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Gibt es irgendwo eine Festlegung bezüglich Bafög und Kindergeld für BW?

Also ich suche die ganze Zeit nach etwas Schriftlichem. Etwas, das Auskunft über den Zusammenhang zwischen Bafög und Kindergeld gibt. Hat jemand einen Link oder so? Ich erhalte elternunabhängiges Bafög. Es ist erlaubt, bis zu 400 € im Monat dazu zu verdienen. Ich bekomme 200 €. Und die Kindergeldstelle verweigert mir das Kindergeld, weil sie das Bafög als Einkommen anrechnet. Bei allen anderen Mitschülern ist das nicht der Fall. Leider kommt mein Kindergeld von der Besoldungsstelle und nicht vom Arbeitsamt, da meine Mutter Beamtin ist. Kann mir jemand helfen?

3 Antworten

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Kindergeld zählt nach dem BAföG nicht als Einkommen und wird somit nicht auf den Bedarf angerechnet. Empfangsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern.

    siehe:

    http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/p...

    zusätzlich:

    Die Liste der Einkünfte und Bezüge, die das Kindergeld gefährden können, ist lang.

    Hier die wichtigsten Einkunftsarten:

    - Ausbildungsvergütungen.

    - Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers.

    - Netto kassierte Bezüge aus einem 400 Euro-Job.

    - Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte vom 1. Euro an.

    - Gesetzliche Renten und Unfallrenten.

    - BAföG mit dem Zuschussanteil.

    Die Aufzählung ist nicht erschöpfend.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Einkommensgrenze beim Kindergeld (Arbeitsagentur) liegt doch eigentlich bei 7680 Euro im Jahr.

    Sollte es für Schüler eine niedrigere Grenze geben?

    Sollten Beamtenkinder weniger verdienen dürfen?

    Warum wird das gesamte BAföG und nicht nur der Zuschuss - wie sonst üblich - angrechnet?

    Mit diesen fragen bewaffnet würde ich mich an die Besoldungsstelle wenden und nach den angewendeten Paragraphen fragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du schon mal im Bafög-Gesetz nachgeschaut da müsste so was drinstehen. Du kannst auch die vom Bafög-Amt fragen die geben über so was Auskunft.

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