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Kunde ruft Taxi, Taxi kommt, Kunde steigt nicht ein, weil auf den Rädern keine Radkappen sind?

Er verweist auf die StVZO, wonach auf den Rädern Radkappen sein müssen, weil das Fahrzeug ja auch mit Radkappen ausgeliefert wurde.

Kunde verweigert Zahlung der Taxi-Anfahrt.

Darf er das?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich würd die Männer mit den weißen Kitteln rufen... die kennen sich mit solchen Patienten bestens aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Kunde ist natürlich König und darf fast alles. Du solltest ihn aber darauf hinweisen, das er solche Sonderwünsche schon bei der Bestellung ansagen sollte. Ein Exemplar der StVZO brauchst Du ihm nicht auszuhändigen. Suche Dir schnell einen anderen Fahrgast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, denn die Anfahrt wird i.d.R. sowieso nicht verrechnet. Man kann auch ein Taxi rufen und dann einfach nicht erscheinen. Kein Taxiunternehmen wird einem dafür eine Rechnung stellen (ganz abgesehen von vielen 'Juxbestellungen')

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte ein Taxi rufen, wenn man eins braucht. Wenn das Ding dann da ist und dem Augenschein nach einsatzbereit ist, sollte man es nutzen. Wenn Du es nur wegen fehlender Radkappen wegschickst, dann sollte der Fahrer von Dir die Anfahrt abkassieren und Dich anschließend übel herbeleidigen - der macht das nämlich nicht aus Spaß, sondern weil er Geld verdienen muß.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Mein Lieber, Fuhrparkunternehmer pflegen ihre PKW´s. Wenn sie ohne Radkappen fahren dann sind dies Felgen die keine benötigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    welche Vorschrift soll das denn sein? Radkappenvorschrift?

    Der ADAC empfiehlt sopgar bei z.B.Winterreifen keine Kappen aufzustecken, da die sich sonst durch Schnee - wehen- etc. lösen könnten. Ausserdem sind Taxianfahrten i.d.R. Unternehmerrisiko, die werden bei Weiterfahrt ja auch nicht berechnet- oder irre ich mich da?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich denke mal er muss die Anfahrt zahlen denn er hätte sagen müssen das er ein Taxi mit Radkappen wünscht , noch zu deiner Behauptung das Radkappen Vorschrift sind diese ist falsch , wer Dir so was erzählt hat den kannst Du wenn Du Ihn das nächste mal siehst fragen welcher Paragraph das sein soll !!!!!!

  • Mu6
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Und was ist mit den ganzen Winterraderfahren, die auch keine Radkappen nutzen- das ist nicht Vorschrift- meines wissens.

    Der Kunde ist schon in der Pflicht - hier .

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