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Vertragsbindung bei DSL und Telefon Verträgen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Ich habe 2006 vei einem Ortsansässigen Anbieter einen 2 Jahresvertrag für Telefon und DSL abgeschlossen. Jetzt bin ich im November 06 aus beruflichen Gründen ca 50 km entfernt verzogen und mein Anbieter besitzt dort keine Verfügbarkeit mehr. Meine Kündigungen akzeptieren diese nicht bzw. erst zu 2008 und wenn vorzeitig nur bei Zahlung einer hohen Abschlagssumme.

Bitte helft mir, ich kann mir 2 Anbieter nicht leisten. DANKE!

Update:

Danke für die schnellen Antworten

Das ist

"Osnatel"

5 Antworten

Bewertung
  • Windi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich stimme im Wesentlichen meinem Vorredner zu, hab aber noch einen Zusatz:

    Lies den Vertrag, den du unterschrieben hast, nochmal gründlich durch. Vertragsgegenstand ist nämlich die Bereitstellung von DSL und Telefon am Standort des Kunden. Normalerweise ist es nämlich so, dass, wenn eine Fortsetzung der Dienstleistung am neuen Standort nicht mehr möglich ist, du normalerweise auf alle Fälle berechtigt bist, ausserordentlich zu kündigen! Steht dies nicht im Vertrag, geh zum Verbraucherschutz, das ist meiner Ansicht nach dann nämlich eh sittenwidrig, also anfechtbar.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das klingt sehr unseriös, ich würde mir das nicht gefallen lassen.

    Frag doch mal Deinen neuen Anbieter, die kennen sich mit sowas aus. Und werden manchmal sogar für ihre Kunden tätig, indem sie Kontakt mit deinem alten Anbieter aufnehmen.

    Notfalls würde ich einen Anwalt einschalten, ist immer noch billiger als jahrelang doppelt zu bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wieder ein "Laden" den man sich negativ merken muss!

    Üblicherweise lassen einem die Anbieter bei einem Umzug dann freiwillig kostenlos vorzeitig aus dem Vertrag raus, wenn am neuen Wohnort der Anbieter keine Leistung erbringen kann. Umzug muss eventuell mittels Meldebestätigung "beweisen" werden (sonst könnte ja jeder kommen und einfach nur behaupten er zieht um, um aus einem Vertrag zu kommen).

    Nicht klein beigeben. Verbraucherzentrale oder vielleicht sogar RegTP (oder wie auch immer der Laden gerade heißt), wären gute Ansprechpartner für Hilfe

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was ist das denn für ein S...laden ??? Nenn ihn doch ruhig.

    Wenn die am neuen Wohnort nichts zur Verfügung stellen können, haben sie auch keine Möglichkeit zu kassieren.

    Regionale Verbraucherzentrale und Regulierungsbehörde

    http://www.bundesnetzagentur.de/enid/020cee0e54505...

    einschalten lautet mein Tip !!!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann mich der Meinung von ELA nur anschließen. Aber auch die Verbraucherzentralen können Dir hier weiterhelfen.

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