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Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungTrivialwissen · vor 1 Jahrzehnt

Wenn mein Vater mit meiner Frau einen Jungen zeugt, ist das Kind dann mein Halbbruder oder mein Stiefsohn?

Update:

@proudy: ich versuche mich mit solchen Fragen auf andere Gedanken zu bringen, aber irgendwie hat die genannte Konstellation auch wieder was trauriges, wie ich gerade erst selber bemerke...

18 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Erstens mal Halbbruder, und wenn Du bei der Frau bleibst auch Stiefsohn. ###

  • Windi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hm, zunächst mal mein Beileid...

    Aaaaber - das dicke Ende kommt ja erst noch - der Bub wär dein Sohn!

    Vor dem Gesetz ist nämlich der Vater eines Kindes zunächst einmal der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. (BGB § 1592)

    Solange du also nicht eine Vaterschaftsklage einreichst, mit einem hieb- und stichfesten Argument, dass du ned der Vater bist (z.B. In-Flagranti Fotos, Geständnis eines der beiden, Zeugungsunfähigkeit Deinerseits, etc.), ist er erstmal dein Sohn.

    Biologisch ist er Dein Halbbruder, weil - Blut ist dicker als Wasser. Stiefsohn kann er nicht sein, da hier davon ausgegangen wird, dass keine biologische Verwandschaft besteht :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich würde sagen stiefkind und stiefbruder

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du jedenfalls bist der Gears....te

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er wäre Dein Halbbruder Und Dein Stiefsohn und das Ganze wäre eine Zumutung ! Denn Du wärst vor dem Gesetz der eheliche Vater !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sowohl als auch ;-)

    da es dein vater ist der mit einer frau ein kind zeugt,ist es dein stiefbruder.da die frau aber deine frau ist und sie dieses kind mit in die ehe bringt,ist es auch dein stiefsohn.

    tolle situation,ich hoffe du erlebst das nicht wirklich ....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ehebruch ist das ;-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    WEDER NOCH!! Unabhängig vom Erzeuger, ist das in der Ehe geborene Kind als ehelich anzusehen. Es kann also nicht der Stiefsohn sein. Da ein Kind nicht der Halbbruder des Vaters sein kann, scheidet auch diese Möglichkeit aus.

    Nun könnte es jedoch sein, daß diese Konstellation nicht den "Segen" aller Beteiligten findet und der Ehemann seine Frau auf den Mond schießt. Also die Scheidung einreicht und die Vaterschaft anfechtet. Dann, wenn das erfolgreich abgeschlossen ist, ergibt sich folgendes: Das geborene Kind ist auch dann nicht der Stiefsohn, wohl aber der Halbbruder. Jetzt alles klar??

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beides.

    Genetisch nicht bedenklich ... moralisch vllt. schon.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Scheißsituation würde ich erst mal sagen

    kommt drauf an wie du es haben möchtest, bleibst mit der frau zusammen wäre es dein stiefsohn, wenn nicht dein halbbruder

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