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Sozialhilfe?

muß ein Sozialhilfeempfänger Geldzuwendungen von Familienangehörigen oder von Freunden beim Sozialamt melden

und belegen oder nachweisen, ist der Empfänger dann nicht mehr

als Hilfebedürftig an zu sehen und kann ihm somit die Sozialhilfe

entzogen werden?

6 Antworten

Bewertung
  • Bora
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Denke ja.Die Geiern auf alles.Wenn es überwiesen wird,kann es gefährlich werden,weil das Konto kontrolliert werden kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was einer nicht weiß, macht ihn nicht heiß....

    Er kann doch etwas geschenkt bekommen haben, muß man ja keinem auf die Nase binden, daß es sich um Geld handelte.

    Grüße aus dem Dschungel

  • vor 1 Jahrzehnt

    das hängt davon ab in welcher Form Zuwendungen der Familie gewährt werden ..

    also wenn ab und an mal 20 Euro oder der Einkauf finaziert wird oder Klamotten geschenkt werden .. muss nix angegeben werden ..

    wenn allerdings regelmässig grosse Beträge gezahlt werden dann schon besonders wenn die auf ein Konto gehen .. den Kontoauskünfte müssen ja erteilt und erklärt werden ..

    alles was Bar oder in Form von Geschenken kommt .. kann so oder so keiner nachweisen ..

    aber ein neuer TV-Flat oder ein 3ghz rechner mit TFT sollte es nicht sein ..für den fall das Besuch der Sozialarbeiter ansteht

    gruss darkzone

    God made Heavy Metal and the Gods of War are back

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    monatliche größere Geldbeträge, die auf Dein Konto eingehen, sicher. Dann brauchst Du den Staat nicht belasten. Aber wenn Dir Deine Mutter oder wer auch immer ein paar Euro in die Tasche steckt, weil sie keine Zeit mehr hatte, Dir Frikadellen oder sonst etwas zu kaufen, dann wohl kaum. Das war dann auch nicht als Zahlung gemeint.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, regelmäßige Geldzuwendungen muß man melden, diese werden dann angerechnet.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Erzählen muß man es nicht,es sei denn es ist eine Erbschaft.

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