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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieSonstiges - Freunde & Familie · vor 1 Jahrzehnt

Wenn ich meinen Mann im Wald aussetze, bekomm ich dann eine Haushaltshilfe vom Staat gestellt???

;-)

;-)

21 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    jep,....habe gerade einen neuen bundestag-beschluß im radio gehört......jede frau gleichen problems bekommt zwei von den chippendales als trost für erduldete schluderlümmel.....;-))))))))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz bestimmt, denn wenn der nicht zu Hause geholfen hat, dann gehört er ausgesetzt, damit er mal merkt, dass es so nicht geht. Grins* ;-)))

    Die Haushaltshilfe darf sich aber nicht als Bumerang erweisen, dann hast du eventuell doppelte Arbeit.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dass man seine Oma an der Autobahnraststätte anbindet und dann sorglos in Urlaub fährt, ist inzwischen allgemeiner Brauch.

    Dass man aber seinen lieben, treusorgenden, alleinverdienenden, dazu noch gutaussehenden, großgewachsenen, promovierten und charmanten Mann einfach so im Wald aussetzt, ohne Handy, ohne Fernbedienung, ohne seine Quitscheente, ohne Navigationsgerät (SIE HABEN IHR ZIEL ERREICHT) finde ich zwar recht originell aber auch ein wenig herzlos. Sind denn die lieben Schwiegereltern damit einverstanden?

    Also wenn alles geklappt hat, und er dann auch dort bleibt, dann solltest du beim Bundeshaushaltshilfenministerium deinen Antrag stellen. Vergiss aber nicht, den Antag stichhaltig zu begründen und deine Steuerklasse zu ändern. Sonst zahlst du am Ende noch drauf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    grundsätzlich gibt es fördergelder von der eu,

    da es sich bei den deutschen mann um eine aussterbende rasse handelt

    es ist zwar artgerecht und "gewohnheitsrecht der frau" ihn im wald stehen zu lassen

    jedoch öffentliche gelder bekommen sie nur auf antrag und nachweis.

    daher

    a) nur wenn der förster den empfang bestätigt

    und

    b) es sich nicht um einen privatwald handelt

    oberförster im ruhestand

    onkel otto

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wohl eher ne Rechtsbeihilfe vom Anwalt wenn Dein Mann das jetzt nicht so gut findet wenn Du ihn in den Wald bringst....aber versuchen kannste das ja mal, aber vergiss nicht die Zeitung darüber zu informieren oder das Fernsehen mit kamera und allem pi pa po dann noch bisschen vermarkten und dann kannste Dir die Hilfe auch ohne Staat leisten....grins

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst ihn höchstens auf dem Finanzamt absetzen als "außergewöhnliche Belastung". Vorrausgesetzt er macht auch "Sonderausgaben".;-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aber sicher doch du musst dir nur den Antrag dafür bei deinem zuständigen Amt einholen und ausgefüllt wieder abgeben.

    Bedenke aber das du deinen Mann auch zum Abschuss durch den Förster im Silberwald frei geben solltest. Dann hat es das Amt leichter in der Bereitstellung der Haushaltshilfen

  • vor 1 Jahrzehnt

    vom staat kriegste nix, aber du kannst ihn tauschen gegen die 7 zwerge die erledigen dir alles

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das so wäre,setze ich meinen auch aus.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann bekommst du die Schwiegermutter ins Haus

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