Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

spoon W fragte in Haus & GartenGarten · vor 1 Jahrzehnt

Kann man in seinem Garten (wenn man Grundstückbesitzer ist) dort auch wohnen?

Ein bekannter hat mir letztens gesagt man könnte in seinem Garten wohnen wenn man eigentümer von diesem grundstück ist.

Stimmt das?

Stimmt das auch das man solche bewucherte garten grundstücke günstig erwerben kann? Er meinte zu mir ab 300euro.

Ich wollte nur mal nachfragen ob so was möglich ist und ob man so was auch wirklich günstig erwerbe kann.

19 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    * Es gibt eine Kleingartenordnung und da kann man das nicht als dauer Wohnung nutzen, auch wenn es dein privates Land ist.

    Ist der Garten außer halb einer Kleingartenanlage, also kein Gartenverein, gibt es da auch Einschränkungen.

    Im Sommer kann es erlaubt sein, muß dann aber auch als 2.ter Wohnsitz angemeldet sein.

    Kosten eines Gartengrundstückes kommt auf die Lage und Gegend an, du kannst mit 2- 3 Euro pro m² rechnen.

    Bei 300 m² sind das schon 600 bis 900 Euro, billiger wird es nicht.

    Ich hatte in Berlin Buchholz (Rand Berlin) eine pacht Parzelle, mit Laube, Wasser , Abwassergrube und voll kultiviert, und Elektro.

    Den habe ich 1992 für 20 000 € verkauft, wurde vom verein so taxiert. Haben auch am WE da gewohnt.

    http://www.vgs-zumdreieck.de/rahmengartenordnung.h...

    § 4 Bauliche Anlagen in Kleingärten

    (1) Nach dem Bundeskleingartengesetz ist im Kleingarten ein Laube in einfacher Ausführung mit höchsten 24 m2 Grundfläche, einschließlich einer überdachten Freisitzfläche zulässig.

    Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

    Das Vermieten derselben ist nicht gestattet.

    Alle bis zum 3.10.1990 rechtmäßig errichteten bzw. genehmigten Bauten und Einrichtungen haben lt. Bundeskleingartengesetz § 20a Bestandsschutz.

    Das Dauerwohnrecht ist personengebunden und daher nicht vererbbar.

    Es erlischt mit dem Verkauf der Parzelle oder mit dem Tod.

    (2) Gerätecontainer und freistehende Toilettenhäuschen werden nicht genehmigt.

    .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einige Vorredner sagten es ja schon:

    Baugenehmigung prüfen lassen,

    und in Schrebergärten darf man nicht "fest" wohnen, also keinen Erst- bzw. Zweitwohnsitz oder ähnliches haben.

    Des Weiteren wäre es fraglich, auf welchen Komfort man verzichten würde. Denn trotz Baugenehmigung, sind so günstige Grundstücke meist nicht erschlossen.

    D.h. kein schickes Internet, kein fließendes Wasser, keinen Strom usw...

    Aber als Wochenend-partyhütte fände ichs genial...

  • vor 1 Jahrzehnt

    300 Euro?? Nein, das gibt es nicht. Er meint sicher Schrebergärten und die kauft man nicht, damit wird man auch nicht Eigentümer, sie mietet man. Diese Schrebergärten duerfen in absoluten 'Ausnahmefällen bewohnt werden. das hängt meistens mit der Geschichte der Anlagen zusammen., wann sie entstanden sind etc. Die neuzeitlichen Schrebergärten sind davon garantiert ausgenommen und auch Eigentümer/Mieterwechsel ist meistens damit verbunden, dass das Recht auf Bewohnung erlischt. Und Du musst auch davon ausgehen, dass Du dann, wenn Du irgendwo etwas kaufst nicht einfach wild darauf losbauen darfst. Du kannst Dich auf eine Luftmatratze auf Deine bewucherte grüne Wiese legen, aber Du darfst nicht ohne Baugenehmigung ein Häusschen errichten oder einen Campingwagen dauerhaft bewohnen.

