzgebung kann morgen schon alles anders sein.
- OLv 7vor 1 Jahrzehnt
rentenberechzigt bist Du, bekommst aber für jedes Jahr, dass Du eher in Rente gehst einen gewissen %- Satz abgezogen, 0,3% pro Monat, also 3,6%/Jahr
- AliceDasWunderLv 6vor 1 Jahrzehnt
So pauschal kann man das nicht sagen, es gibt jede Menge Sonderregelungen. Hier kannst du zunächst einmal nachlesen:
http://www.ihr-rentenplan.de/html/rente_frauen.htm...
Doch solltest du dich auf jeden Fall bei deiner Rentenkasse informieren und dir am besten ausrechnen lassen wieviel du bekommst und ob du evtl. Abzüge hast (durch Kindererziehungszeiten z.B., o.ä)
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Rente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Rentenjahre*)
Geboren in der Zeit von 10.1938 bis 12.1947
Die Altersgrenze von 63 Jahren wird in Monatsschritten auf 65 angehoben. Wenn Sie die Rente früher beanspruchen, müssen Abschläge zwischen 6,6 und 7,2 Prozent in Kauf genommen werden.
01.1940-12.1941 Geborene mit mindestens 45 Jahren Pflichtbeiträge (oder Vorruhestand) genießen Vertrauensschutz: Abschlag nur zwischen 2,1 und 3,6 Prozent.
Ich rate Dir auf jeden Fall zu einer Beratung durch die Rentenversicherung vor Ort.
Wann diese Termine an Deinem Wohnort stattfinden, kann Dir Deine Stadt-/Gemeindeverwaltung/Bürgerbüro usw. sagen. Zu diesem Termin nimmst Du Deine Rentenunterlagen mit und erhätst den Rat vom Fachmann.
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- MyladyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich bekomme seit einigen Jahren jedes Jahr eine Benachrichtigung über meine Rente, wie sie jetzt wäre und wie mit 65, wenn die Einzahlungen in etwa gleich bleiben. Die müsstest du auch bekommen. Da müssten dann deine Fragen auch beantwortet sein. Wenn nicht:frage bei der Rentenstelle nach. Die ist der sichere Anlaufpartner.
- gewola2001Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Leider kannst du noch nicht abschlagsfrei in Rente gehen. Es gibt auch die Jahres-Regelung nicht mehr ( 45 ) Nach Auskunft der LVA Landshut ist das alles hinfällig.Sie konnten mir nicht mal meine evtl.Rente ausrechnen.Die Herren gaben mir als Antwort :wir wissen was jetzt ist,nicht was in 5 Minuten ist.
- ↓Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Du bekommst bis zum 65 Lebensjahr etwas weniger an Rente, mit 65 Jahren dann die volle Rente. Du kannst Dich aber auch bei Deiner Rentenkasse beraten lassen.
- vor 1 Jahrzehnt
eigentlich ja, denn nach 45 Arbeitsjahren hat man Anspruch auf Rente.Aber die Lehrjahre zählen nich dazu...
Hast du denn schon nen Rentenbescheid bekommen???
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, ohne Abzug leider noch nicht. Aber ich glaube durch die Jahrgangstaffelung, mußt Du auch nicht bis 65 Jahre arbeiten, dabei bin ich mir aber nicht ganz so sicher.