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Was passiert, wenn der Bundespräsident den/die rechtmäßig gewählten/gewählte Bundeskanzler/-in nicht ernennt?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dann Implodiert das Universum.....

    Ne,dann schmollt der nicht ernannte...

    Warum sollte er jemand nicht ernennen?Falls doch,muß neu abgestimmt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    tja was passiert dann

    ..ganz Deutschland liest Spiegel Focus und Co..weil jeder eine andere Idee hat was dann passiert

    ..in Berlin sind die Banken voll Bundestagsabgeordneter die mal eben einen Batzen Geld vorsichtshalber in die Schweiz schicken

    ..der amtierende Bundepräsident gönnt sich erstmal ein T-Bone Steak und ein Glas Rotwein und ist stolz darauf..etwas getan zu haben wozu noch niemand den Mut hatte

    ..das Parlament wird aufgelöst

    ..es gibt Neuwahlen und der ganze Zinnober geht von vorne los..den die Masse der Deutschen hat nur Bahnhof verstanden...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann muss entweder der Bundespraesident zuruecktreten oder der Bundestag muss einen neuen Kanzler waehlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das der Bundespräsident macht, dann muss er es Begründen. Und die einzige tragbare Begründung wäre, dass dies Verfassungswidrig ist. Was es eigentlich nicht sein kann, auch wenn der Kandidat eine verfassungswidrige Einstellung hat. Das heißt der Bundespräsident überschreitet seine Kompetenz und sollte sich überlegen gleichzeitig seinen Rücktritt einzureichen. Sonst wird das wohl jemand anderes tun.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kann er praktisch nicht. Falls er es doch machen sollte, wird der Bundestag innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes einen neuen Bundeskanzler wählen müssen. Es kann aber auch sein, dass der (Presse-)Druck auf den Bundespräsidenten so groß sein wird, dass a) ihn doch ernennnt oder b) zurücktritt und ein anderer Präsident den Kanzler dann ernennt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Amt des Bundespräsidenten ist ein Verfassungsorgan der Gewaltenteilung. Er soll verhindern , dass in Deutschland jemals wieder eine Diktatur , wie im Dritten Reich möglich gemacht wird. Ein rechtmäßig gewählter Bundeskanzler , wird jedoch immer ernannt werden.

  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Bundespräsident müsste eine gute Begründung haben die vor dem Bundes-Verfassungsgricht bestand hätte. Ansonsten muß er den/die Bundeskanzler/-in ernennen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann hat die Presse mal wieder fett was zum Schreiben

    und manche denken dann vielleicht mal wieder nach.

    Doch sowenig wie es das Christkind gibt, so oft wird das passieren!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann ist erst ma die ***** am Dampfen, nicht!?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dieser Fall wird nie passieren, und wenn doch ist dieser Staat am Ende

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