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Unfall in der Probezeit?

Meine Freundin hatte gestern einen Unfall mit dem Auto. Sie hat leider schuld und den Führerschein auf Probe. Beide Autos sind Totalschaden, es ist aber niemand zu schaden gekommen (gott sei dank). Jetzt hat sie angst den Führerschein zu verlieren. Meine Frage ist, kann das passieren oder was kann jetzt alles passieren?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Allgemein kann man das nicht beantworten. Es kommt u.a. auch darauf an, wodurch sie den Unfall verschuldet hat. Eine Nachschulung ist fast sicher, wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde. Wenn sie der Aufforderung an einem entsprechenden Aufbauseminar teilzunehmen nachkommt, kann sie den Führerschein behalten. Nur die Probezeit verlängert sich von zwei auf insgesamt vier Jahre.

    Direkt entzogen wird die Fahrerlaubnis nur bei schwerwiegenden Verstößen wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder vorsätzlichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, aber davon gehe ich nicht aus. Dann wäre wahrscheinlich auch eine Beschlagnahmung des Führerscheins vor Ort durchgeführt worden.

  • Thomas
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ne den Führerschein kann Sie behalten....Es folgt nun eine Nachschulung, die nicht billig wir, und die probezeit erhöht sich auf 4 Jahre,......echt blöd tut mir leid.....viel Glück...Mfg. TH:

  • vor 1 Jahrzehnt

    sie muss auf jedenfall zur nachschulung wenn polizei dabei war,

    sonst ist der lappen gleich weg

  • Mu6
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nachschulung,

    Punkte,

    Probezeitverlängerung

    Einstufung in eine höhere Versicherungsklasse

    Wenn es der erste Unfall war ist der "Deckel" noch nicht weg, aber bei dem nächsten, noch so kleinen Anlass!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das liegt wohl im Auge des Betrachters,wie schon geschrieben das entscheidet die Polizei/das Gericht!

    Aber so glimpflich wird sie wohl nicht davon kommen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das kann hier niemand sagen,das entscheidet die polizei,bzw ein gericht

  • vor 6 Jahren

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ..grundsätzlich, wenn niemand verletzt wurde ( das wäre dann formaljuristisch eine Straftat)...wird es möglich sein, dass die Probezeit verlängert wird..erste Regel!!

    Sich beim Unfallgegener persönlich entschuldigen...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kann man hier nicht beantworten. Es wurden ja hier keine konkreten Angaben zum Unfall selbst und der Ursache gemacht. Das kann auch recht unterschiedlich sein, von einfaches Verwarngeld, über Bußgeld mit Punkten, Nachschulung, Verlängerung der Probezeit bis zum Führerscheinentzug bei schweren Verkehrsstraftaten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vermutlich wird sie noch einige Stunden Übung in der Fahrschule absolvieren müssen.

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