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Teppich erneuern beim Auszug?

Muss man beim Auszug einen neuen Teppich legen? Im Mietvertrag ist nur die Rede von Schönheitsreparaturen und Renovierung bei Auszug. Der Teppich ist inzwischen 7 Jahre alt, aber das ist doch normale Abnutzung oder?

Update:

Der Teppich gehört zur Wohnung und war bei Einzug neu.

19 Antworten

Bewertung
  • Mukmuk
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nach sieben Jahren dürfte der Teppich wohl abgeschrieben sein, d.h. der Vermieter müsste sowieso einen neuen rein legen. So war es zumindest damals bei unserer Wohnung. Die glücklichen Nachmieter haben Laminat bekommen, während wir noch mit den Milbenkolonien vorlieb nehmen mussten....

    Grobe Flecken müssten dennoch entfernt werden, bzw. - wenn im Mietvertrag so vorgesehen - eine Shampoonierung vorgenommen werden!

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • emilie
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Böden in einer Mietwohnung sind immer Sache des Vermieters!

    Habt Ihr den Teppichboden von Eurem Vormieter übernommen, so seid Ihr verpflichtet, wenn der Vermieter es wünscht, den Teppichboden zu entsorgen. Ihr braucht dann keinen neuen zu legen!(Aber die Entsorgung ist auch eine Sauarbeit - laßt Euch darauf nicht ein, wenn es nicht Euer ist)

    Kein Vermieter vermietet nach 7 Jahren seine Wohnung noch mit solch einem alten Teppich , denn für jeden neuen Mieter ist es unzumutbar, weil schlicht weg unhygienisch.

    Ihr braucht Euch darum nicht zu kümmern. Bei Unstimmigkeiten schaltet den Mieterschutzbund ein, der hilft Euch wenn Ihr (bei geringer Gebühr ) Mitglied seid - was sich für Mieter immer lohnt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei WISO im ZDF können sie sich ganz genau informieren, was der Mieter alles neu zu machen hat. Das Gesetz hat sich für den Mieter etwas geändert und zwar im positiven Sinn.

    Teppiche brauen nicht erneuert werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Teppcih nach sieben Jahren hat sien e Gebrauchsspuren.

    Das wird von jedem Rcihter bestätigt. Was allerdings zu Schwierigkeiten führen kann, ist wenn der Teppich beschädigt oder voller Flecken ist.

    Bei Flecken schnell reinigen lassen, ehe die Wohnungsabnahme erfolgt. Bei Beschädigungen einen Bodenverleger kommen lassen, denn die Jungs haben einige Tricks drauf.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Zwischen verhunzt und versifft und "normaler Abnutzung" liegen Welten. Die gilt es zu erkennen! Abgesehen davon: wenn der Teppichboden nicht im MV erwähnt ist, ist er auch nicht Bestandteil der Mietsache. Er kann auch gegen andere Materialien ausgetauscht werden...!

  • vor 1 Jahrzehnt

    du sollst ihn nur nicht beschädigen,sondern in gereinigten Zustand hinterlassen. Mit Abnutzungs ist nach 7 Jahren zu rechnen ,das ist dann nicht dein Problem.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Lebensdauer eines Teppichs beträgt 10 Jahre. Da er bei Dir nur 7 Jahre alt ist, bis Du verpflichtet ihn zu shampoonieren falls es sich nicht um normale Abnutzungserscheinungen handelt. Wenn Du aber ein Fläschi Rotwein verschüttet hast und vielleicht noch ein paar Brandflecke vorhanden sind und er für den Nachmieter unzumutbar ist, muss er wohl ausgetauscht werden. Das lass aber lieber den Vermieter machen. Vielleicht hat der Nachmieter auch selbst Wünsche. Du musst auch nicht den kompletten Teppich bezahlen, sondern nur einen kleinen Anteil. Vor allem musst Du nur den Anteil bezahlen den der alte Teppich wert war. Frag aber lieber mal bei der Hausverwaltung nach oder beim Mieterschutzbund. Lass Dich nicht veräppeln. Nicht dass die Dir die kompletten Kosten für einen nagelneuen teuren Teppich aufs Auge drücken. Das ist nicht rechtens. Vermieter können manchmal richtige Schlitzohren sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sprech mit den Vermieter. Wenn Euch seine Ansicht nicht gefällt, könnt Ihr ja immer noch reinigen oder Anwalt aufsuchen. Einen neuen Teppich müßt Ihr nur bezahlen, wenn der Teppich übermäßig verunreinigt oder beschädigt ist. Wenn nach Euch Laminat in die Wohnung soll, braucht Ihr ja den Teppich nicht zu reinigen.

  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nach sieben Jahren ist ein Boden abgenutzt und er gehört zur Wohnung, also zahlt ihn der Vermieter. Wir machen das auch so.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Allerhöchstens mit Waschsauger aus dem Drogeriemarkt ausgeliehen reinigen( Im Vertrag muß dafür stehen " faqchmännisch reinigen". Mit den Geräten ist das Kinderleicht und nicht furchtbar teuer) Du hast Miete für die Abnutzung bezahlt!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich hatte auch mal eine Wohnung wo ein Teppichboden vom Vermieter lag.

    Das möchte ich nie wieder haben.Man muß immer aufpassen das nichts beschädigt wird und als ich da wohnte, hatte ich kleine Kinder. Du mußt in deinen Mietvertrag schauen ob da eine Klausel wegen dem Teppich drin steht.

    Ansonsten nach 7 Jahren dürften Gebrauchsspuren da sein, die einer normalen Abnutzung entsprechen und mit der Miete abgegolten wurde! Falls der Teppich wegen Beschädigug ausgewechselt werden muß, kannst du das deiner Haftpflichtversicherung melden, die den Schaden dann übernehmen muß.

    Viel Glück! Grüße aus Bochum!

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