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Kündigung eines Zeitmietvertrages. Unter welchen Umständen für den Mieter möglich??
Mein Freund und ich haben uns getrennt und möchten nun jeder in eine eigene Wohnung ziehen. Unser Mietvertrag läuft noch bis 31.3.2010 mit der Begründung auf Eigenbedarf der Vermieterin. Ist es uns möglich eine außerordentlich Kündigung auszusprechen? Würden wir damit durchkommen? Die Vermieterin ist mit einem Nachmieter einverstanden, aber es kann ja sein das wir niemanden finden. Müssen wir unter den Umständen bis 2010 dort wohnen bleiben??
4 Antworten
- kiki-GLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
schon auf grund dessen, das er eigenbedarf angekündigt hat, ist es euch möglich vorzeitig mit frist zu kündigen!
keiner kann erwarten das ihr solange wie der vermieter "euch noch braucht" dort wohnen bleibt.
aber für so eine kündigung müssen gründe vorliegen und im vertrag musst du sowas auch finden!
aber wie meine vorgänger schon richtig sagten, geh zum anwalt oder ÖRA ( öffentliche Rechtauskunft ) die setzen dir dann dann gleich ein dem entsprechendes schreiben auf!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vertrag ist Vertrag. Wenn du mit deinem Freund den Vertrag gemeinsam geschlossen hast, reicht es ja, wenn nur einer von euch in der Wohnung bleibt. Der andere zieht aus und zahlt die Hälfte der Miete.
- D@ggiLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn ihr keinen Nachmieter aufbringen könnt,müsst ihr eure Mietzeit dort wohnen bleiben.
Es ist vom Vermieter schon kolant,euch rauszulassen, wenn ihr einen Nachmieter vorweist,denn der Vermieter,kann auf die vereinbarte Mietzeit mit euch bestehen.
- vor 1 Jahrzehnt
Das Mietrecht wurde vor 2 oder 3 Jahren verbraucherfreundlicher. Aus wichtigem Grund kann man immer kündigen. Und so eine Trennung ist ein solcher Grund, oder ein neuer Job in einer anderen Stadt, etc. Aber mit einem Nachmieter tut Ihr Euch leichter.
Die Kündigungszeit beträgt 3 Monate.