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Nightfall fragte in ReisenFrankreichParis · vor 1 Jahrzehnt

Parisreise als Minderjähriger?

Also folgendes Problem:

Ich würde gerne in den Sommerferien mit meiner Freundin nach Paris fahren. Ich werde da wahrscheinlich gerade 18 sein, sie allerdings noch nicht. Ist es dennoch möglich ein Hotel bzw. einen Flug zu buchen? Akzeptieren das Hotels? Und wie sieht es rechtlich aus?

Update:

Das Paris teuer ist weiß ich, aber ums mal so zu sagen: Geld sollte nicht unbedingt ein Problem darstellen.

Update 2:

@Hasenkind: Da liegt nicht das Problem. Das Problem liegt eher im rechtlichen Bereich. Also ob Hoteliers das zulassen und ob es erlaubt ist. Bzw was man dazu braucht.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Einreisebestimmungen

    Frankreich ist Gründungsmitglied der EU; gültiger Reisepaß oder Personalausweis reichen daher für EU-Bürger ohne Rücksicht auf Dauer und Zweck des Aufenthaltes aus. Anders bei Nicht-EU-Bürgern: teilweise ist der Reisepaß, teilweise sogar ein Visum vorgeschrieben. Näheres erfährt man bei der Botschaft im Heimatland. Und alleinreisende Minderjährige müssen eine Ausreiseerlaubnis ihrer Eltern vorweisen können.

    Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird in der Regel mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht.

    Beschränkte Geschäftsfähigkeit

    Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d.h. genehmigen.

    Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So sind Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind, wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam. Minderjährige können weiterhin wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind ("Taschengeldparagraph").

    Also mit einwilligung der gesetzlichen Vertreter dürfte Eurer Reise nichts im wege stehen ;-).

    Ich hoffe das beantwortet Deine Frage.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wenn du in deiner Frage das Alter deiner Freundin erwähnt hättest, so hätte ich dir konkret antworten können. Sollte deine Freundin weit unter 18 sein, dann versuche es erst garnicht in Paris!

    Gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach es ruhig wenn deine Eltern zu dir Vertrauen haben ist es doch OK.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke das es gehen kann , wenn sie eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Eltern bekommt.

    Aber schaut doch,um auf der sicheren Seite zu sein,mal nach ob es nicht über Jugendferienreisen auch etwas nach Paris oder Frankreich gibt; Paris ist natürlich auch recht teuer.

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