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Mein Auto wurde beschädigt.Muss ich Polizei informieren?

Als ich zur Arbeit fahren wollte,fand ich an meinen auto ein riesen Riss in der Frontscheibe (windschutzscheibe).muss ich die Polizei informieren?

danke euch im voraus.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Riss aufgrund eines Steinschlags ? Dann interessiert das die Polizei nicht.

    Riss aufgrund Vandalismus ? In jedem Fall Anzeige erstatten, spätestens die Versicherung wird danach fragen, wenn man die Reparaturkosten abrechnen will

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja , ab zur Polizei.Du brauchst Eine Aktennummer für die Versicherung.Vor allem brauchst Du aber ganz schnell eine neue Scheibe !Die kaputte kann plötzlich in tausend Mosaikteilchen zersplittern und Du siehst nix mehr!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ...wenn es "vermutlich" beschädigt worden ist und der (unfall)verursacher nicht bekannt ist kannst du eine anzeige gegen unbekannt machen - nur bringen wirds wohl nicht.

    ansonsten kann ich nur noch raten evtl. deine versicherung zu informieren und den gang zum autohaus vorschlagen.

  • Dana
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Sollte das Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung besitzen spielt es keine Rolle. Die Werkstatt rechnet sowieso mit der Versicherung ab und weiss ganz genau was sie schreiben muss um ans Geld zukommen. Eine Anzeige macht nicht wirklich Sinn da man ja nicht weiß wie dieser mysteriöse Riss in die Scheibe gelangt ist. Steinschlag,Vandalismus vielleicht ein Ast der vom Baum gefallen ist und durch dritte entfernt wurde?

    Quelle(n): eigene Erfahrung
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du Fremdverschulden vermutest bist du verpflichtet die Polizei zu informieren. Als Versicherungsnehmer hast du eine Schadensmilderungspflicht. Dazu mußt du nicht selbst auf Gangsterjagd gehen, aber eine Anzeige bei der Polizei ist Pflicht. Davon abgesehen ist es nicht unbedingt so, daß ein Riß in der Frontscheibe von anderen verursacht wurde. So etwas kann auch ganz andere Ursachen haben: Z.B. Spannungsrisse aufgrund von plötzlichen Temperaturschwankungen (Heißes Wasser auf kalte Scheibe...)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst Klage gegen Unbekannt einreichen. Du kannst es aber auch bleiben lassen, denn wahrscheinlich wird der Schuldige nie gefunden werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    in diesem Falle ist es notwendig, wenn du den Schaden nicht selbst bezahlen willst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Unbedingt. Die Versicherung verlangt das.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich würde es mal tun... kann ja nicht einfach so mir nichts dir nichts ein riss da rein kommen...

    vielleicht waren es vandalisten oder aber irgendwas ist auf die scheibe geknallt (ast oder hagelkorn)...

    informier die polizei und meld dich mal bei deiner autoversicherung und frag nach, ob die den schaden zahlen.

    mfg :-)

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