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leistungen für hartz IV empfänger?

wir wollen ein zweites Kind. Ein Elternteil ist berufstätig, wir erhalten zusätzlich Hartz IV - Gelder. Welche Sonderleistungen erhält man als Hartz IV- Empfänger für Schwangerschaft, Geburt und notwendigen Wohnungswechsel

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich würde mit dem zweiten Kind warten bis die finanzielle Lage besser ist und mich nicht auf den Staat verlassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Frag doch mal beim Amt nach, die wissen es doch ganz GENAU. Hier kriegst Du nur Thesen aufgetischt. Außerdem würde ich auch warten, bis es finanziell wieder besser aussieht.

    Und es nervt: alle wollen nur haben, haben, haben ohne mal was dafür zu tun. Es geht immer nur darum, was steht mir zu, wo kriege ich her..., was gibt mir der Staat.

    Es ist zum würgen.

    Danke für an die Daumen-Runter-Fraktion, aber irgendwann ist mal genug. Am Tag gehen hier ein Haufen Fragen zu genau diesem Thema ein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die liebe zu kindern in allen ehren.

    nö ne ich les nich richtig oder?

    ihr könnt euch zweieinhalb nicht ohne den staat ernähren und wollt noch mal ein kind?

    ich glaubs nich!

    echt ohne worte!!!!!!!!!!!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was die Zuschüsse vom Amt angeht, geh doch mal hin und frage freundlich nach. Die können dir besser Auskunft geben, als wir.

    Überlege dir aber, ob du nicht noch warten willst, bis sich eure finanzielle Lage ein wenig verbessert hat. Wäre für eure Kinder auch gut.

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  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du bekommst nur das notwendigste an Unterstützung vom Staat. Ich würde mit dem 2 Kind noch warten bis sich die Finanzielle Lage gebessert hat. Die Unterstützung vom Staat kann sich bald ändern, heutzutage weiß man nie was unsere Regierung noch alles ändert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier, bitte schön:

    http://www.familien-wegweiser.de/

    Da sind alle Infos drin. Musst nur noch nachschlagen!

    Quelle(n): TV Klar, Heft 12/07 "kurz notiert"
  • vor 1 Jahrzehnt

    Bitte beachte ,daß Du alles beim Amt beantragen kannst. Du mußt es nur vorher tun,damit diese Ansprüche nicht verloren gehen. Wenn schon einer von Euch beiden arbeiten geht,dann sollt Ihr auch die Sonderleistungen erhalten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schwangerschafts-Zuschlag (nach der 12.Woche), Erstlingsausstattung, Geld für Renovierung der Wohnungen,

    Alles nur auf Antrag. Es ist außerdem bei der Erstlingsausstattung und der renovierungskosten möglich, dass die ArGe einen Kassenzettel als Beleg über Verbleib des Geldes anfordert. Also immer schön Kassenzettel aufbewahren

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