  • Birgit
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es um einen Kleingarten geht, kommt es auf die Widmung an. Meistens darf man nur im Sommer dort wohnen. Beim "Ganzjährigen Wohnen" muß z.B. ein Kanal u.a. eingerichtet sein. In Wien wird das sehr forciert, damit man in den Wohnhäusern Wohnraum für Ausländer frei bekommt. Die Folge ist, daß diese Leute dann eine Villa bauen (Grundriß je nach Gartengröße 35 oder 50 m²), mit Stock und 100m² Kellerstüberl, Terrasse,Pool, Platten - alles eingerahmt von Thujen und sonst nur Rasen. Gärten sind das keine mehr. Aber sie sind "ordentlich gepflegt" und daher in den Vereinen beliebt. Solche wurden bei uns in der letzten Versammlung prämiert als "schönste Gärten" - die bei denen es blüht, wurden ignoriert.

    Mein Motto: lebendige Vielfalt statt langweiliger Einfalt.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Windi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hm, ich wüsst nicht, wer was dagegen haben sollte, wenn du dir auf deinem Grünstreifen ein Zelt aufbaust, und dort lebst.

    ABER: Bauen darfst du dort nicht. Ab einem bestimmten Raumvolumen für ein zu errichtendes Gebäude brauchst du eine Baugenehmigung, und die wirst du auf einem Gelände, das nicht als Wohngebiet ausgewiesen ist, nicht bekommen. Man sieht zwar heute häufig Schrebergärten, in denen richtig schnuckelige Häuschen stehen, aber die sind in einer Zeit entstanden, als der Gesetzgeber das noch weniger restriktiv gehandhabt hat. Heute geht das nimmer...

    Mit Grundstückspreisen kenn ich mich ned so aus...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hierin Berlin darf man nur auf wenigen Gartengrundstücken wohnen. nur wenn es eine Genehmigung dafür hat. Das hat was mit der Bauordnung zu tun, meistens sind diese Flächen als Grünflächen ausgewiesen, dort darf man nicht,wenn man ein Dauernutzungsrecht /Wohnrecht hat (meist auf älteren Gartenkolöonien) ist es erheblich Wertsteigernd.. manchmal sind diese dann auch als Wohngebiete ausgewiesen..

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man ein Stück Land im Aussenbereich hat, also im Landwirtschaftlich genutzen Bereich, dann kann man das mit Sicherheit nicht. Mit einem Garten ab 300 Euro meinte er sicher den Quardratmeterpreis eines Stadtgartens. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie er auf 300 Euro kommt. Kann auch Miete für einen Schrebergarten sein, und dort darf man auch nicht wohnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist absoluter Blödsinn. Wenn die Parzelle nicht als Wohngebiet ausgewiesen ist, kann man da legal allenfalls sporadisch an Wochenenden.....oder so übernachten!

    Mein 2000m2 Südhanggrundstück im Edertal mußte ich sausen lassen, weil da keine Wohnbebauung erlaubt war!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wir haben ein Stück Gartenland und bearbeiten es - aber als wir eine Wassertonne aufgestellt haben gab es von der Stadt riesigen Ärger, auf diesem Grundstück darf nichts stehen, außer Pflanzen. Aber das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Also vorher erkundigen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    NEIN, darft du nicht, in Gartenähnlichen "Lauben" kann man nicht gemeldet sein. Diese Objekte sind zum "gelegentlichen camperähnlichem Wohnen" zugelassen.Der Grund ist relativ einfach. Wohin mit den üblichen Anschlußmedien ? Wohin auf Dauer mit dem Abwasser, Heizung im Winter , Adresse für Postzustellung u.s.w. Das gekaufte Grundstück wird als Garten bezeichnet, nicht als Wohnfläche. Du kannst das Grundstück (wenn überhaupt möglich) ändern lassen, mit einer sogenannten Nutzungsänderung. Dann allerdings bist du sofort im jeweiligen Anschlußzwang sämtlicher Anschlußmedien. Sagt ein Anbieter (z.B. Abwasser) nein zu deinen Plänen, ist der Traum erledigt !!! Dein Kauf währe unter dieser Absicht ein FLOP !!!!!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.