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Wie alt muss man in deutschland sein um Motorroller fahren zu dürfen?
Vielen dank
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Mofa ( max. 25 km/h und 25 cm³ ) : ab 15
50er ( max 50 km/h und 50 cm³ ) bzw. 80er ( max 80 km/h und 80 cm³ ) : ab 16
Alles drüber : ab 18
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
0 Jahre für Motorroller bis 6km/h
15 Jahre für Motorroller bis 25 km/h
16 Jahre für Motorroller bis 80 km/h
18 Jahre für alles darüber.
- vor 1 Jahrzehnt
hallo,
du kannst mit 15 den rollerschein machen , allerdings darfst du dann nicht zu zweit fahren.
kannst 1 monat vorher anfangen, kostet ca. 500 Euro denke bist aber besser dran wenn du ihn mit 16 machst dann bezahlst du nur einmal und kannst den etwas größeren führerschein machen, da kannst dann auch zu zweit fahren. grüßle
- vor 1 Jahrzehnt
Mit 14 kannst du den führerschein machen, darfst aber erst ab 15 (kommt darauf an, wie schnell deine Maschine sein soll) fahren. Wahrscheinlich fällts trotzdem keinem auf, wenn du schon früher fährst. Ist zumindest bei dem Bruder meiner Freundin so...xD lg
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- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
MOFA-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h):
Mindestalter: 15 Jahre
Klasse M: Kleinkrafträder (Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³):
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A1: Leichtkrafträder (Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.)
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A: leistungbeschränkte Krafträder (Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.)
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A: leistungsunbeschränkte Krafträder (Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.)
Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
- vor 1 Jahrzehnt
15 Jahre - also kann man mit 14 mit dem Führerschein beginnen!