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Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrAuto-HiFi · vor 1 Jahrzehnt

Wie laut darf man eigentlich im Auto Musik hören?

Kann man eine Strafe kriegen, wenn man an der Polizei vorbeifährt und die Musik voll aufgedreht hat..oder ist das jedem selber überlassen..hauptsache man hört den Notarzt noch?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Na klar kriegste die. Nur so laut das Du noch den übrigen Strassenverkehr wahrnehmen kannst. Also wenn Du deinen Verstärker eingebaut hast dann stell ihn so ein das der Klang gut ist und nicht nur auf Lautstärke zielt, ist sowieso besser.

    Gruß

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte schon noch den Straßenverkehr wahrnemen können, also Sirenen, Hupen, usw.

    Ich finde dass man innerhalb von Ortschaften sowieso die Musik auf "Zimmerlautstärke" haben sollte. Zwischen Ortschaften ist es ja egal, aber Innerorts finde ich es total nervig wenn eins von diesen "Bumm bumm Autos" vorbeifährt, das ist einfach nur nervig und total daneben, wenn die "gerade erst 18 gewordenen" ihre tolle Musik nur für andere hören

    Strafen würden dich, soweit ich weiß, nicht erwarten wenn deine Musik zu laut ist.

    Außer in Ortschaften während den Ruhezeiten, also 13-15 Uhr und 22-08 Uhr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns ist es Vorschrift, bei fahrendem Wagen die Musik nicht hoeher aufzudrehen als das Betriebsgeraeusch des Wagens im Innenraum ist, da man nur so hoffen kann, Sirenen und Defekte am Wagen (Platter Reifen, etc.) rechtzeitig zu hoeren. Bei den meisten Autos bedeutet das ca. 70 dBA, oder kraeftige Zimmerlautstaerke.

    Quelle(n): New Zealand Road Code.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    da gibt es mehrere Gesichtspunkte,

    ersten es steht da im Paragraphen 1 der Strassenverkehrsordnung:

    du darfst die oder den anderen nicht mehr wie unbedingt nötig belästigen, behindern oder so,

    das heißt doch man darf sich nicht wundern wenn man bei rot an der Ampel steht, und jemand an die Tür klopft und meint bei mir fliegen die Scheiben gleich raus, und das im Takt ihrer Musik, oder so

    nein ist schon richtig es gibt ne Hörgrenze, beim fahren muß man das um sich herum noch hören können, wenn ein Radlager sich meldet, wenn jemenand sich durch hupen bemerkbar macht, ne Fahrrad Klingel ist schon extrem, aber warum nicht, träg auch zur Verkehrssicherheit bei, oder so

    also solaut wie ich will get nicht, das sagt dir die Polizei aber auch dann wenn sie dich mal mit voll aufgedrehter Anlage erwischt, die kennen da auch keinen Spaß mehr, weil schon dadurch zu viel passiert ist,

    gerade Sonderzeichen Unfälle, da gibt es Leute die bei grün über die Kreutzung wollen und dann im letzten Moment erst merktren das sich vor ihnen eine Rote Wand aufbaute, die sagten dann hinterher ich hatte doch grün, und ich hab kein Martinshorn gehört, konnten sie auch nicht bei dem Lärm in ihrem Auto, wenn das dann auch noch ein paar Fußgänger gehört haben und bestätigen, ist die Feuerwehr doch im Recht gewesen, oder so soll dann sehr teuer werden,

    manche Leute würde noch leben wenn die Lautstärke weniger gewesen wäre und der Autofahrer sie gehört hätte, eh er sie platt gemacht hat,

    ich hab auch schon Autos gesehen da war der Lack abgesprungen und gerissen, weil der Schall daran zulange und zuviel gearbeitet hat,

    mfg

    rjs

    Quelle(n): na ja
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist wichtig, daß die Verkehrssituation zu jeder Zeit erkannt wird und sich keine Beeinträchtigungen auf die Konzentration des Fahres ergeben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    solange du das rettungsauto hinter dir noch hören kannst ist alles okay.

    Quelle(n): du ahnst gar nicht wie sehr es zum kotzen sein kann auf dem weg zum einsatz von irgendeinem (bevorzugt) technojünger ausgebremst zu werden weil der nich nur lärm hört sondern auch den rückspiegel nicht benutzen kann....*aus erfahrung spricht*
  • bate
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Hallo Wolfgang, erstmal haben speedy alle vor mir unrecht! Du musst Dich zu aller erst an die gesetzlichen Bestimmungen halten, d.h. Ruhezeit von 22-06 h (Gesetz). Danach besteht aber auch die Möglichkeit, dass Deine Stadt/Gemeinde zusätzliche Zeiten erlassen hat (z.B. Mittagsruhe 12-14 oder 15 h), dann sind auch diese bindend (Gemeindeverordnung). Zu guter Letzt bleibt noch Dein Mietvertrag oder die Hausordnung. Diese kann zwar weitere Einschränkungen machen, die aber nur im Innenverhältnis (zu den anderen Eigentümern/Mietern oder zum Vermieter) gelten. Deine Mitbewohner können Dir nicht wegen der Hausordnung die Polizei auf den Hals hetzen, wohl aber wegen der Gemeindeordnung! Du könntest aber wohl eine Abmahnung vom Vermieter bekommen, wenn Du die Hausordnung verletzt. Pauschale Zeiten gibt es nicht. Ich wohne seit drei Jahren in einer Gemeinde mit Ruhezeit von 12-14 h, vorher gabs das nicht (in einer anderen Gemeinde). Erkundige Dich! Gruß, Stefan

  • rronny
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Naja, wenn du auf freien Feld stehst, dürfte der Feldhamster schon nixs dagegen haben, dass das Auto bebt und die Scheiben rausfliegen ....weil die Bassrolle größer ist als das Auto. Innerorts sollte man schon "ohrenfreundliche" Lautstärke aus den Boxen quillen lassen. Es gibt nämlich auch in der StVO so nen Gummiparagrafen ..."Abspielen von lauter Musik" ...(genauso wie unnötiges Hin - und Herfahren) ..weiß net, sind dann wohl 10,- Euronen. Die kann man sich doch sparen.

    mfg ronny

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Österreich ist schon vorgeschrieben wie laut man im Auto Musik hören darf. Ab einer gewissen Dezibelzahl ist es strafbar, weil man dann die Sirenen und Hupen nicht mehr hört, weiß aber leider nicht, wie die Obergrenze lautet.

    Ich höre sehr gerne sehr laut Musik, hoffe mich erwischen sie nie, hab aber bis jetzt noch immer die Sirenen wahrgenommen, also so schlimm kanns dann noch nicht sein.

    lg

  • vor 1 Jahrzehnt

    du darfst so lange laut musik hören, bis dich jemand wegen ruhestörung anzeigt. deine mitmenschen und die umwelt dürfen durch zu laute musik nur nicht gestört werden...ich weiß das, hab grad erst führerschein gemacht :o)

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